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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Es zeichnet sich ab, dass der Bund mit FABI auch die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen ändern wird,<br />

welche noch eine Pendenz der Bahnreform 2 ist. Die Neuregelung dürfte die Aufgabenteilung zwischen Bund<br />

und Kantonen bei der Infrastrukturfinanzierung massgeblich beeinflussen. Im Vordergrund der Diskussionen<br />

steht eine Finanzierung der Kantone an den Publikumsanlagen der Bahnhöfe. Es soll diejenige <strong>St</strong>aatsebene für<br />

die Finanzierung der Bahnhöfe verantwortlich sein, welche das grösste Know-how und Interesse hat. Ziel der<br />

Neustrukturierung der öV-Finanzierung ist es, die heutigen komplexen Verhältnisse zu vereinfachen und den<br />

Beteiligten klare Aufgaben sowie Finanzierungsverantwortungen zuzuweisen. Handlungsfelder sind:<br />

– Bestellungen im Ortsverkehr aus einer Hand;<br />

– Umfassende Beteiligung der Gemeinden an der Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen;<br />

– Änderung der Finanzierung Tarifverbunde.<br />

Ortsverkehr neu als Aufgabe des Kantons<br />

– Der öV als zusammenhängendes Netz diverser Linien ist besser aus einer Hand zu entwickeln. Dabei kann<br />

der Kanton bezüglich Angebot und Qualität einheitliche Massstäbe durchsetzen. Als «Einheit der Materie»<br />

wird der öV von einer Organisation (Kanton oder Verkehrsverbund) bestellt und finanziert. Diverse Kantone<br />

verfolgen dieses Modell (ZH, LU, BE, AG).<br />

– Die Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinde als Besteller entfällt. Die Gemeinden können bei den personellen<br />

Ressourcen für die Planung und Bestellung des öV sparen.<br />

– Gemeindefusionen spielen keine Rolle mehr bei der Finanzierung des öV (Fusionshemmnis entfällt).<br />

– Die Mitwirkung der Gemeinden kann sichergestellt werden. Im Rahmen der Regionalplanungsgruppen können<br />

auch die Gemeinden mit Ortsverkehr in die Planung des öV eingebunden werden.<br />

– Vollständig durch die Gemeinde finanzierter Ortsverkehr besteht heute in mehreren Gemeinden, nämlich in<br />

<strong>St</strong>.Gallen, Wil, Rapperswil-Jona, Buchs, Uzwil, Flawil, <strong>St</strong>.Gallenkappel und Bad Ragaz. Namentlich im Verhältnis<br />

zur <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen wird eine objektiv ausgewiesene Zentrumslast klar geregelt und somit eine alte<br />

Pendenz nachhaltig gelöst.<br />

– Eine Vereinfachung des Gemeindeschlüssels (Gewichtung Agglo- gleich Regionalverkehr, keine Unterscheidung<br />

zwischen Eurocity- und Intercity sowie Schnellzügen) ist gleichzeitig mit der Änderung der Bestellung<br />

und Finanzierung des Ortsverkehrs zu prüfen.<br />

– Die Massnahme könnte ab 2016 umgesetzt werden.<br />

Beteiligung der Gemeinden an der Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen von 2013 bis 2016<br />

– Die Infrastrukturkosten der Privatbahnen werden heute auf kantonaler Ebene unterschiedlich finanziert. Kanton<br />

und Gemeinden tragen gemeinsam die Abgeltung, d.h. die ungedeckten Kosten für den Infrastrukturbetrieb<br />

einschliesslich der Abschreibungsmittel. Liegt der Investitionsbedarf der Privatbahnen für den Substanzerhalt,<br />

die technische Erneuerung und für Erweiterungen über den verfügbaren Abschreibungsmitteln, so<br />

werden die erforderlichen Mittel den Privatbahnen in Form von bedingt rückzahlbaren Darlehen nach Eisenbahngesetz<br />

zur Verfügung gestellt. Diese Darlehen finanziert der Kanton ohne Beteiligung der Gemeinden.<br />

– Die bestehende Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen durch Kanton und Gemeinden ist durch die unterschiedlichen<br />

Beteiligungen nicht mehr zeitgemäss und soll ab 2017 abgelöst werden. Diese Vereinfachung<br />

drängt sich deshalb auf.<br />

– Die Neuregelung der Infrastrukturfinanzierung der Bahnen auf Bundesebene wird Auswirkungen auf die Aufgabenteilung<br />

zwischen Bund und Kantonen haben. Es ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung von<br />

FABI auch neue Rahmenbedingungen bei der Infrastrukturfinanzierung gesetzt werden, die wesentlichen Einfluss<br />

auf das Verhältnis Kanton-Gemeinden haben (z.B. die Finanzierung von Publikumsanlagen der Bahnhöfe<br />

durch die Kantone und Gemeinden).<br />

– Der umfassende Einbezug der Gemeinden an der Privatbahnfinanzierung in der Übergangsphase 2013-2016<br />

mit der Beteiligung an den Privatbahndarlehen nach Eisenbahngesetz soll dazu dienen, die historisch gewachsene<br />

und nicht mehr zeitgemässe Infrastrukturfinanzierung abzulösen. Zudem wird eine einfachere und<br />

gerechtere Finanzierungslösung geschaffen, welche absehbare Entwicklungen mit FABI antizipiert. Beabsichtigt<br />

wird etwa eine allfällige Finanzierung der Kantone und Gemeinden an den Publikumsanlagen der Bahnhöfe.<br />

– Der Bund wird mit den Leistungsvereinbarungen 2013-2016 die Privatbahninfrastrukturfinanzierung für die<br />

kommenden vier Jahre neu regeln und die erforderlichen Mittel zuteilen. Es wäre zweckmässig, die unterschiedliche,<br />

historisch gewachsene Beteiligung des Kantons und der Gemeinden an der Privatbahnfinanzierung<br />

bereits ab 2013 neu zu regeln und eine zukunftsweisende Lösung einzuführen, welche auch mit FABI<br />

bzw. mit der Bahnreform 2 aufwärtskompatibel ist.<br />

Änderung der Finanzierung Tarifverbunde<br />

Mit Änderung der Bundesgesetzgebung auf 1. Januar 2010 hat sich eine neue Ausgangslage ergeben. Gemäss<br />

Art. 32 der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (SR 745.16; ARPV) können in<br />

Tarifverbunden Angebote auf Linien des regionalen Personenverkehrs auch ohne separate Entschädigung für<br />

Einnahmenausfälle gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt und abgegolten werden. Konkret ergibt sich<br />

dadurch die Möglichkeit, die bisher direkt geleisteten Subventionsbeiträge zu streichen und die Tariferleichterungszahlungen<br />

über die Abgeltung zu leisten. Eine Ausnahme bildet der Fernverkehr der SBB, der von Kanton<br />

und Gemeinden keine Abgeltungen erhält. Der FV SBB möchte deshalb mit den Kantonen SG und TG eine separate<br />

Vereinbarung abschliessen. Die Verhandlungen sind derzeit im Gang.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 60/117

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