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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Vorgehen<br />

Teilweise Anpassung der Leistungsvereinbarungen der genannten Institutionen. Umsetzung ab dem Jahr 2013.<br />

Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />

Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung<br />

Generalsekretariat<br />

Amt für Gesundheitsvorsorge<br />

Andere Aus- und Weiterbildung<br />

-530'000<br />

-290'000<br />

-150'000<br />

-90'000<br />

-800'000<br />

-510'000<br />

-200'000<br />

-90'000<br />

-890'000<br />

-600'000<br />

-200'000<br />

-90'000<br />

Nr.<br />

K48<br />

Gesundheitsdepartement<br />

Organisatorische Anpassungen bei den Spitälern<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der AFP 2013-2015 weist bei den Beiträgen an die Spital- und Psychiatrieverbunde eine jährliche Wachstumsrate<br />

von insgesamt 3 Prozent aus, welche auf Faktoren wie z.B. Erhöhung Anzahl Fälle, Erhöhung Fallschwere,<br />

Umsetzung der Vorgaben des eidgenössischen Arbeitsgesetzes beruht.<br />

Aufgrund von verschiedenen Optimierungen sowie angesichts der mutmasslich tieferen Umsetzungskosten bei<br />

den organisatorischen Anpassungen als Folge der Umsetzung der Vorgaben des Arbeitsgesetzes, kann der<br />

Wachstumsfaktor tiefer ausfallen als in den Planzahlen angenommen.<br />

Vorgehen<br />

Die einzelnen Massnahmen sind noch im Detail festzulegen..<br />

Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />

Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung -4'000'000 -4'200'000 -4'400'000<br />

Nr.<br />

K49<br />

Gesundheitsdepartement<br />

Erhöhung der Ertragsüberschussvorgabe im Zentrum für Labormedizin<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Gemäss AFP 2013-2015 reduziert sich die Ertragsüberschussvorgabe beim Zentrum für Labormedizin (ZLM) von<br />

rund 720'000 Franken im Voranschlag 2012 auf 520'000 im Planjahr 2015. Grund für die rückläufige Ertragsüberschussvorgabe<br />

sind eine höhere Abschreibungsquote infolge der Ablösung der Laborinformatik sowie Mindererträge<br />

durch den Wegfall des Übergangszuschlags. Da für die Ablösung der Laborinformatik voraussichtlich eine<br />

neue Lösung gefunden werden muss und derzeit Planungen zur Generierung zusätzlicher Einnahmen im Gange<br />

sind, erscheint eine Fortführung der Ertragsüberschussvorgabe des Voranschlags auch für die kommenden Jahre<br />

als realistisch, was zu einer entsprechenden Entlastungswirkung für den Kanton führt.<br />

Vorgehen<br />

Umsetzung im Rahmen des Budgetprozesses 2013.<br />

Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />

Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung -150'000 -180'000 -200'000<br />

Nr.<br />

K50<br />

Gesundheitsdepartement<br />

<strong>St</strong>reichung Forschungsbeiträge<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Halbierung der Forschungsbeiträge für das Kantonsspital <strong>St</strong>.Gallen (KSSG) und das Ostschweizer Kinderspital<br />

(OKS) im Jahr 2013 und <strong>St</strong>reichung der Forschungsbeiträge für das Kantonsspital <strong>St</strong>.Gallen (KSSG) und das<br />

Ostschweizer Kinderspital (OKS) ab dem Jahr 2014.<br />

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (SR 832.10) ist die Finanzierung der Forschung zwar Sache der Kantone,<br />

die Kantone sind jedoch nicht verpflichtet, den Spitälern Forschungsbeiträge auszurichten. Heute erhält das<br />

KSSG einen Forschungsbeitrag von rund 3.8 Mio. Franken pro Jahr und das OKS einen Forschungsbeitrag von<br />

rund 0.3 Mio. Franken pro Jahr. Anderen Betrieben werden keine Forschungsbeiträge ausgerichtet.<br />

Auswirkungen<br />

Das KSSG und das OKS erhalten bereits heute erhebliche Drittmittel für ihre Forschungsaktivitäten. Wenn der<br />

Kanton seinen Forschungsbeitrag streicht, müssten KSSG und OKS ihre Forschungsaktivitäten reduzieren oder<br />

gar einstellen, ausser es gelingt ihnen, den bisherigen Beitrag des Kantons durch Drittmittel zu ersetzen oder die<br />

Forschungsaktivitäten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten betriebsintern querzufinanzieren.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 80/117

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