Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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Mit der Massnahme kann eine administrative Vereinfachung für Kanton und Gemeinden durch die Zusammenlegung<br />
des Tarifverbund-Gemeindeverteilschlüssels mit dem Pool-Schlüssel der Abgeltung erreicht werden.<br />
Die Beiträge an den ZVV (Zone Rapperswil) sowie an den Z-Pass und allfällige Tarifausfallszahlungen an den FV<br />
SBB sind ab Änderungszeitpunkt ebenfalls über den Pool-Schlüssel abzurechnen.<br />
Auswirkungen<br />
Ortsverkehr<br />
Insgesamt beträgt die Abgeltung dieser Angebote im Jahr 2011 geschätzte 10.4 Mio. Franken. Durch die neue<br />
Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden resultierte eine Belastung des Kantons (Saldo) in der Höhe von 50 Prozent<br />
der Abgeltung oder rund 5.2 Mio. Franken. Eine Klärung um Anerkennung der heutigen Angebote des Ortsverkehrs<br />
als abgeltungsberechtigte Leistungen wird von den Gemeinden seit Jahren gewünscht. Die Beiträge auf<br />
die einzelnen Gemeinden werden je nach Anzahl Abfahrten berechnet und entsprechend im Gemeindeschlüssel<br />
unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben. Die Übernahme dieser Kosten durch den Kanton ist frühestens<br />
ab 2016 vorzusehen. Mit dieser Massnahme könnten die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden sinnvoll<br />
entflechtet werden.<br />
Infrastrukturfinanzierung<br />
Gemäss AFP 2013-2015 ist für das Jahr 2013 ein Darlehensbedarf von 6.7 Mio. Franken angemeldet. Nach<br />
heutiger Regelung übernimmt der Kanton diese Finanzierung vollumfänglich. Die Gemeinden beteiligen sich<br />
lediglich mit 50 Prozent an der Infrastrukturabgeltung bzw. an den Abschreibungsmitteln über den Gemeindepool.<br />
Beteiligen sich die Gemeinden neu auch an der Darlehensfinanzierung mit 50 Prozent, so ergeben sich für<br />
die Gemeinden Mehrbelastungen im Jahr 2013 von voraussichtlich rund 3.3 Mio. Franken. Es handelt sich hierbei<br />
um provisorische Angaben, welche aufgrund der definitiven Mittelzuteilung an die Privatbahnen durch den<br />
Bund gemäss Leistungsvereinbarung 2013-2016 noch ändern können.<br />
Änderungen Tarifverbund<br />
Mit dem Wegfall der Subventionsbeiträge, die neu über die Abgeltung laufen, kommt nur noch der Pool-Schlüssel<br />
zur Anwendung. Im Gegensatz zum Tarifverbundschlüssel, wo die Gemeinden 60 Prozent zahlen, tragen die<br />
Gemeinden im Rahmen der Abgeltung nur 50 Prozent. Das führt zu einer Entlastung der Gemeinden von rund<br />
400'000 Franken.<br />
Im Gegenzug beteiligt sich neu der Bund über die Abgeltung an den Einnahmenausfällen (falls Quote vorhanden).<br />
Das führt im Endeffekt zu einer minimen Entlastung des Kantons und zur weiteren Entlastung der Gemeinden.<br />
Zu beachten ist, dass diese Berechnung eine Momentaufnahme auf Basis des Voranschlags 2012 darstellt.<br />
Vorgehen<br />
Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (EG-EBG und Verordnung zum EG-EBG sowie GöV).<br />
Ergänzende Bemerkungen<br />
Wesentliche Vereinfachung der Finanzströme Kanton/Gemeinden durch generellen Kostenteiler 50/50 ab<br />
2013/14 bzw. 2016/17 und aufwärtskompatibel zu FABI-Modell ab 2017ff. Die Umsetzung der neuen «FABI-<br />
Finanzierung» dürfte für den Kanton ab 2017 voraussichtlich keine finanzielle Mehrbelastung ergeben. Die Gemeinden<br />
hätten von 2013 bis 2016 Mehreinnahmen. Ab 2017 würden die Gemeinden dank der Mehreinnahmen<br />
aus der Begrenzung des Pendlerabzuges die Finanzierung des öV ebenfalls kostenneutral abwickeln können.<br />
Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />
Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung 0 -660'000 -1'190'000<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 61/117