Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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Taktangebot). Je nach Angebotsstufe konzentrieren sich die Linien auf gewisse Bandbreiten bei Kostendeckungsgrad<br />
(KDG) und Einsteiger pro Kurskilometer. Daraus lassen sich Minimalwerte ableiten, welche dann für<br />
alle Linien einer Angebotsstufe gelten.<br />
Die Minimalstandards bzw. Schwellenwerte werden aufgrund von Erfahrungswerten festgelegt. In einer ersten<br />
Phase wird dieser Schritt für die Buslinien vorgenommen. Die Kennwerte für das Bahnangebot werden in einer<br />
zweiten Phase definiert. Dies deshalb, weil das Bahnangebot mit der Einführung der S-Bahn <strong>St</strong>.Gallen 2013<br />
erhebliche Änderungen erfährt und erst nach Einführung des neuen Angebots entsprechende Erfahrungswerte<br />
gesammelt werden können.<br />
Für die Buslinien sind folgende Minimalwerte bezüglich KDG vorgesehen:<br />
Legende: KDG = Kostendeckungsgrad, KP = Kurspaare<br />
Angebotsstufen Buslinien<br />
Min. KDG<br />
A1: Agglo, 1/4-<strong>St</strong>d.-Takt und dichter (über 56 KP) 50 Prozent<br />
A2: Agglo, ca. 3 Verbindung pro <strong>St</strong>d. (42-55 KP) 40 Prozent<br />
H: Halbstundentakt (28-41 KP) 30 Prozent<br />
S: <strong>St</strong>undentakt (14-27 KP) 25 Prozent<br />
B: Bedarfsangebot (bis 13 KP) 20 Prozent<br />
N: Nachtangebot (Angebote ab 00.30 Uhr) 20 Prozent<br />
Auswirkungen<br />
Folgende Linien erfüllen die definierten Kriterien auf Basis der Offerte 2012 nicht:<br />
70.994 Rapperswil–Kempraten–Wohnheim Balm–Jona<br />
80.702/703 Wilen b. Wil–Wil–Neugruben<br />
80.251-252 Seebus Rorschach<br />
80.780 Hemberg-Wattwil<br />
80.637 Bilten-Schänis-Ziegelbrücke<br />
Die betroffenen Angebote müssen entweder so abgebaut werden, dass sie in eine tiefere Angebotsstufe entsprechend<br />
dem KDG der Linie passen oder das Überangebot wird von den Gemeinden bestellt. Eine einjährige<br />
Übergangsfrist soll für Korrekturmassnahmen genutzt werden können. Aufgrund der Offerten 2012 ist eine Entlastung<br />
des Kantons von rund 200'000 Franken zu erwarten.<br />
Vorgehen<br />
– Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (EG-EBG und der Verordnung zum EG-EBG);<br />
– Umsetzung mit dem 5. öV-Programm 2014-2018;<br />
– Anwendung erstmals auf Fahrplanjahr 2015.<br />
Ergänzende Bemerkungen<br />
Einzelne Gemeinden (vor allem solche mit Ortsverkehr mit regionaler Bedeutung) werden belastet, von der Senkung<br />
der Abgeltung profitieren alle Gemeinden im Rahmen des Gemeindeschlüssels in der gleichen Höhe wie<br />
der Kanton. Somit erfolgt auch eine Entlastung der Gemeinden ab 2015 200'000 Franken.<br />
Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />
Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung 0 0 -200'000<br />
Nr.<br />
K3<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
Parkplatzabgabe zwecks Beteiligung an öV-Erschliessungskosten<br />
Ausgangslage<br />
Mit dem Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten möchte der Kanton primär erreichen, dass sich verkehrserzeugende<br />
Einkaufs- und Freizeitzentren an den öV-Erschliessungskosten beteiligen. Aufgrund des Massnahmenplans<br />
Luftreinhalte-Verordnung (Nachführung 1997) wurde die Bewirtschaftungspflicht von öffentlich<br />
zugänglichen Parkplätzen von Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentren empfohlen. Diese Massnahme soll die Wirkung<br />
eines Lenkungssignals in Richtung vermehrter Benutzung des öV entfalten. Bis zum Vorliegen einer entsprechenden<br />
gesetzlichen Grundlage werden die Gemeinden angehalten, auf dem Verhandlungsweg diese Zielsetzung<br />
zu verfolgen.<br />
Somit wurden mit den Betreibern der Einkaufszentren auf dem Gebiet der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen Vereinbarungen abgeschlossen,<br />
wonach sich die Höhe des Beitrags an den effektiven Parkierungseinnahmen bemisst. In der Realität<br />
war es allerdings bisher so, dass meistens ein Mindestbeitrag bezahlt wurde, weil die Betreiber nur schwer in der<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 58/117