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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Taktangebot). Je nach Angebotsstufe konzentrieren sich die Linien auf gewisse Bandbreiten bei Kostendeckungsgrad<br />

(KDG) und Einsteiger pro Kurskilometer. Daraus lassen sich Minimalwerte ableiten, welche dann für<br />

alle Linien einer Angebotsstufe gelten.<br />

Die Minimalstandards bzw. Schwellenwerte werden aufgrund von Erfahrungswerten festgelegt. In einer ersten<br />

Phase wird dieser Schritt für die Buslinien vorgenommen. Die Kennwerte für das Bahnangebot werden in einer<br />

zweiten Phase definiert. Dies deshalb, weil das Bahnangebot mit der Einführung der S-Bahn <strong>St</strong>.Gallen 2013<br />

erhebliche Änderungen erfährt und erst nach Einführung des neuen Angebots entsprechende Erfahrungswerte<br />

gesammelt werden können.<br />

Für die Buslinien sind folgende Minimalwerte bezüglich KDG vorgesehen:<br />

Legende: KDG = Kostendeckungsgrad, KP = Kurspaare<br />

Angebotsstufen Buslinien<br />

Min. KDG<br />

A1: Agglo, 1/4-<strong>St</strong>d.-Takt und dichter (über 56 KP) 50 Prozent<br />

A2: Agglo, ca. 3 Verbindung pro <strong>St</strong>d. (42-55 KP) 40 Prozent<br />

H: Halbstundentakt (28-41 KP) 30 Prozent<br />

S: <strong>St</strong>undentakt (14-27 KP) 25 Prozent<br />

B: Bedarfsangebot (bis 13 KP) 20 Prozent<br />

N: Nachtangebot (Angebote ab 00.30 Uhr) 20 Prozent<br />

Auswirkungen<br />

Folgende Linien erfüllen die definierten Kriterien auf Basis der Offerte 2012 nicht:<br />

70.994 Rapperswil–Kempraten–Wohnheim Balm–Jona<br />

80.702/703 Wilen b. Wil–Wil–Neugruben<br />

80.251-252 Seebus Rorschach<br />

80.780 Hemberg-Wattwil<br />

80.637 Bilten-Schänis-Ziegelbrücke<br />

Die betroffenen Angebote müssen entweder so abgebaut werden, dass sie in eine tiefere Angebotsstufe entsprechend<br />

dem KDG der Linie passen oder das Überangebot wird von den Gemeinden bestellt. Eine einjährige<br />

Übergangsfrist soll für Korrekturmassnahmen genutzt werden können. Aufgrund der Offerten 2012 ist eine Entlastung<br />

des Kantons von rund 200'000 Franken zu erwarten.<br />

Vorgehen<br />

– Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (EG-EBG und der Verordnung zum EG-EBG);<br />

– Umsetzung mit dem 5. öV-Programm 2014-2018;<br />

– Anwendung erstmals auf Fahrplanjahr 2015.<br />

Ergänzende Bemerkungen<br />

Einzelne Gemeinden (vor allem solche mit Ortsverkehr mit regionaler Bedeutung) werden belastet, von der Senkung<br />

der Abgeltung profitieren alle Gemeinden im Rahmen des Gemeindeschlüssels in der gleichen Höhe wie<br />

der Kanton. Somit erfolgt auch eine Entlastung der Gemeinden ab 2015 200'000 Franken.<br />

Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />

Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung 0 0 -200'000<br />

Nr.<br />

K3<br />

Volkswirtschaftsdepartement<br />

Parkplatzabgabe zwecks Beteiligung an öV-Erschliessungskosten<br />

Ausgangslage<br />

Mit dem Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten möchte der Kanton primär erreichen, dass sich verkehrserzeugende<br />

Einkaufs- und Freizeitzentren an den öV-Erschliessungskosten beteiligen. Aufgrund des Massnahmenplans<br />

Luftreinhalte-Verordnung (Nachführung 1997) wurde die Bewirtschaftungspflicht von öffentlich<br />

zugänglichen Parkplätzen von Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentren empfohlen. Diese Massnahme soll die Wirkung<br />

eines Lenkungssignals in Richtung vermehrter Benutzung des öV entfalten. Bis zum Vorliegen einer entsprechenden<br />

gesetzlichen Grundlage werden die Gemeinden angehalten, auf dem Verhandlungsweg diese Zielsetzung<br />

zu verfolgen.<br />

Somit wurden mit den Betreibern der Einkaufszentren auf dem Gebiet der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen Vereinbarungen abgeschlossen,<br />

wonach sich die Höhe des Beitrags an den effektiven Parkierungseinnahmen bemisst. In der Realität<br />

war es allerdings bisher so, dass meistens ein Mindestbeitrag bezahlt wurde, weil die Betreiber nur schwer in der<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 58/117

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