Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und
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96Strukturelle Einbindung der <strong>betrieblichen</strong> SuchtpräventionStandard Das betriebliche Suchtpräventionsprogramm, seine wesentlichen Ziele, Inhalte, Strukturen<strong>und</strong> Maßnahmen sollten in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (BV/DV) festgelegt werden. Bei der Abfassung einer BV/DV sollten die Elemente eines <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogrammsin Abhängigkeit zu den betriebsspezifischen Strukturen <strong>und</strong> Anforderungengründlich geprüft werden. Dabei sollte man sich an der Leitlinie des International Labor Office(ILO) orientieren (siehe Punkt 4.1). In der BV/DV sollten die Gr<strong>und</strong> legenden Absprachen <strong>und</strong> Regelungen <strong>zur</strong> Arbeit, zum Einsatz<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Qualifizierung der haupt- <strong>und</strong> nebenamtlichen Kräfte in der <strong>betrieblichen</strong>Suchtprävention, vor allem die Schweigepflicht für die interne Beratung, festgehalten werden. Übergeordnete rechtliche Normen, arbeits- <strong>und</strong> dienstrechtliche Gr<strong>und</strong>sätze sowie die aktuelleRechtsprechung sind bei der Abfassung einer BV/DV zu berücksichtigen. DV/BV sollte alle Beschäftigte des Betriebes einbeziehen <strong>und</strong> ihnen nach Verabschiedungausgehändigt werden.Im Folgenden werden die möglichen Regelungsbereiche einer BV/DV beschrieben. Dabei gibtes solche Bereiche, die in der Vereinbarung zwingend enthalten sein müssen oder aufgr<strong>und</strong> dersachlichen Notwendigkeiten dringend vereinbart sein sollten. Sie werden kursiv dargestellt. Dieanderen Bereiche können in Abhängigkeit von den jeweiligen <strong>betrieblichen</strong> Bedingungen <strong>und</strong>dem Rahmen des Suchtpräventionsprogramms ausgeführt werden: Die Titel der VereinbarungDie Programme sollten einheitlich als ‚Suchtpräventionsprogramm‘ tituliert werden, um damitdie programmatische Zielsetzung Richtung Primärprävention deutlich zu machen. Präambelals Zusammenfassung der Leitgedanken der BV/DV. GeltungsbereichWichtig, da nicht alle Beschäftigten automatisch von BV/DV erfasst sind, das Programm a-ber in allen Arbeitsbereichen <strong>und</strong> Hierarchiestufen Anwendung finden sollte. Ziele der Betriebs-/DienstvereinbarungSie haben programmatischen Charakter, sollten nur so konkret sein, dass sie nicht beijeder Kontextveränderung neu definiert werden müssen. Arbeitskreis / SteuerungsgremiumFestzulegen ist die Zusammensetzung, die Aufgabenbeschreibung <strong>und</strong> die Tagungsintervalle.Einzelfallbesprechungen gehören nicht in den Arbeitskreis. Umgang mit Suchtmitteln – Einschränkung des Konsumsz.B. Regelungen des Suchtmittelgebrauchs, eingeschränkte oder generelle Verbote, Einschränkungender Griffnähe, Gestaltung der Konsumkultur, Postulierung der Punktnüchternheit. Rolle <strong>und</strong> Bedeutung der VorgesetztenDie besondere Bedeutung der Haltung <strong>und</strong> des Handelns von Führungskräften bei der<strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention im Rahmen der BV/DV ist zu verdeutlichen. Zugleich sollte ihnenUnterstützung <strong>und</strong> Beratung zugesichert werden. Vorgehen bei Gefährdung der ArbeitssicherheitEs sollte ein generelles Verfahren zum Vorgehen bei Gefährdung der Arbeitssicherheit(BGV A1 / UVV) festgelegt werden. Information der Beschäftigten, Aufklärung <strong>und</strong> SchulungInformationsmaßnahmen, Aufklärungsaktionen für alle Beschäftigten sowieQualifizierungsmaßnahmen, Coachings <strong>und</strong> Schulungen für Personalverantwortlichesollten als verbindlich vereinbart werden.