Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Welche Infrastrukturen übernommen würden und wie die Synergieeffekte bei der Zusammenlegung<br />
der Infrastrukturen aussähen, hängt von der jeweiligen Variante ab. Ob die Kantonspolizei<br />
in Bezug auf die Gerätschaften und Infrastrukturen Neuanschaffungen tätigen müsste, oder diese<br />
Gerätschaften von der <strong>St</strong>adtpolizei zu einem entsprechenden Zeitwert übernehmen könnte, wird<br />
Gegenstand von Verhandlungen zwischen <strong>St</strong>adt und Kanton sein.<br />
6.2 Pensionskasse<br />
Im Fall einer Zusammenlegung der Polizeikorps müsste die Pensionskasse der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen in<br />
Folge einer Restrukturierung teilliquidiert werden, da die Zahl der Gesamtmitglieder um mehr als<br />
2 Prozent verkleinert werden würde. In einem solchen Fall käme das Reglement der Versicherungskasse<br />
über die Teilliquidation (sRS 194.14) zum Tragen.<br />
Die Pensionskassen des Kantons und der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen weisen unterschiedliche Arbeitgeberbeiträge<br />
und Zusatzleistungen auf. So verzinst die städtische Versicherungskasse die Deckungslücke,<br />
die im laufenden Jahr 13.87 Prozent beträgt. Für die Deckungskapitalien der Mitarbeitenden<br />
sowie der Rentner der <strong>St</strong>adtpolizei <strong>St</strong>.Gallen fielen im Jahr 2010 insgesamt 411‘100 Franken<br />
an. Zudem gewährte die <strong>St</strong>adt auf die Renten mit Ausnahme des Jahres 2007 jährlich den Teuerungsausgleich.<br />
Die bisher aufgelaufene Teuerung auf den Renten der ehemaligen Angehörigen<br />
der <strong>St</strong>adtpolizei beläuft sich auf 441‘000 Franken. Die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen geht davon aus, dass im<br />
Fall der Zusammenlegung der Polizeikorps die Aktiven und Rentner der <strong>St</strong>adtpolizei integral in<br />
die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Kantons übertreten und der Kanton die Deckungslücke für<br />
die neu übertretenden Polizisten und Rentner gleich verzinst wie die Pensionskasse der <strong>St</strong>adt.<br />
Die DSSI schätzt, dass für die Ausfinanzierung der Deckungslücke für die Angehörigen der<br />
<strong>St</strong>adtpolizei zum jetzigen Zeitpunkt rund 10.3 Mio. Franken notwendig wären, welche der Kanton<br />
im Fall einer Zusammenlegung aufwenden müsste.<br />
Eine erste Einschätzung von Vorsorgekasse-Experten des Kantons variiert hingegen signifikant<br />
von der Einschätzung der <strong>St</strong>adt. So ist es nicht zwingend notwendig, dass die Mitarbeitenden der<br />
<strong>St</strong>adtpolizei, die sich bereits im Ruhestand befinden, die Vorsorgeeinrichtung wechseln müssen.<br />
Bei den Aktiven wiederum müssten diese mit dem Übertritt die Rechtsgrundlagen und alle Regelungen<br />
der aufnehmenden Pensionskasse übernehmen.<br />
Somit würde eine Zusammenlegung der Polizeien für die <strong>St</strong>adtpolizei einem Wechsel des Arbeitgebers<br />
und folgerichtig einer Neueinstellung gleichkommen. Wie hoch die Deckungslücke für die<br />
austretenden aktiven Versicherten tatsächlich ist und ob überhaupt bzw. in welcher Höhe sie<br />
auszufinanzieren ist, kann ohne vertiefte Abklärungen nicht gesagt werden. Grundsätzlich muss<br />
zum heutigen Zeitpunkt festgehalten werden, dass die Frage der Pensionskasse sehr komplex<br />
ist. Es können zwar wie oben dargestellt erste Anhaltspunkte geliefert werden, aber keine Grundlage<br />
für weiterreichende Entscheide. Vielmehr müsste zuerst die Frage durch die Pensionskassenexperten<br />
von <strong>St</strong>adt und Kanton sowie allenfalls der Ostschweizer <strong>St</strong>iftungsaufsicht vertieft<br />
geprüft werden.<br />
6.3 Kosten aufgrund unterschiedlicher Anstellungsbedingungen<br />
Aufgrund personalrechtlicher Verschiedenheiten von Kanton und <strong>St</strong>adt können sich finanzielle<br />
Konsequenzen ergeben, insbesondere wenn es um Besitzstandsfragen geht. Diese Fragen können<br />
beispielsweise die Lohneinstufungen, Inkonvenienzen, Entschädigungen und Zulagen wie<br />
auch Ferienanspruch und Dienstaltersgeschenk betreffen. Diese Fragestellungen bergen eine<br />
gewisse Komplexität, da allfällige Besitzstandswahrungen gleichzeitig auch in das bestehende<br />
personalrechtliche Gefüge des Kantons passen müssen.<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 115/117