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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Betriebliche Suchtberatung 77Für die qualifizierte Einbindung der internen <strong>betrieblichen</strong> Beratungen in den betriebsexternenSuchthilfeverb<strong>und</strong> sind Kooperationen mit den externen Facheinrichtungen unerlässlich. Diesesgilt gleichfalls für die Begleitung während externer Behandlungen sowie für die Nachsorgephase<strong>und</strong> Wiedereingliederung bei stationären Maßnahmen. Von vielen Institutionen der Suchtkrankenhilfewird aktiv auf einen stärkeren Einbezug der Betriebe hingearbeitet.Standard Die interne Beratung <strong>zur</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe sollte das Ziel der Vernetzung nachinnen <strong>und</strong> außen aktiv <strong>und</strong> systematisch verfolgen. Über die interne Vernetzung sollte die Beratung eine kontinuierliche Kooperation in den ZusammenhängenBeratung, Intervention <strong>und</strong> Prävention anstreben <strong>und</strong> mit den jeweils beteiligten<strong>betrieblichen</strong> Stellen abstimmen. Mit den externen Beratungs- <strong>und</strong> Behandlungsstellen sollte eine kontinuierliche, vertrauensvolleZusammenarbeit entwickelt werden. Für eine effektive Zusammenarbeit ist es sinnvoll,Vereinbarungen zu treffen <strong>und</strong> Kooperationsroutinen zu etablieren. Regionale <strong>und</strong> überregionale, betriebsspezifische <strong>und</strong> betriebsübergreifende Netzwerkesollten die Akteure der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention als wichtige Ressource für die betrieblicheArbeit, für die Ausweitung der eigenen Kompetenzen <strong>und</strong> die fachliche Weiterentwicklungnutzen. Die Netzwerkarbeit sollte als verbindliche Aufgabe der internen Beratung in der Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in der Aufgabenbeschreibung festgeschrieben werden.BegründungszusammenhangNetzwerke sind eine wichtige Plattform für die Herstellung effektiver Kooperationsbeziehungensowie für den schnellen Transfer von Expertenwissen <strong>und</strong> praktischen Erfahrungen. Interne wieexterne Vernetzung ist im Bereich der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention überlebenswichtig. Entsprechendsollte in den <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogrammen Wert darauf gelegt werden,Netzwerke aktiv mit zu gestalten <strong>und</strong> Netzwerkkontakte zu pflegen.Hinsichtlich der internen Vernetzung sollten die Beratungs- <strong>und</strong> Ansprechpersonen offensiv aufandere betriebliche Stellen zugehen <strong>und</strong> ihre Wünsche <strong>zur</strong> Zusammenarbeit darlegen. Vorrangignotwendig ist dieses bei den Themenbereichen, die im Rahmen des Suchtpräventionsprogrammsaufgegriffen werden sollen <strong>und</strong> Schnittstellen zu anderen <strong>betrieblichen</strong> Arbeitsfeldernaufweisen. So sollte die interne Beratung eine enge Kooperation <strong>und</strong> Vernetzung in den folgendenBereichen anstreben:Zur Durchführung des Interventionsverfahrens im Rahmen der Suchtprävention solltemit Führungskräften, Betriebs-/Personalrat, Personalabteilung, Schwerbehindertenvertretung<strong>und</strong> mit anderen möglichen Beteiligten ein koordiniertes Vorgehen bei eindeutigerZuständigkeitsabgrenzung <strong>und</strong> Rollenklarheit jederzeit möglich sein. Dabei sind andereInterventionskonzepte (Eingliederungsmanagement, Fehlzeitengespräche) mit zuberücksichtigen.Im Bereich des Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes sowie der <strong>betrieblichen</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderungsollte eine Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt / dem arbeitsmedizinischenDienst <strong>und</strong> den Fachkräften für Arbeitssicherheit angestrebt werden.Für den Bereich der psycho-sozialen Beratung, Krisenberatung, Schuldnerberatung etc.sollten im Sinne der Aufgaben- <strong>und</strong> Rollenklarheit die Zuständigkeiten der verschiedeneninternen Beratungsangebote geklärt <strong>und</strong> die Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeitabgestimmt werden.

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