Vereinbarungskultur an Schulen - Bundesministerium für Unterricht ...
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Begriffliche Klärungen<br />
17<br />
Das Einhalten von Regeln im Schulalltag hängt von folgenden Faktoren ab:<br />
∑∞ der Tr<strong>an</strong>sparenz der Regel – deutlich, verständlich und erkennbar<br />
∑∞ der Anzahl der Regeln<br />
∑∞ dem Grad <strong>an</strong> Wichtigkeit, der einzelnen Regeln zugesprochen wird<br />
∑∞ der Intensität, mit der die Regel auch von <strong>an</strong>deren betroffenen Personen<br />
eingehalten wird<br />
∑∞ wer wen auf die Einhaltung der Regel verpflichtet<br />
(siehe dazu auch Krumm, V. 2003, S. 5)<br />
Zusätzlich zu den verpflichtenden und freiwilligen Regeln gibt es „ungeschriebene<br />
Gesetze“, die weder schriftlich noch mündlich fixiert sind. Diese erschweren vor allem<br />
für Personen, die neu hinzukommen, die Orientierung innerhalb einer Org<strong>an</strong>isation.<br />
Auch in <strong>Schulen</strong> gibt es solche „heimlichen“ Regeln – das erfordert Schulpartner, die<br />
diese Regeln <strong>an</strong>sprechen, sichtbar machen und hinterfragen.<br />
Schulgesetze und Verordnungen geben verpflichtende Regeln vor. Sie beschreiben<br />
die Rechte und Pflichten von Lehrer/inne/n, Schüler/inne/n und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.<br />
Diese Rechtsnormen müssen von der gesamten Schulpartnerschaft eingehalten<br />
werden. Sie geben die Rahmenbedingungen für den Schulalltag vor. Angeordnete<br />
Regeln zählen zu den verpflichtenden Regeln und können z. B. auch mündlich von der<br />
Schulleitung <strong>an</strong> Lehrende oder von Lehrenden <strong>an</strong> Schüler/innen gerichtet werden.<br />
Bei Anordnungen<br />
„[…] wird einseitig von einem oder von den dazu Bevollmächtigten (=Erziehungsberechtigte;<br />
Lehrerin oder Lehrer; Gesetzgeber) bestimmt, welche Normen für wen<br />
gelten und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.“ (Rauscher, E. 2003, S. 6)<br />
Erfahrung, Wissen und Weitblick verpflichten Erwachsene, Ver<strong>an</strong>twortung zu übernehmen<br />
und Regeln aufzustellen bzw. Anordnungen auszusprechen, wenn es für das<br />
Wohlergehen der Schüler/innen und/oder für förderliche Rahmenbedingungen nötig<br />
erscheint. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sind heute Freiräume vorgesehen, die<br />
individuell gestaltet werden können.<br />
1986 wurden durch eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes die demokratischen<br />
Mitwirkungsrechte von Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten<br />
neu definiert und ausgebaut. Klassenforum und Schulforum wurden geschaffen.<br />
Die Rechte des Schulgemeinschaftsausschusses wurden erweitert. Diese Gremien<br />
fördern und festigen die Schulgemeinschaft und unterstützen die Mitwirkung aller<br />
drei Schulpartner.<br />
Die Hausordnung wird im Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen.<br />
Sie lässt – als eine von vielen Möglichkeiten im schulischen Kontext – diesen individuellen<br />
Gestaltungsfreiraum zu. Die Hausordnung ist eine schuleigene Maßnahme, in der