Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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Aufgrund der Komplexität der Fragestellung wie auch der Tatsache, dass sich das kantonale<br />
Personalrecht derzeit im Umbruch befindet, können in diesem Bericht keine weitergehenden<br />
Aussagen zur Besitzstandswahrung gemacht werden. Bei einer allfälligen Vertiefung einer der<br />
oben dargestellten Varianten wäre auch der personalrechtliche Bereich vertieft abzuklären.<br />
6.4 Sonderlastenausgleich<br />
Da mit einer Zusammenlegung sämtlicher polizeilicher Bereiche der Kanton für die Sicherheit in<br />
der <strong>St</strong>adt zuständig würde, wäre auch der Sonderlastenausgleich «<strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen» entsprechend<br />
anzupassen. Im Rahmen dieses Sonderlastenausgleichs leistet der Kanton der <strong>St</strong>adt einen<br />
Teilbetrag für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen. Indem neu die Kantonspolizei<br />
für die Sicherheit in der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen zuständig wäre, müsste der Sonderlastenausgleich<br />
um den «Sicherheitsbetrag» reduziert werden. Gemäss den Berechnungen bei der Erarbeitung<br />
des Sonderlastenausgleichs würden sich die Ausgleichszahlungen an die <strong>St</strong>adt bis zu<br />
1.2 Mio. Franken zugunsten des Kantons reduzieren. 29 Würde die <strong>St</strong>adt im Rahmen der Leasingvariante<br />
weiterhin die Kosten für einen Teil der Polizisten auf <strong>St</strong>adtgebiet übernehmen, hätte sie<br />
weiterhin Anspruch auf einen Teil des «Sicherheitsbetrags» im Rahmen des Sonderlastenausgleichs.<br />
7 Bewertung der Varianten<br />
Die drei Varianten zeigen, dass mit der Übernahme des ganzen beziehungsweise von Teilen des<br />
städtischen Polizeikorps zusätzliche Kosten für den Kanton <strong>St</strong>.Gallen entstehen. Diese Feststellung<br />
erstaunt wenig, da mit einer Zusammenlegung durch die Kantonspolizei zusätzliche Aufgaben<br />
in der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen wahrgenommen werden. Bei der Maximal- sowie bei der Leasing-<br />
Variante vermögen die geschätzten personellen Synergiegewinne die zusätzlichen Kosten bei<br />
weitem nicht aufzuheben. Hinzu kommen zusätzliche Kosten im Bereich der finanziellen Übergangsfragestellungen<br />
(vgl. Ziff. 6). Einzig bei der Minimalvariante entstehen für den Kanton<br />
<strong>St</strong>.Gallen unter dem <strong>St</strong>rich Einsparungen, da die Kantonspolizei die Dienstleistung wesentlich<br />
günstiger anbieten kann, als dies derzeit in der Vereinbarung geregelt ist.<br />
Aufgrund der angespannten Finanzlage und des strukturellen Defizits sieht die Regierung davon<br />
ab, eine Zusammenlegung der beiden Polizeikorps zum jetzigen Zeitpunkt vertieft zu prüfen.<br />
Würde die Minimalvariante umgesetzt, könnte der Kanton <strong>St</strong>.Gallen zwar eine finanzielle Entlastung<br />
des <strong>St</strong>rassenfonds erwirken. Es würde aber nur ein sehr begrenzter Aufgabenteil der <strong>St</strong>adtpolizei<br />
zur Kantonspolizei übergehen, sodass nur wenige übergeordnete Synergieeffekte gewonnen<br />
werden könnten.<br />
Sollte die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen in Zukunft aus eigenem Antrieb auf ein eigenes Polizeikorps verzichten<br />
wollen, müsste die Regierung aus Gründen der Gleichbehandlung der anderen Gemeinden die<br />
Zusammenlegung der Polizeikorps prüfen. Im Vordergrund der Prüfung stünde – ebenfalls aufgrund<br />
der Gleichbehandlung – die Leasing-Variante.<br />
Mit Blick auf die Vereinbarung fällt auf, dass die Kantonspolizei die übertragenen Aufgaben für<br />
rund die Hälfte des Betrages wahrnehmen könnte, welcher der <strong>St</strong>adt für die Wahrnehmung der<br />
Aufgaben überwiesen wird. Die Neuverhandlung hat die Regierung bereits im Rahmen der<br />
Massnahme 43 zur Bereinigung des strukturellen Defizits (33.11.09) ins Auge gefasst, und der<br />
Kantonsrat hat den entsprechenden Auftrag erteilt.<br />
29 vgl. Kapitel 2.5.<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 116/117