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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Auch bei der <strong>St</strong>adtpolizei machen die Besoldungen den grössten Aufwandposten aus, und zwar<br />

21.9 Mio. Franken.<br />

Tabelle 2: Grösste Aufwandposten der <strong>St</strong>adtpolizei<br />

Kostenfaktor<br />

Besoldungen Polizei und Verwaltungsangestellte (inkl. Arbeitgeberbeiträge)<br />

Besoldungen Verkehrsangestellte (inkl. Arbeitgeberbeiträge)<br />

Mobilien, Maschinen und Fahrzeuge<br />

Informatik 5 (Fachapplikationen & Hardware)<br />

Aufwände total<br />

Betrag<br />

21.9 Mio. Fr.<br />

2.1 Mio. Fr.<br />

0.7 Mio. Fr.<br />

1.9 Mio. Fr.<br />

35.5 Mio. Fr.<br />

2.3 Finanzströme zwischen Kanton und <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen für Polizeiaufgaben<br />

Den weitaus grössten Anteil an den Finanzströmen zwischen Kanton und <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen stellt<br />

die Abgeltung für die Erfüllung der kantonspolizeilichen Aufgaben dar. Diese Entschädigung beträgt<br />

jährlich 8.4 Mio. Franken und wird der Teuerung angepasst.<br />

Ausserdem entschädigt der Kanton <strong>St</strong>.Gallen die <strong>St</strong>adt zusätzlich mit durchschnittlich 100'000<br />

Franken jährlich für Schwerverkehrskontrollen. Die Grundlage für diese Kontrollen ist eine Leistungsvereinbarung<br />

zwischen Bund und Kanton. In dieser Leistungsvereinbarung ist geregelt,<br />

dass der Bund der Kantonspolizei die zusätzlich geleisteten Kontrollstunden vergütet. Indem die<br />

<strong>St</strong>adtpolizei ebenfalls mit ihren zusätzlichen Kontrollen zur Intensivierung beiträgt, wird sie an der<br />

Entschädigung des Bundes beteiligt. Insofern ist für den Kanton <strong>St</strong>.Gallen die Entschädigung an<br />

die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen kostenneutral.<br />

Den Ertrag aus den Bussen bei Übertretungen im rollenden Verkehr, als einer der übertragenen<br />

Aufgaben der Kantonspolizei, behält die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen für sich. Im Jahr 2008 belief sich dieser<br />

Bussenertrag für die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen auf rund 1.4 Mio. Franken 6 .<br />

2.4 Wegfall der Gemeindebeiträge (ab 1. Januar 2010)<br />

Die Kantonspolizei erfüllt in allen st.gallischen Gemeinden ausser der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen, die gemäss<br />

Art. 24 PG über ein eigenes Polizeikorps verfügt, die gemeindepolizeilichen Aufgaben. Diese<br />

gemeindepolizeilichen Aufgaben mussten die Gemeinden bis 1. Januar 2010 der Kantonspolizei<br />

entschädigen. Gemäss dem <strong>II</strong>I. Nachtrag zum Polizeigesetz, dem der Kantonsrat im Rahmen<br />

der Beratungen des Berichts zur Inneren Sicherheit 2003 (40.03.05) zugestimmt hat, wurde die<br />

Entschädigung von 1'500 Franken pro 100 Einwohner auf 1'700 Franken pro 100 Einwohner erhöht.<br />

Diese Entschädigung durch die Gemeinden führte auf Seiten des Kantons zu einem jährlichen<br />

Ertrag von rund 6.2 Mio. Franken und hatte bis Ende 2009 Bestand.<br />

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />

(NFA) erhält der Kanton <strong>St</strong>.Gallen Ressourcenausgleichsbeträge, die im Saldo rund 192<br />

Mio. Franken ausmachen. An diesem Entlastungsvolumen sollen die Gemeinden mit rund 40<br />

Prozent partizipieren. Im Rahmen dieser Beteiligung wurde unter anderem vorgesehen, dass der<br />

Kanton <strong>St</strong>.Gallen per 1. Januar 2010 auf die Entschädigung der gemeindepolizeilichen Aufgaben<br />

verzichtet (VI. Nachtrag zum Polizeigesetz vom 28. Juli 2009). Der Kantonspolizei entgeht seither<br />

ein Ertrag von rund 6.2 Mio. Franken jährlich.<br />

5 Gemäss Schätzungen DSSI (nicht in der Rechnung aufgeführt).<br />

6 Geschwindigkeitsbussen (1.3 Mio. Franken) sowie weitere Bussen für Handy-Telefonieren am <strong>St</strong>euer, Nichttragen<br />

der Sicherheitsgurte etc. (rund 10 Prozent der Geschwindigkeitsbussen).<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 104/117

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