15.09.2014 Aufrufe

Willkommen, Kroatien! - Österreich Journal

Willkommen, Kroatien! - Österreich Journal

Willkommen, Kroatien! - Österreich Journal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 121 / 02. 08. 2013<br />

Speziell für AuslandsösterreicherInnen<br />

45<br />

Sollten Sie bereits ein „Wahlkarten-Abo“<br />

beantragt haben, bekommen Sie Ihre Wahlkarte<br />

automatisch zugestellt.<br />

Zuständige Wählerevidenzgemeinde<br />

Die zuständige Gemeinde für die Eintragung<br />

in die Wählerevidenz und /oder Europa-Wählerevidenz<br />

ist die Gemeinde Ihres<br />

letzten Hauptwohnsitzes in <strong>Österreich</strong>. Wenn<br />

ein solcher nicht vorliegt, dann jene Gemeinde<br />

in <strong>Österreich</strong>, in der zumindest ein<br />

Elternteil seinen/ihren Hauptwohnsitz hat<br />

oder hatte. Sollte auch ein solcher nicht vorliegen,<br />

dann richtet sich die zuständige Gemeinde<br />

nach anderen glaubhaft zu machenden<br />

Lebensbeziehungen zu <strong>Österreich</strong>, deren<br />

Wertigkeit folgende Reihenfolge hat: Geburtsort<br />

in <strong>Österreich</strong>, Ehegattin/Ehegatte<br />

hat oder hatte Hauptwohnsitz in <strong>Österreich</strong>,<br />

nächste Verwandte haben oder hatten Hauptwohnsitz<br />

in <strong>Österreich</strong>, Sitz des Dienstgebers<br />

in <strong>Österreich</strong>, Bestandsrechte an Grundstücken<br />

oder Wohnungen in <strong>Österreich</strong>, Vermögenswerte<br />

in <strong>Österreich</strong>, sonstige Lebensbeziehungen<br />

zu <strong>Österreich</strong>.<br />

Beantragung einer Wahlkarte<br />

Überprüfen Sie bitte, ob Sie (im Zuge der<br />

Antragstellung auf Eintragung in die Wählerevidenz)<br />

bereits eine automatische amtswegige<br />

Zusendung von Wahlkarten für maximal<br />

10 Jahre an Ihre mitgeteilte Wohnadresse<br />

beantragt haben und ob diese Adresse<br />

nach wie vor gültig ist. Falls Sie bei Antragstellung<br />

auf Eintragung in die Wählerevidenz<br />

keine automatische amtswegige Zusendung<br />

von Wahlkarten beantragt haben,<br />

stellen Sie Ihren Antrag auf Zusendung Ihrer<br />

Wahlkarte für die NRW bitte so rasch wie<br />

möglich mündlich oder schriftlich bei der für<br />

Sie zuständigen Gemeinde (im Postweg, per<br />

Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder<br />

über die Internetmaske der Gemeinde).<br />

Stimmabgabe und<br />

Rücksendung der Wahlkarte<br />

Beachten Sie bitte genau alle Anweisungen<br />

auf der Wahlkarte.<br />

Die Abgabe Ihrer Stimme kann sofort<br />

nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt<br />

werden, muß jedoch spätestens vor<br />

Schließung des letzten Wahllokals in <strong>Österreich</strong><br />

am Sonntag, dem 29. September<br />

2013, 17:00 Uhr MEZ, erfolgen und zu<br />

diesem Zeitpunkt auch bei der zuständigen<br />

Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.<br />

Insbesondere bei längeren oder unsicheren<br />

Postwegen nach <strong>Österreich</strong> wird<br />

empfohlen, Ihre Stimmabgabe sobald wie<br />

möglich durchzuführen. Sie haben auch<br />

die Möglichkeit die Wahlkarte am Wahltag<br />

bei jedem geöffneten Wahllokal Ihres<br />

Stimmbezirks abzugeben.<br />

Geben Sie bitte die eidesstattliche Erklärung<br />

durch die eigenhändige Unterschrift<br />

in der dafür vorgesehenen Rubrik ab, da<br />

ein Fehlen der Unterschrift die Nichtigkeit<br />

Ihrer Stimme bewirkt, und kleben<br />

Sie die Wahlkarte fest zu.<br />

Unmittelbar nach der Stimmabgabe<br />

sollte die Wahlkarte direkt an die darauf<br />

angegebene Adresse der zuständigen<br />

Bezirkswahlbehörde in <strong>Österreich</strong><br />

geschickt werden – bei längeren Postwegen<br />

am besten per Schnellpostdienst<br />

(z.B. DHL, UPS, EMS, FedEx). Die<br />

Kosten der Rücksendung mit öffentlicher<br />

Post trägt <strong>Österreich</strong>; bei Nutzung von<br />

Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS,<br />

EMS o.Ä.) der/die Absender/in.<br />

Die Wahlkarte muß spätestens am Sonntag,<br />

dem 29. September 2013, um 17.00<br />

Uhr MEZ bei der Bezirkswahlbehörde<br />

einlangen. Andernfalls kann Ihre Stimme<br />

in die Ergebnisermittlung nicht mehr miteinbezogen<br />

werden!<br />

Umfassende Informationen<br />

und Formulare<br />

finden Sie auf der Wahlinformationswebsite<br />

des Außenministeriums<br />

http://www.wahlinfo.aussenministerium.at<br />

und den Websites der österreichischen Botschaften<br />

und Berufsgeneralkonsulate. Für<br />

weitere Fragen stehen Ihnen selbstverständlich<br />

auch die zuständigen österreichischen<br />

Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaften,<br />

Berufsgeneralkonsulate) gerne zur Verfügung.<br />

Adressen, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten<br />

der Vertretungsbehörden finden<br />

Sie auf der Website<br />

http://www.aussenministerium.at unter Länderinformation.<br />

Weitere Informationen finden<br />

Sie auch auf der Website des Bundesministeriums<br />

für Inneres unter<br />

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/start.aspx<br />

Arbeit im Parlament<br />

Sitzungen bis zum Wahltermin möglich<br />

Auch wenn nach den letzten Plenarsitzungen<br />

Anfang Juli keine weiteren Sitzungstermine<br />

mehr vorgesehen sind, so kann der<br />

Nationalrat jederzeit zu Sondersitzungen<br />

bzw. außerordentlichen Tagungen einberufen<br />

werden, wenn ein entsprechendes Verlangen<br />

ausreichend unterstützt ist. Während<br />

der so genannten tagungsfreien Zeit im Sommer<br />

hat der Bundespräsident den Nationalrat<br />

zu einer Sitzung – sie wird in diesem Fall<br />

„außerordentliche Tagung“ genannt – einzuberufen,<br />

wenn dies die Bundesregierung<br />

oder mindestens ein Drittel der Nationalratsabgeordneten<br />

oder der Bundesrat verlangt.<br />

Das Nationalratsplenum muß dann innerhalb<br />

von zwei Wochen zusammentreten.<br />

Darüber hinaus kann auch der Hauptausschuß<br />

außerhalb der Tagung einberufen<br />

werden, wenn sich dazu die Notwendigkeit<br />

ergibt. Dessen Ständiger Unterausschuß kann<br />

jederzeit einberufen werden. Das Gleiche<br />

gilt für alle Ständigen Unterausschüsse. Bei<br />

Beendigung einer Tagung können auch weitere<br />

Ausschüsse beauftragt werden, ihre<br />

Arbeit fortzusetzen.<br />

Außerdem soll es eine neue Bestimmung<br />

der Geschäftsordnung ermöglichen, daß<br />

auch während der tagungsfreien Zeit schriftliche<br />

Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung<br />

gerichtet werden können, sodaß<br />

den Abgeordneten auch in den Sommermonaten<br />

dieses Kontrollinstrument zur Verfügung<br />

steht.<br />

Im heurigen Jahr ist vorgesehen, daß Bundespräsident<br />

Heinz Fischer, wie alljährlich<br />

Anfang Herbst, die Tagung des Nationalrats<br />

am 9. September wieder eröffnet. Damit steht<br />

den Abgeordneten frei, Sondersitzungen zu<br />

verlangen, die dann die Nationalratspräsidentin<br />

innerhalb von acht Tagen – ohne Samstage,<br />

Sonn- und Feiertage – einzuberufen hat.<br />

Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines<br />

Verlangens von mindestens 20 Abgeordneten<br />

unter Angabe eines Themas. Jeder und jede<br />

Abgeordnete darf ein solches Verlangen pro<br />

Jahr nur einmal unterstützen. Kleinere Klubs<br />

mit weniger als 20 Abgeordneten haben ebenfalls<br />

das Recht, einmal im Jahr eine Sondersitzung<br />

zu beantragen. Innerhalb derselben<br />

Frist muß eine Sondersitzung einberufen werden,<br />

wenn dies ein Drittel der Abgeordneten<br />

oder die Bundesregierung verlangt. •<br />

Quellen: Bundesministerium für europäische und internationale<br />

Angelegenheiten, Parlamentskorrespondenz<br />

Informationen der Parteien<br />

Wir haben auch zu dieser Wahl die im<br />

Parlament vertretenen Parteien eingeladen,<br />

Ihnen auf je einer Seite ihre Programme<br />

zu präsentieren. Andere Parteien, die<br />

bundesweit antreten, folgen in der Ausgabe<br />

122 (E:29.08.), soferne sie nach Erscheinen<br />

dieser Ausgabe ihre Kandidatur bekanntgeben.<br />

Dieses Angebot war mit keinerlei<br />

Kosten für die Parteien verbunden. Lesen<br />

Sie darüber auf den folgenden Seiten.<br />

»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!