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Vereinbarungskultur an Schulen - Bundesministerium für Unterricht ...

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Begriffliche Klärungen<br />

17<br />

Das Einhalten von Regeln im Schulalltag hängt von folgenden Faktoren ab:<br />

∑∞ der Tr<strong>an</strong>sparenz der Regel – deutlich, verständlich und erkennbar<br />

∑∞ der Anzahl der Regeln<br />

∑∞ dem Grad <strong>an</strong> Wichtigkeit, der einzelnen Regeln zugesprochen wird<br />

∑∞ der Intensität, mit der die Regel auch von <strong>an</strong>deren betroffenen Personen<br />

eingehalten wird<br />

∑∞ wer wen auf die Einhaltung der Regel verpflichtet<br />

(siehe dazu auch Krumm, V. 2003, S. 5)<br />

Zusätzlich zu den verpflichtenden und freiwilligen Regeln gibt es „ungeschriebene<br />

Gesetze“, die weder schriftlich noch mündlich fixiert sind. Diese erschweren vor allem<br />

für Personen, die neu hinzukommen, die Orientierung innerhalb einer Org<strong>an</strong>isation.<br />

Auch in <strong>Schulen</strong> gibt es solche „heimlichen“ Regeln – das erfordert Schulpartner, die<br />

diese Regeln <strong>an</strong>sprechen, sichtbar machen und hinterfragen.<br />

Schulgesetze und Verordnungen geben verpflichtende Regeln vor. Sie beschreiben<br />

die Rechte und Pflichten von Lehrer/inne/n, Schüler/inne/n und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.<br />

Diese Rechtsnormen müssen von der gesamten Schulpartnerschaft eingehalten<br />

werden. Sie geben die Rahmenbedingungen für den Schulalltag vor. Angeordnete<br />

Regeln zählen zu den verpflichtenden Regeln und können z. B. auch mündlich von der<br />

Schulleitung <strong>an</strong> Lehrende oder von Lehrenden <strong>an</strong> Schüler/innen gerichtet werden.<br />

Bei Anordnungen<br />

„[…] wird einseitig von einem oder von den dazu Bevollmächtigten (=Erziehungsberechtigte;<br />

Lehrerin oder Lehrer; Gesetzgeber) bestimmt, welche Normen für wen<br />

gelten und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.“ (Rauscher, E. 2003, S. 6)<br />

Erfahrung, Wissen und Weitblick verpflichten Erwachsene, Ver<strong>an</strong>twortung zu übernehmen<br />

und Regeln aufzustellen bzw. Anordnungen auszusprechen, wenn es für das<br />

Wohlergehen der Schüler/innen und/oder für förderliche Rahmenbedingungen nötig<br />

erscheint. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sind heute Freiräume vorgesehen, die<br />

individuell gestaltet werden können.<br />

1986 wurden durch eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes die demokratischen<br />

Mitwirkungsrechte von Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten<br />

neu definiert und ausgebaut. Klassenforum und Schulforum wurden geschaffen.<br />

Die Rechte des Schulgemeinschaftsausschusses wurden erweitert. Diese Gremien<br />

fördern und festigen die Schulgemeinschaft und unterstützen die Mitwirkung aller<br />

drei Schulpartner.<br />

Die Hausordnung wird im Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen.<br />

Sie lässt – als eine von vielen Möglichkeiten im schulischen Kontext – diesen individuellen<br />

Gestaltungsfreiraum zu. Die Hausordnung ist eine schuleigene Maßnahme, in der

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