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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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22Prävention: Information <strong>und</strong> VorbeugungMedikamenteDer verdeckteste Substanzkonsum am Arbeitsplatz ist der problematische Medikamentengebrauch.Arbeitswissenschaftlich belegt ist, dass hohe körperliche, soziale <strong>und</strong> psychische Belastungen<strong>und</strong> geringe Handlungsspielräume zu ges<strong>und</strong>heitlichen Beschwerden <strong>und</strong> Befindlichkeitsstörungenführen, die den Gebrauch von Arzneimitteln begünstigen. Schmerz-, Schlaf- <strong>und</strong>Beruhigungsmittel stehen in diesem Zusammenhang für Stressabschirmung, Durchhalten, Weiterfunktionieren.Immer häufiger werden auch anregende Medikamente eingesetzt, um demLeistungsdruck folgen <strong>und</strong> teils über lange Arbeitszeiten erbringen zu können. Viele Berufstätigesind erst durch die zeitweise oder dauerhafte Einnahme von Medikamenten arbeitsfähig.Die geschätzte Zahl von 1,5 Mill. Medikamentenabhängigen spricht dafür, die Sensibilisierungder Beschäftigten für das Medikamententhema in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention zu verstärken.Medikamentenabhängige sind überwiegend „low-dose-abhängig“, das heißt, sie konsumierenüber Jahre hinweg regelmäßig Schmerz-, Schlaf- <strong>und</strong> Beruhigungsmittel ohne erheblicheDosissteigerung. Medikamentenge- <strong>und</strong> –missbrauch wird dann erst am Arbeitsplatz auffällig,wenn Verhaltensänderungen, Leistungsabfall <strong>und</strong> gesunkene Belastbarkeit nicht mehr zu übersehensind.Viele Arzneimittel, auch solche, die nur in Akutfällen - z.B. bei Grippe - genommen werden, enthaltenInhaltsstoffe mit Wahrnehmung <strong>und</strong> Reaktion verändernder Wirkung. Sie können die Arbeitssicherheitnachhaltig beeinträchtigen. Dieser Tatsache wurde auch bei der Aktualisierungder Unfallverhütungsvorschriften 2004 Rechnung getragen. Betriebliche Suchtprävention <strong>und</strong>Arbeitsschutz sollten deshalb die Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Unfall-Gefährdungen durch Medikamentestärker in das Bewusstsein der Beschäftigten rücken. Sie gelten auch für nicht verschreibungspflichtigeMedikamente. Die Warnhinweise auf den Beipackzetteln sind deshalb ernst zu nehmen<strong>und</strong> können durch den Betriebsarzt erläutert werden.In der vorbeugenden Arbeit können in Kooperation mit den Betriebsärzten <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heitsförderunggesündere Alternativen zum schnellen Griff <strong>zur</strong> Tablette z.B. in Informationen aufgezeigtwerden.Illegale DrogenBetriebliche Suchtprävention zum Thema illegale Drogen konzentriert sich in der Regel auf Auszubildende.Sie sollte sich jedoch mit der Tatsache auseinandersetzen, dass illegale Drogen,z.B. Leistung steigernde Substanzen wie Amphetamine <strong>und</strong> Kokain auch von Erwachsenen gezielteingesetzt werden, um den Anforderungen im Arbeitsprozess bestehen zu können. Risikobereitschaft,optimale Leistungsfähigkeit, Angstfreiheit, eingeschränktes Schlafbedürfnis, Kreativität<strong>und</strong> hohe Durchsetzungsfähigkeit, Präsenz <strong>und</strong> Individualität, das Gefühl von “Unverletzbarkeit“sind mittlerweile wichtige “Kompetenzen“ im Arbeitsleben. In Bereichen, in denen einhohes Maß an Flexibilität in Kooperation, Kommunikation <strong>und</strong> Kreativität gefordert wird, könnensich riskante Konsumkulturen herauskristallisieren, die nach dem Muster “Coping by Doping“(Bewältigung durch leistungssteigernde Substanzen) funktionieren. Darauf muss sich die betrieblicheSuchtprävention einstellen <strong>und</strong> sachliche Information <strong>und</strong> Aufklärung zu illegalen Drogenfür alle Beschäftigten vorsehen.Ess-StörungenDas Thema Ess-Störungen wird in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention vor allem in solchen Betrieben<strong>und</strong> Einrichtungen systematisch aufgegriffen, in denen hauptamtliche Fachkräfte eingesetztsind, die breitere Beratungsangebote vorhalten können. Für andere ist es deshalb besonderswichtig, dass sie über die ges<strong>und</strong>heitlichen Aspekte hinaus eine Information erhalten, wosie in Fällen von Ess-Störungen bei Beschäftigten sachgerechte Hilfe finden können.Die Interventionsmöglichkeiten bei Ess-Störungen sind häufig auf die kollegiale Ebene beschränkt.Vorgesetzte können höchstens im Sinne der Fürsorge intervenieren <strong>und</strong> auf Beratunghinweisen, solange das Verhalten der oder des Essgestörten keine Verletzung arbeitsvertraglicherPflichten oder Störungen des Arbeitsablaufes <strong>zur</strong> Folge hat. Deshalb sind Informationen so

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