Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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Auch bei der <strong>St</strong>adtpolizei machen die Besoldungen den grössten Aufwandposten aus, und zwar<br />
21.9 Mio. Franken.<br />
Tabelle 2: Grösste Aufwandposten der <strong>St</strong>adtpolizei<br />
Kostenfaktor<br />
Besoldungen Polizei und Verwaltungsangestellte (inkl. Arbeitgeberbeiträge)<br />
Besoldungen Verkehrsangestellte (inkl. Arbeitgeberbeiträge)<br />
Mobilien, Maschinen und Fahrzeuge<br />
Informatik 5 (Fachapplikationen & Hardware)<br />
Aufwände total<br />
Betrag<br />
21.9 Mio. Fr.<br />
2.1 Mio. Fr.<br />
0.7 Mio. Fr.<br />
1.9 Mio. Fr.<br />
35.5 Mio. Fr.<br />
2.3 Finanzströme zwischen Kanton und <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen für Polizeiaufgaben<br />
Den weitaus grössten Anteil an den Finanzströmen zwischen Kanton und <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen stellt<br />
die Abgeltung für die Erfüllung der kantonspolizeilichen Aufgaben dar. Diese Entschädigung beträgt<br />
jährlich 8.4 Mio. Franken und wird der Teuerung angepasst.<br />
Ausserdem entschädigt der Kanton <strong>St</strong>.Gallen die <strong>St</strong>adt zusätzlich mit durchschnittlich 100'000<br />
Franken jährlich für Schwerverkehrskontrollen. Die Grundlage für diese Kontrollen ist eine Leistungsvereinbarung<br />
zwischen Bund und Kanton. In dieser Leistungsvereinbarung ist geregelt,<br />
dass der Bund der Kantonspolizei die zusätzlich geleisteten Kontrollstunden vergütet. Indem die<br />
<strong>St</strong>adtpolizei ebenfalls mit ihren zusätzlichen Kontrollen zur Intensivierung beiträgt, wird sie an der<br />
Entschädigung des Bundes beteiligt. Insofern ist für den Kanton <strong>St</strong>.Gallen die Entschädigung an<br />
die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen kostenneutral.<br />
Den Ertrag aus den Bussen bei Übertretungen im rollenden Verkehr, als einer der übertragenen<br />
Aufgaben der Kantonspolizei, behält die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen für sich. Im Jahr 2008 belief sich dieser<br />
Bussenertrag für die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen auf rund 1.4 Mio. Franken 6 .<br />
2.4 Wegfall der Gemeindebeiträge (ab 1. Januar 2010)<br />
Die Kantonspolizei erfüllt in allen st.gallischen Gemeinden ausser der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen, die gemäss<br />
Art. 24 PG über ein eigenes Polizeikorps verfügt, die gemeindepolizeilichen Aufgaben. Diese<br />
gemeindepolizeilichen Aufgaben mussten die Gemeinden bis 1. Januar 2010 der Kantonspolizei<br />
entschädigen. Gemäss dem <strong>II</strong>I. Nachtrag zum Polizeigesetz, dem der Kantonsrat im Rahmen<br />
der Beratungen des Berichts zur Inneren Sicherheit 2003 (40.03.05) zugestimmt hat, wurde die<br />
Entschädigung von 1'500 Franken pro 100 Einwohner auf 1'700 Franken pro 100 Einwohner erhöht.<br />
Diese Entschädigung durch die Gemeinden führte auf Seiten des Kantons zu einem jährlichen<br />
Ertrag von rund 6.2 Mio. Franken und hatte bis Ende 2009 Bestand.<br />
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />
(NFA) erhält der Kanton <strong>St</strong>.Gallen Ressourcenausgleichsbeträge, die im Saldo rund 192<br />
Mio. Franken ausmachen. An diesem Entlastungsvolumen sollen die Gemeinden mit rund 40<br />
Prozent partizipieren. Im Rahmen dieser Beteiligung wurde unter anderem vorgesehen, dass der<br />
Kanton <strong>St</strong>.Gallen per 1. Januar 2010 auf die Entschädigung der gemeindepolizeilichen Aufgaben<br />
verzichtet (VI. Nachtrag zum Polizeigesetz vom 28. Juli 2009). Der Kantonspolizei entgeht seither<br />
ein Ertrag von rund 6.2 Mio. Franken jährlich.<br />
5 Gemäss Schätzungen DSSI (nicht in der Rechnung aufgeführt).<br />
6 Geschwindigkeitsbussen (1.3 Mio. Franken) sowie weitere Bussen für Handy-Telefonieren am <strong>St</strong>euer, Nichttragen<br />
der Sicherheitsgurte etc. (rund 10 Prozent der Geschwindigkeitsbussen).<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 104/117