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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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42.10.16 «Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum» zu erfolgen. Konkret<br />

zielt die Regierung mit einer solchen Zentralisierung auf eine Kostenreduktion bis 2015 von jährlich<br />

1.5 Mio. Franken und längerfristig von 3 Mio. Franken.<br />

3 <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> im Überblick<br />

Das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> erreicht ein Volumen von 199.4 Mio. Franken und setzt sich aus folgenden Elementen<br />

zusammen (vgl. nachfolgende Tabelle, grau markierter Bereich):<br />

– Aktualisierungen AFP: Aufgrund von aktuellen Informationen und der erneuten Verifizierung<br />

der Planzahlen des AFP 2013-2015 sind diverse Aktualisierungen der Planzahlen nötig:<br />

Kantonaler Finanzausgleich: Der im AFP 2013-2015 eingestellte Aufwand fällt gemäss<br />

den heute verfügbaren Daten um rund 13 Mio. Franken pro Jahr tiefer aus.<br />

Sonderschulen: Gegenüber dem AFP 2013-2015 ist im Jahr 2013 mit einem Minderaufwand<br />

von 0.4 Mio. Franken und in den Folgejahren von 6 bis 7 Mio. Franken zu rechnen.<br />

Gründe für diese Reduktion sind neben einer allgemeinen Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen<br />

verschiedene Optimierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen<br />

Sonderpädagogikkonzepts, darunter die Minimierung der Übergangskosten bei der Einführung<br />

dieses Konzepts. Ausserdem soll die geplante Erhöhung der Lektionenzahl in Sonderschulen<br />

in reduziertem Umfang erfolgen.<br />

Versicherungskassen: Infolge Aktualisierungen und Anpassungen der Schätzungen, aber<br />

auch wegen des gesunkenen Deckungsgrads ist für die Revision der Versicherungskasse<br />

des <strong>St</strong>aatspersonals (VK<strong>St</strong>P) sowie der kantonalen Lehrerversicherungskasse (KLVK) gegenüber<br />

den Planzahlen des AFP 2013-2015 im Jahr 2013 mit einer Minderbelastung von<br />

3.6 Mio. Franken und in den Jahren 2014 und 2015 mit einer Mehrbelastung von je 3.4 Mio.<br />

Franken zu rechnen.<br />

Investitionsrechnung: Aktualisierungen in der Investitionsplanung reduzieren den Abschreibungsaufwand<br />

in der laufenden Rechnung (vgl. Abschnitt 1.6).<br />

Vermögensverwaltung: Ausgehend von den wachsenden Wertschriften- und Immobilienbeständen<br />

im Amt für Vermögensverwaltung können die bisherigen Ertragsschätzungen um<br />

0.2 bis 0.4 Mio. Franken nach oben korrigiert werden.<br />

Tiefbauamt: Aufgrund der aktuell verfügbaren Informationen liegt der Personalaufwand um<br />

0.1 Mio. Franken unter den bisherigen Planzahlen.<br />

Amt für Umwelt: Gemäss aktuellen Zahlen ist mit Mehreinnahmen aus Gebühren für Bewilligungen<br />

für Abfallanlagen und Altlasten von 50'000 Franken pro Jahr zu rechnen.<br />

Individuelle Prämienverbilligungen: Der Kantonsrat hat die Einführung der Liste für säumige<br />

Prämienzahlerinnen und -zahler bei der Beratung des V. Nachtrags zum Einführungsgesetz<br />

zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.11.16) auf frühestens 1.<br />

Januar 2015 verschoben. Dies führt gegenüber dem AFP 2013-2015 zu Minderaufwendungen<br />

von 0.6 Mio. Franken bzw. 0.4 Mio. Franken in den Jahren 2013 und 2014 und einem<br />

Mehraufwand von 0.2 Mio. Franken im Jahr 2015.<br />

– Kürzungsmassnahmen: Hierbei handelt es sich um nachhaltig wirkende Aufwandminderungen<br />

in den Departementen und der <strong>St</strong>aatskanzlei, in den Querschnittsbereichen (Personal,<br />

Immobilienmanagement) sowie den <strong>St</strong>aatsbeiträgen. Ferner enthalten sind Entlastungen, die<br />

sich im Rahmen des Projekts Aufgabenteilung bzw. -erfüllung von Kanton und Gemeinden als<br />

Zielwert für den Kanton ergeben. Die Gerichte und der Kantonsrat sind von den Kürzungen<br />

nicht betroffen. Letztere beiden Bereiche liegen nicht in der Zuständigkeit der Regierung. Entsprechende<br />

Vorgaben müsste der Kantonsrat festlegen.<br />

– Massnahmen mit Bezug auf die Gemeinden: Dieses Element beinhaltet die Beteiligung der<br />

Gemeinden am <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong>.<br />

– Sondereffekte: Unter den Sondereffekten sind einerseits eine Lockerung der Abschreibungsregeln<br />

und andererseits eine Anpassung der Mittelzuteilung im Bereich des <strong>St</strong>rassenfonds erfasst.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 13/117

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