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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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5 Finanzielle Auswirkungen der geprüften Varianten 109<br />

5.1 Synergieeffekte 109<br />

5.2 Wahrnehmung kantonaler Aufgaben (Minimalvariante) 110<br />

5.3 Zusammenlegung aller polizeilichen Aufgaben (Maximalvariante) 111<br />

5.4 Leasingmodell 113<br />

6 Finanzielle Übergangsfragestellungen 114<br />

6.1 Anschaffung Infrastruktur 114<br />

6.2 Pensionskasse 115<br />

6.3 Kosten aufgrund unterschiedlicher Anstellungsbedingungen 115<br />

6.4 Sonderlastenausgleich 116<br />

7 Bewertung der Varianten 116<br />

8 Fazit 117<br />

Zusammenfassung<br />

Im Rahmen der Beratungen zum Aufgaben- und Finanzplan 2011-2013 hat der Kantonsrat in der<br />

Februarsession 2010 die Regierung beauftragt, einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen<br />

einer Zusammenlegung der Polizeikorps von Kanton und <strong>St</strong>adt vorzulegen. Um eine Auslegeordnung<br />

machen zu können, wird im vorliegenden Bericht nicht nur die personelle Ausgangslage<br />

dargestellt, sondern auch ein Überblick über die Infrastruktur gegeben. Da die finanziellen Auswirkungen<br />

abhängig von Ausmass und Art der Zusammenlegung der beiden Polizeikorps sind,<br />

werden in diesem Bericht drei Zusammenlegungsvarianten skizziert. Diese drei Varianten umfassen<br />

als Minimalvariante die Rückübernahme der übertragenen kantonalen Aufgaben an die Kantonspolizei<br />

sowie als Maximalvariante die Zusammenlegung sämtlicher polizeilicher Aufgaben.<br />

Zudem wird als dritte Variante das Leasingmodell dargestellt, bei dem die Kantonspolizei sämtliche<br />

polizeilichen Aufgaben wahrnimmt, die <strong>St</strong>adt aber die über die polizeiliche Grundversorgung<br />

hinausgehenden Polizeikräfte bei der Kantonspolizei finanziert. Für den Kanton haben diese drei<br />

Zusammenlegungsvarianten verschiedene finanzielle Auswirkungen. Bei der Minimalvariante, bei<br />

der die <strong>St</strong>adtpolizei <strong>St</strong>.Gallen weiterhin die gemeindepolizeilichen Aufgaben wahrnimmt, würden<br />

sich für den Kanton Einsparungen von rund 4 Mio. Franken pro Jahr ergeben, wobei diese nach<br />

geltendem Recht zu Gunsten des <strong>St</strong>rassenfonds gehen. Die Maximalvariante führt für den Kanton<br />

– unter der Annahme einer einseitigen Übernahme, d.h. ohne einvernehmliche Verhandlungslösung<br />

mit der <strong>St</strong>adt – zu einem zusätzlichen Aufwand von jährlich rund 8.8 Mio. Franken. Diese<br />

Variante begünstigt die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen mit entsprechenden Einsparungen, da sie keine polizeilichen<br />

Aufgaben mehr wahrnehmen müsste. Die Leasingvariante führt für den Kanton zu einem<br />

zusätzlichen Aufwand von rund 4.6 Mio. Franken pro Jahr (ebenfalls bei Betrachtung aus alleiniger<br />

kantonaler Optik). Die <strong>St</strong>adt hingegen müsste bei dieser Variante einen finanziellen Beitrag<br />

an die geleasten Polizeikräfte leisten und würde entsprechend weniger finanzielle Mittel einsparen.<br />

In Bezug auf die Infrastrukturen sowie Fragen der Pensionskasse oder des Sonderlastenausgleichs<br />

können im Rahmen dieses Berichts keine präzisen Aussagen gemacht werden, da<br />

diese Aspekte Bestandteil von Verhandlungen beziehungsweise vertieften Prüfungen sein müssen.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 94/117

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