09.09.2014 Aufrufe

Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

und der Gemeinden. Während rund drei Monaten hat die Arbeitsgruppe an der Erfüllung des Zusatzauftrags<br />

AE gearbeitet. In dieser Zeit wurden 79 Themenfelder näher analysiert und Empfehlungen<br />

dazu erarbeitet, die Verschiebung von Aufgaben und Finanzen aufgearbeitet sowie ein<br />

Schema für die Bewertung und Berechnung eines Kostenteilers bei Verbundaufgaben geprüft.<br />

Aufgrund der knapp bemessenen Zeit für die Erarbeitung des Auftrags konnten verschiedene<br />

Themenfelder noch nicht im Detail überprüft werden. Eine grundsätzliche Überprüfung ist teilweise<br />

ausstehend bzw. in Bearbeitung. Es konnten noch nicht in jedem Fall abschliessende Lösungsvorschläge<br />

aufgezeigt werden. Die Weiterbearbeitung der Themen liegt in diesen Fällen<br />

beim zuständigen Departement bzw. bei den Gemeinden.<br />

Die erarbeiteten Massnahmen zeigen auf, dass bei der Aufgabenerfüllung durchaus noch Verbesserungspotenzial<br />

besteht. Entscheidend für die Realisierung dieses Potenzials ist, Prozesse<br />

und <strong>St</strong>rukturen kritisch zu hinterfragen und vermeidlich Bewährtes loszulassen bzw. zu ändern.<br />

Im Weiteren sollte wenn immer möglich eine klare Zuordnung für die Erfüllung und Finanzierung<br />

von Aufgaben gefunden werden. Verbundaufgaben sollten die Ausnahme darstellen. Bei der Finanzierung<br />

von Verbundaufgaben zeigt sich, dass ein Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden<br />

von 50:50 ungünstig ist. Die Mitsprache bzw. die Verantwortlichkeiten für Verbundaufgaben<br />

entsprechen in der Realität kaum diesem Verhältnis.<br />

Anlässlich des 1. <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> Gemeindetags im September 2011 wurden die 79 Themenbereiche<br />

durch die Gemeinden priorisiert. Gestützt darauf hat die Regierung eine Priorisierung der Themenbereiche<br />

beschlossen und – unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Departements<br />

des Innern und der Finanzdepartementes – das weitere Vorgehen festgelegt. Die Departemente<br />

sind gegenwärtig daran, die zur Diskussion stehenden Massnahmen zu evaluieren und<br />

bis Ende 2012 entsprechende Handlungsoptionen aufzuzeigen.<br />

Die Regierung beabsichtigt, mit der Umsetzung von Massnahmen aus dem Projekt Aufgabenerfüllung<br />

den Kantonshaushalt bis im Jahr 2015 um jährlich 5 Mio. Franken zu entlasten. Dabei soll<br />

das Entlastungsvolumen nicht in erster Linie durch Kostenverlagerungen vom Kanton auf die<br />

Gemeinden erzielt werden. Vorrangiges Ziel ist vielmehr, Entlastungen wenn immer möglich mit<br />

Effizienzgewinnen zu erreichen. Angestrebt werden etwa Optimierungen in der Aufgabenerfüllung<br />

oder die Nutzung von Synergien zwischen Kanton und Gemeinden, welche die Gesamtkosten auf<br />

beiden <strong>St</strong>aatsebenen reduzieren und damit auch den Gemeinden zu Gute kommen. Das ist der<br />

Grund, weshalb die 5 Mio. Franken nicht dem Zielwert von 20 Mio. Franken für die Beteiligung<br />

der Gemeinden am <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> gemäss Kapitel 5.1 angerechnet werden.<br />

5 Massnahmen mit Bezug auf die Gemeinden<br />

5.1 Umfang der Beteiligung der Gemeinden<br />

Das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> basiert für die Beteiligung der Gemeinden auf einem Zielwert von 20 Mio. Franken<br />

(netto). Nebst der Verzinsung der Unterdeckung der KLVK durch die Schulgemeinden (Entlastung<br />

Kanton von 7.0 Mio. Franken) werden Aufgabenentflechtungen in den Bereichen InVia<br />

und Schlupfhuus (Entlastung Kanton insgesamt 1.3 Mio. Franken) sowie eine <strong>St</strong>reichung der<br />

Kantonsbeiträge an die Suchtberatung der Gemeinden (3.2 Mio. Franken) vorgeschlagen.<br />

Um die von der Regierung angestrebte Nettobelastung der Gemeinden in der Höhe von 20 Mio.<br />

Franken zu erreichen, sind weitere Massnahmen in der Höhe von jährlich 8.5 Mio. Franken umzusetzen.<br />

Die Regierung wird entsprechende Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden<br />

erarbeiten.<br />

Die Gemeinden sind durch weitere Massnahmen des <strong>Sparpaket</strong>s <strong>II</strong> betroffen. So führt die Begrenzung<br />

des Pendlerabzugs auf neu 3'000 Franken zu Mehreinnahmen bei den Gemeinden im<br />

Umfang von rund 16.0 Mio. Franken (vgl. Massnahme Nr. E1 auf S. 38). Umgekehrt führen die<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 31/117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!