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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Das KSSG ist das einzige nicht universitäre Spital, das vom Bund zur Errichtung einer Clinical Trials Unit (= medizinisches<br />

Kompetenzzentrum für klinische <strong>St</strong>udien) Beiträge erhielt (im Jahr 2009). Muss die Forschung eingeschränkt<br />

werden, dürfte dies Auswirkungen auf die Rekrutierung von Chefärztinnen und Chefärzten am KSSG<br />

haben, da renommierte Chefärztinnen und -ärzte ein ausgewiesenes Interesse an Forschungsprojekten haben<br />

und ihre Anstellung z.T. davon abhängig machen. Das wiederum wird Einfluss auf die Rekrutierung von Leitenden<br />

Ärztinnen und -ärzten, Oberärztinnen und -ärzte sowie Assistenzärztinnen und -ärzte haben. Das KSSG<br />

könnte stark an Anziehungskraft verlieren, was auch Auswirkungen auf die Vorreiterrolle des KSSG als grösstes<br />

nichtuniversitäres Zentrumsspital der Schweiz haben wird.<br />

Vorgehen<br />

Umsetzung im Rahmen des Budgetprozesses 2013. Um noch laufende Forschungsprojekte abschliessen zu<br />

können, sollen die Beiträge im Jahr 2013 halbiert und erst ab 2014 gestrichen werden.<br />

Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />

Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung -2'000'000 -4'100'000 -4'100'000<br />

Nr.<br />

K51<br />

Gesundheitsdepartement<br />

Reduktion der Beiträge für die Sicherstellung der Versorgung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Gemäss kantonalem Gesetz kann der Kanton ergänzende Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung ausrichten,<br />

wenn kostendeckende Vergütungssysteme fehlen, die Leistung wirtschaftlich erbracht wird und die ungedeckten<br />

Kosten nicht mit Erträgen von Zusatzleistungen gedeckt werden können. Im Jahr 2012 richtet der Kanton<br />

v.a. Beiträge an Ambulatorien (psychiatrische Kliniken und Ostschweizer Kinderspital) und an Tageskliniken<br />

(psychiatrische Kliniken, Geriatrische Klinik <strong>St</strong>.Gallen und Ostschweizer Kinderspital) aus.<br />

Die Beiträge an Ambulatorien und Tageskliniken zur Sicherstellung der Versorgung werden um 10 Prozent gekürzt.<br />

Auswirkungen<br />

Das Gesundheitsdepartement geht davon aus, dass im Bereich des ambulanten Taxpunktwertes und im Bereich<br />

der psychiatrischen Tageskliniken eine schrittweise Erhöhung der Tarife und damit eine Reduktion der kantonalen<br />

Beiträge möglich sind. Falls sich eine Taxpunktwerterhöhung oder eine Erhöhung des Tageskliniktarifs weder<br />

auf dem Verhandlungs- noch auf dem Tariffestsetzungsweg realisieren lässt und der Kanton dennoch an der<br />

Kürzung der Beiträge festhält, müssen die psychiatrischen Dienste und das OKS bei den Ambulatorien und Tageskliniken<br />

Angebotskürzungen vornehmen, da sie aufgrund der fehlenden Halbprivat- und Privatpatienten keine<br />

Querfinanzierungsmöglichkeiten haben. Da z.T. keine Möglichkeit besteht, diese Leistungen bei freipraktizierenden<br />

Leistungserbringern zu erhalten, wäre die Gesundheitsversorgung in diesen Bereichen nicht mehr vollumfänglich<br />

gewährleistet.<br />

Vorgehen<br />

Umsetzung im Rahmen des Budgetprozesses 2013 unter der Bedingung, dass auf dem Verhandlungsweg eine<br />

Erhöhung des Taxpunktwertes realisiert werden kann.<br />

Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />

Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung -2'500'000 -4'750'000 -4'750'000<br />

Nr.<br />

K52<br />

Gesundheitsdepartement<br />

Enge Kooperation der Spitalverbunde 3 und 4<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Spitalverbunde Linth und Fürstenland Toggenburg sollen eng kooperieren.<br />

Auswirkungen<br />

Die enge Kooperation der Spitalverbunde Linth und Fürstenland Toggenburg ist mittelfristig mit Kosteneinsparungen<br />

verbunden. Diese sind zu erwarten, wenn im Rahmen der Tarifverhandlungen eine weniger stark steigende<br />

oder tiefere Baserate resultiert. In den Jahren 2013 und 2014 fällt ein Initialaufwand an. Die jährlichen<br />

Einsparungen gehen ab dem Jahr 2015 von einer Annahme von gegen 0.65 Mio. Franken aus.<br />

Vorgehen<br />

Keine Anpassung des Gesetzes über die Spitalverbunde (sGS 320.2) notwendig.<br />

Entlastungswirkung in Fr. 2013 2014 2015<br />

Veränderung Aufwandüberschuss laufende Rechnung +320'000 +320'000 -650'000<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 81/117

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