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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Nr.<br />

K52<br />

Gesundheitsdepartement<br />

Enge Kooperation der Spitalverbunde 3 und 4<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Die Spitalverbunde Linth und Fürstenland Toggenburg sollen eng kooperieren.<br />

Veränderung des Aufwandüberschusses (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Umsetzung:<br />

Keine Gesetzesanpassung notwendig.<br />

2013 2014 2015<br />

+320 +320 -650<br />

4.2 Aufwandminderung in Querschnittsbereichen<br />

Neben den Kürzungen in den einzelnen Departementen sind auch in den sogenannten Querschnittsbereichen<br />

Kürzungsmassnahmen mit Wirkung über alle Departemente vorgesehen. Es<br />

handelt sich dabei um folgende Querschnittsmassnahmen (Q):<br />

Nr.<br />

Q1<br />

Querschnittsmassnahme: Personal<br />

Personalgesetz: Reduktion Mehrkosten Zentralverwaltung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Dem allgemeinen Haushalt werden nur die Mehrkosten infolge der im Personalgesetz neu<br />

geregelten Bereiche Inkonvenienzen und Krankenlohn belastet. Die Erhöhung der Anzahl<br />

Ferientage und der neu eingeführte Vaterschaftsurlaub müssen dagegen mit dem bestehenden<br />

Personal aufgefangen werden (ursprünglich waren entsprechende <strong>St</strong>ellenschaffungen<br />

vorgesehen).<br />

2013 2014 2015<br />

Veränderung des Aufwandüberschusses (in 1'000 Fr.) -2'570 -2'570 -2'570<br />

Umsetzung:<br />

Keine Gesetzesanpassung notwendig.<br />

Nr.<br />

Q2<br />

Querschnittsmassnahme: Personal<br />

Personalgesetz: Reduktion Mehrkosten selbständige Institutionen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Die ursprünglich zentral eingestellten Kosten für die Umsetzung des Personalgesetzes (Neuregelung<br />

der Bereiche Inkonvenienzen, Krankenlohn, Ferientage, Vaterschaftsurlaub) werden<br />

um die Anteile der Institutionen reduziert. Die Mehrkosten sind durch die Institutionen zu tragen.<br />

2013 2014 2015<br />

Veränderung des Aufwandüberschusses (in 1'000 Fr.) -8'700 -8'700 -8'700<br />

Umsetzung:<br />

Keine Gesetzesanpassung notwendig.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 28/117

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