Willkommen, Kroatien! - Österreich Journal
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 121 / 02. 08. 2013<br />
Am 29. September 2013 wird der Nationalrat<br />
neu gewählt. Der Hauptausschuß<br />
des Nationalrats genehmigte am 20. Juni einstimmig<br />
die diesbezügliche Verordnung der<br />
Bundesregierung über die Ausschreibung der<br />
Wahl. Als Stichtag wird der 9. Juli bestimmt.<br />
Nach diesem Stichtag orientieren sich bestimmte<br />
Fristen, wie die Bestellung der SprengelwahlleiterInnen,<br />
die Konstituierung der<br />
Wahlbehörden, die Auflegung des Wählerverzeichnisses<br />
zur öffentlichen Einsicht und<br />
die Einbringung von Wahlvorschlägen. Die<br />
Landeswahlvorschläge sind spätestens am<br />
2. August, die Bundeslisten spätestens am<br />
12. August im Innenministerium einzureichen.<br />
Wer sich zur Wahl stellt<br />
passives Wahlrecht<br />
muß am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft<br />
besitzen und spätestens mit Ablauf<br />
des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
Speziell für AuslandsösterreicherInnen<br />
Wichtige Informationen<br />
zur Nationalratswahl<br />
am 29. September 2013<br />
Wahlberechtigt<br />
aktives Wahlrecht<br />
sind alle Männer und Frauen, die die österreichische<br />
Staatsbürgerschaft besitzen und<br />
spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl<br />
das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Es gibt keine »parlamentslose« Zeit<br />
Nachdem der Nationalrat diesmal die<br />
volle Gesetzgebungsperiode von fünf Jahren<br />
ausgeschöpft und sich nicht vorzeitig durch<br />
ein einfaches Bundesgesetz aufgelöst hat,<br />
läuft die Funktionsperiode automatisch aus.<br />
Es bedarf daher auch keines eigenen Auflösungsbeschlusses,<br />
sondern lediglich der<br />
Festlegung des Wahltermins. Dieser ist durch<br />
Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen<br />
mit dem Hauptausschuß des Nationalrats<br />
festzulegen und im Bundesgesetzblatt<br />
zu veröffentlichen.<br />
Der Wahltag ist so festzulegen, daß sich<br />
der neue Nationalrat spätestens am Tag nach<br />
dem Ablauf der fünf Jahre konstituieren<br />
vom Bundesministerium für europäische und<br />
internationale Angelegenheiten und vom Parlament<br />
kann. Zudem hat der Bundespräsident den<br />
neuen Nationalrat längstens innerhalb von<br />
30 Tagen nach der Wahl einzuberufen. Das<br />
bedeutet, es gibt keine „parlamentslose“<br />
Zeit, denn die Gesetzgebungsperiode dauert<br />
bis zum Tag, an dem die neu gewählten Abgeordneten<br />
für eine weitere Periode zusammentreten.<br />
Bis dahin können auch Plenarsitzungen<br />
und Ausschüsse in der alten Besetzung<br />
stattfinden.<br />
Briefwahl<br />
Bei der Nationalratswahl 2013 kommt<br />
wieder die „Briefwahl“ ohne Zeugen weltweit<br />
zur Anwendung. Die Wahlkarte muß<br />
spätestens am Sonntag, dem 29. September<br />
2013, um 17:00 Uhr MEZ im Wahllokal oder<br />
in der zuständigen Bezirkswahlbehörde in<br />
<strong>Österreich</strong> eingelangt sein. Die Kosten für<br />
die Rücksendung der Wahlkarten mit öffentlicher<br />
Post übernimmt <strong>Österreich</strong>. Die Wahlkarten<br />
können aber auch bei den österreichischen<br />
Vertretungsbehörden (innerhalb des<br />
EWR und der Schweiz spätestens am sechsten<br />
Tag vor dem Tag der NRW, in allen anderen<br />
Ländern spätestens am neunten Tag<br />
vor dem Tag der NRW) oder direkt bei der<br />
zuständigen Bezirkswahlbehörde in <strong>Österreich</strong><br />
abgegeben werden.<br />
Es besteht keine Wahlpflicht!<br />
Um als Auslandsösterreicher/in an der<br />
kommenden NRW gültig teilnehmen zu können,<br />
ist folgendes zu beachten:<br />
Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag<br />
der NRW (29. September 2013);<br />
(aufrechte) Eintragung in die Wählerevidenz<br />
einer österreichischen Gemeinde;<br />
Beantragung einer Wahlkarte (entweder<br />
im Voraus als sog. „Wahlkartenabo“<br />
für maximal zehn Jahre oder (nur) für die<br />
kommende NRW);<br />
Stimmabgabe ab Erhalt der Wahlkarte;<br />
vollständig ausgefüllte Wahlkarte;<br />
»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />
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Rücksendung der Wahlkarte an die darauf<br />
gedruckte Adresse in <strong>Österreich</strong>; und<br />
Einlangen dieser Wahlkarte bis spätestens<br />
am Sonntag, 29. September 2013,<br />
17:00 Uhr MEZ bei der zuständigen<br />
Bezirkswahlbehörde in <strong>Österreich</strong>.<br />
Eintragung in die Wählerevidenz<br />
Bitte überprüfen Sie, ob Sie (aktuell) in<br />
der Wählerevidenz in der für Sie zuständigen<br />
Gemeinde in <strong>Österreich</strong> eingetragen<br />
sind. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt<br />
an diese Gemeinde. Wenn eine Eintragung<br />
nicht (mehr) vorliegt, können Sie rasch eine<br />
(Wieder-) Eintragung beantragen, indem<br />
Sie das Formular „Antrag auf Eintragung<br />
in die (Verbleib in der) Wählerevidenz<br />
und/oder Europa-Wählerevidenz" (siehe<br />
unten) ausfüllen und direkt an Ihre Wählerevidenzgemeinde<br />
senden. Mit diesem Formular<br />
können Sie sich gleichzeitig in die<br />
Europa-Wählerevidenz eintragen und auch<br />
die automatische Zusendung von Wahlkarten<br />
(für Wahlen) und Stimmkarten (für<br />
Volksbefragungen) für (maximal) zehn Jahre<br />
beantragen. Lesen Sie bitte die dem Formular<br />
beiliegende „Ausfüllanleitung“ genau<br />
und aufmerksam. Die Eintragung ist jederzeit<br />
möglich und gilt für maximal zehn Jahre,<br />
es sei denn, Sie hätten inzwischen einen<br />
österreichischen Hauptwohnsitz angemeldet.<br />
Vor Ablauf der zehn Jahre werden Sie automatisch<br />
von der zuständigen Gemeinde mit<br />
dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Verlängerung<br />
der Eintragung in Kenntnis gesetzt.<br />
Falls die für Sie zuständige Gemeinde<br />
nicht über Ihre aktuelle Adresse verfügt,<br />
könnte es sein, daß Sie die Information über<br />
die (bevorstehende) Streichung aus der<br />
Wählerevidenz nicht erreicht. Achtung:<br />
Damit Sie an der kommenden Nationalratswahl<br />
teilnehmen können, muß Ihr<br />
Antrag als AuslandsösterreicherIn spätestens<br />
am 8. August 2013 (im sog. Reklamationsverfahren)<br />
von der Gemeinde<br />
bearbeitet worden sein, in deren Wählerevidenz<br />
Sie eingetragen werden sollen.