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Willkommen, Kroatien! - Österreich Journal

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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 121 / 02. 08. 2013<br />

Am 29. September 2013 wird der Nationalrat<br />

neu gewählt. Der Hauptausschuß<br />

des Nationalrats genehmigte am 20. Juni einstimmig<br />

die diesbezügliche Verordnung der<br />

Bundesregierung über die Ausschreibung der<br />

Wahl. Als Stichtag wird der 9. Juli bestimmt.<br />

Nach diesem Stichtag orientieren sich bestimmte<br />

Fristen, wie die Bestellung der SprengelwahlleiterInnen,<br />

die Konstituierung der<br />

Wahlbehörden, die Auflegung des Wählerverzeichnisses<br />

zur öffentlichen Einsicht und<br />

die Einbringung von Wahlvorschlägen. Die<br />

Landeswahlvorschläge sind spätestens am<br />

2. August, die Bundeslisten spätestens am<br />

12. August im Innenministerium einzureichen.<br />

Wer sich zur Wahl stellt<br />

passives Wahlrecht<br />

muß am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft<br />

besitzen und spätestens mit Ablauf<br />

des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

Speziell für AuslandsösterreicherInnen<br />

Wichtige Informationen<br />

zur Nationalratswahl<br />

am 29. September 2013<br />

Wahlberechtigt<br />

aktives Wahlrecht<br />

sind alle Männer und Frauen, die die österreichische<br />

Staatsbürgerschaft besitzen und<br />

spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl<br />

das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Es gibt keine »parlamentslose« Zeit<br />

Nachdem der Nationalrat diesmal die<br />

volle Gesetzgebungsperiode von fünf Jahren<br />

ausgeschöpft und sich nicht vorzeitig durch<br />

ein einfaches Bundesgesetz aufgelöst hat,<br />

läuft die Funktionsperiode automatisch aus.<br />

Es bedarf daher auch keines eigenen Auflösungsbeschlusses,<br />

sondern lediglich der<br />

Festlegung des Wahltermins. Dieser ist durch<br />

Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen<br />

mit dem Hauptausschuß des Nationalrats<br />

festzulegen und im Bundesgesetzblatt<br />

zu veröffentlichen.<br />

Der Wahltag ist so festzulegen, daß sich<br />

der neue Nationalrat spätestens am Tag nach<br />

dem Ablauf der fünf Jahre konstituieren<br />

vom Bundesministerium für europäische und<br />

internationale Angelegenheiten und vom Parlament<br />

kann. Zudem hat der Bundespräsident den<br />

neuen Nationalrat längstens innerhalb von<br />

30 Tagen nach der Wahl einzuberufen. Das<br />

bedeutet, es gibt keine „parlamentslose“<br />

Zeit, denn die Gesetzgebungsperiode dauert<br />

bis zum Tag, an dem die neu gewählten Abgeordneten<br />

für eine weitere Periode zusammentreten.<br />

Bis dahin können auch Plenarsitzungen<br />

und Ausschüsse in der alten Besetzung<br />

stattfinden.<br />

Briefwahl<br />

Bei der Nationalratswahl 2013 kommt<br />

wieder die „Briefwahl“ ohne Zeugen weltweit<br />

zur Anwendung. Die Wahlkarte muß<br />

spätestens am Sonntag, dem 29. September<br />

2013, um 17:00 Uhr MEZ im Wahllokal oder<br />

in der zuständigen Bezirkswahlbehörde in<br />

<strong>Österreich</strong> eingelangt sein. Die Kosten für<br />

die Rücksendung der Wahlkarten mit öffentlicher<br />

Post übernimmt <strong>Österreich</strong>. Die Wahlkarten<br />

können aber auch bei den österreichischen<br />

Vertretungsbehörden (innerhalb des<br />

EWR und der Schweiz spätestens am sechsten<br />

Tag vor dem Tag der NRW, in allen anderen<br />

Ländern spätestens am neunten Tag<br />

vor dem Tag der NRW) oder direkt bei der<br />

zuständigen Bezirkswahlbehörde in <strong>Österreich</strong><br />

abgegeben werden.<br />

Es besteht keine Wahlpflicht!<br />

Um als Auslandsösterreicher/in an der<br />

kommenden NRW gültig teilnehmen zu können,<br />

ist folgendes zu beachten:<br />

Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag<br />

der NRW (29. September 2013);<br />

(aufrechte) Eintragung in die Wählerevidenz<br />

einer österreichischen Gemeinde;<br />

Beantragung einer Wahlkarte (entweder<br />

im Voraus als sog. „Wahlkartenabo“<br />

für maximal zehn Jahre oder (nur) für die<br />

kommende NRW);<br />

Stimmabgabe ab Erhalt der Wahlkarte;<br />

vollständig ausgefüllte Wahlkarte;<br />

»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />

44<br />

Rücksendung der Wahlkarte an die darauf<br />

gedruckte Adresse in <strong>Österreich</strong>; und<br />

Einlangen dieser Wahlkarte bis spätestens<br />

am Sonntag, 29. September 2013,<br />

17:00 Uhr MEZ bei der zuständigen<br />

Bezirkswahlbehörde in <strong>Österreich</strong>.<br />

Eintragung in die Wählerevidenz<br />

Bitte überprüfen Sie, ob Sie (aktuell) in<br />

der Wählerevidenz in der für Sie zuständigen<br />

Gemeinde in <strong>Österreich</strong> eingetragen<br />

sind. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt<br />

an diese Gemeinde. Wenn eine Eintragung<br />

nicht (mehr) vorliegt, können Sie rasch eine<br />

(Wieder-) Eintragung beantragen, indem<br />

Sie das Formular „Antrag auf Eintragung<br />

in die (Verbleib in der) Wählerevidenz<br />

und/oder Europa-Wählerevidenz" (siehe<br />

unten) ausfüllen und direkt an Ihre Wählerevidenzgemeinde<br />

senden. Mit diesem Formular<br />

können Sie sich gleichzeitig in die<br />

Europa-Wählerevidenz eintragen und auch<br />

die automatische Zusendung von Wahlkarten<br />

(für Wahlen) und Stimmkarten (für<br />

Volksbefragungen) für (maximal) zehn Jahre<br />

beantragen. Lesen Sie bitte die dem Formular<br />

beiliegende „Ausfüllanleitung“ genau<br />

und aufmerksam. Die Eintragung ist jederzeit<br />

möglich und gilt für maximal zehn Jahre,<br />

es sei denn, Sie hätten inzwischen einen<br />

österreichischen Hauptwohnsitz angemeldet.<br />

Vor Ablauf der zehn Jahre werden Sie automatisch<br />

von der zuständigen Gemeinde mit<br />

dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Verlängerung<br />

der Eintragung in Kenntnis gesetzt.<br />

Falls die für Sie zuständige Gemeinde<br />

nicht über Ihre aktuelle Adresse verfügt,<br />

könnte es sein, daß Sie die Information über<br />

die (bevorstehende) Streichung aus der<br />

Wählerevidenz nicht erreicht. Achtung:<br />

Damit Sie an der kommenden Nationalratswahl<br />

teilnehmen können, muß Ihr<br />

Antrag als AuslandsösterreicherIn spätestens<br />

am 8. August 2013 (im sog. Reklamationsverfahren)<br />

von der Gemeinde<br />

bearbeitet worden sein, in deren Wählerevidenz<br />

Sie eingetragen werden sollen.

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