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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Strukturelle Einbindung der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention 101 Qualitätsentwicklung im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sollte einenzentralen Stellenwert im <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogramm haben. Rahmenbedingungen,Umfang, Indikatoren, zeitlicher Turnus, verantwortliche Personen etc. sollten vomSteuerungsgremium konkret festgelegt werden. Im Rahmen einer Selbstevaluation sollten auf der Basis der vom Steuerungsgremium abgestimmten,betriebsspezifisch definierten Qualitätsstandards die Überprüfung erfolgen. Dokumentation <strong>und</strong> Evaluation sollten dem Umfang <strong>und</strong> den Aufgaben der Einrichtung <strong>zur</strong><strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention angemessen <strong>und</strong> wirtschaftlich plausibel sein. Die Ergebnisse der Evaluation sollten im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsprozessesneue Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfeeinfließen.

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