Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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und der Gemeinden. Während rund drei Monaten hat die Arbeitsgruppe an der Erfüllung des Zusatzauftrags<br />
AE gearbeitet. In dieser Zeit wurden 79 Themenfelder näher analysiert und Empfehlungen<br />
dazu erarbeitet, die Verschiebung von Aufgaben und Finanzen aufgearbeitet sowie ein<br />
Schema für die Bewertung und Berechnung eines Kostenteilers bei Verbundaufgaben geprüft.<br />
Aufgrund der knapp bemessenen Zeit für die Erarbeitung des Auftrags konnten verschiedene<br />
Themenfelder noch nicht im Detail überprüft werden. Eine grundsätzliche Überprüfung ist teilweise<br />
ausstehend bzw. in Bearbeitung. Es konnten noch nicht in jedem Fall abschliessende Lösungsvorschläge<br />
aufgezeigt werden. Die Weiterbearbeitung der Themen liegt in diesen Fällen<br />
beim zuständigen Departement bzw. bei den Gemeinden.<br />
Die erarbeiteten Massnahmen zeigen auf, dass bei der Aufgabenerfüllung durchaus noch Verbesserungspotenzial<br />
besteht. Entscheidend für die Realisierung dieses Potenzials ist, Prozesse<br />
und <strong>St</strong>rukturen kritisch zu hinterfragen und vermeidlich Bewährtes loszulassen bzw. zu ändern.<br />
Im Weiteren sollte wenn immer möglich eine klare Zuordnung für die Erfüllung und Finanzierung<br />
von Aufgaben gefunden werden. Verbundaufgaben sollten die Ausnahme darstellen. Bei der Finanzierung<br />
von Verbundaufgaben zeigt sich, dass ein Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden<br />
von 50:50 ungünstig ist. Die Mitsprache bzw. die Verantwortlichkeiten für Verbundaufgaben<br />
entsprechen in der Realität kaum diesem Verhältnis.<br />
Anlässlich des 1. <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> Gemeindetags im September 2011 wurden die 79 Themenbereiche<br />
durch die Gemeinden priorisiert. Gestützt darauf hat die Regierung eine Priorisierung der Themenbereiche<br />
beschlossen und – unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Departements<br />
des Innern und der Finanzdepartementes – das weitere Vorgehen festgelegt. Die Departemente<br />
sind gegenwärtig daran, die zur Diskussion stehenden Massnahmen zu evaluieren und<br />
bis Ende 2012 entsprechende Handlungsoptionen aufzuzeigen.<br />
Die Regierung beabsichtigt, mit der Umsetzung von Massnahmen aus dem Projekt Aufgabenerfüllung<br />
den Kantonshaushalt bis im Jahr 2015 um jährlich 5 Mio. Franken zu entlasten. Dabei soll<br />
das Entlastungsvolumen nicht in erster Linie durch Kostenverlagerungen vom Kanton auf die<br />
Gemeinden erzielt werden. Vorrangiges Ziel ist vielmehr, Entlastungen wenn immer möglich mit<br />
Effizienzgewinnen zu erreichen. Angestrebt werden etwa Optimierungen in der Aufgabenerfüllung<br />
oder die Nutzung von Synergien zwischen Kanton und Gemeinden, welche die Gesamtkosten auf<br />
beiden <strong>St</strong>aatsebenen reduzieren und damit auch den Gemeinden zu Gute kommen. Das ist der<br />
Grund, weshalb die 5 Mio. Franken nicht dem Zielwert von 20 Mio. Franken für die Beteiligung<br />
der Gemeinden am <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> gemäss Kapitel 5.1 angerechnet werden.<br />
5 Massnahmen mit Bezug auf die Gemeinden<br />
5.1 Umfang der Beteiligung der Gemeinden<br />
Das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> basiert für die Beteiligung der Gemeinden auf einem Zielwert von 20 Mio. Franken<br />
(netto). Nebst der Verzinsung der Unterdeckung der KLVK durch die Schulgemeinden (Entlastung<br />
Kanton von 7.0 Mio. Franken) werden Aufgabenentflechtungen in den Bereichen InVia<br />
und Schlupfhuus (Entlastung Kanton insgesamt 1.3 Mio. Franken) sowie eine <strong>St</strong>reichung der<br />
Kantonsbeiträge an die Suchtberatung der Gemeinden (3.2 Mio. Franken) vorgeschlagen.<br />
Um die von der Regierung angestrebte Nettobelastung der Gemeinden in der Höhe von 20 Mio.<br />
Franken zu erreichen, sind weitere Massnahmen in der Höhe von jährlich 8.5 Mio. Franken umzusetzen.<br />
Die Regierung wird entsprechende Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden<br />
erarbeiten.<br />
Die Gemeinden sind durch weitere Massnahmen des <strong>Sparpaket</strong>s <strong>II</strong> betroffen. So führt die Begrenzung<br />
des Pendlerabzugs auf neu 3'000 Franken zu Mehreinnahmen bei den Gemeinden im<br />
Umfang von rund 16.0 Mio. Franken (vgl. Massnahme Nr. E1 auf S. 38). Umgekehrt führen die<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 31/117