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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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94Strukturelle Einbindung der <strong>betrieblichen</strong> SuchtpräventionBereiche präventiver ArbeitVerbindlichkeitFreiwillige AngebotePflichten des ArbeitgebersMaßnahmenbereicheBetriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung Arbeitsschutz UnfallschutzRechtlicheGr<strong>und</strong>lageZielMaßnahmenMaßnahmen<strong>zur</strong> Suchtprävention<strong>und</strong> SuchthilfeKrankenkassen <strong>und</strong>Unfallversicherungsträger§ 20 SGB V§ 14 SGB VIIBetriebsinterneAngeboteBetriebs- <strong>und</strong>DienstvereinbarungenVerbesserung der Ges<strong>und</strong>heitssituationStärkung des Ges<strong>und</strong>heitsverhaltensVerhältnis- <strong>und</strong> Verhaltensorientiert• Angebote <strong>zur</strong> Konsumreduzierung• Information <strong>und</strong> Aufklärung• Angebote <strong>zur</strong> Erweiterung der Ges<strong>und</strong>heitskompetenz• Ges<strong>und</strong>heitszirkel• Abbau von belastenden ArbeitsbedingungenEuropäische Arbeitsschutzrahmenrichtlinie<strong>und</strong> Arbeitsschutzgesetz1996 (ArbschG.)Prävention arbeitsbedingter Ges<strong>und</strong>heitsgefahren,auch Vorbeugungder potentiellen Verstärkungnichtberuflich erworbener Erkrankungen1. Verhältnisorientiert (Ursachenbeseitigung)2. ergänzend verhaltensorientiert(wenn 1 nicht möglich oderausreichend)• Ermittlung <strong>und</strong> Abbau vonarbeitsbedingten Ursachendes Suchtmittelgebrauchs• Anwendung des Interventionsleitfadens<strong>und</strong> Stufenplans• Verhaltensorientierte AngeboteBVG A1 / UVV§ 7 (neu)§ 38 (alt)Abwehr von Gefahren<strong>und</strong> wahrscheinlichenges<strong>und</strong>heitlichenSchädenVerhaltensorientiert• Regelungen desKonsums• Intervention beiVerstoß gegen dieArbeitssicherheitSuchtprävention <strong>und</strong> SuchthilfeAbb.: 13Bereiche Präventiver Arbeit mit freiwilligen <strong>und</strong> verpflichtenden Angeboten im BetriebArbeitsschritte Gemeinsame Bestandserhebung zu den Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention <strong>und</strong> desArbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong> zu der Möglichkeit verstärkter Kooperationen. Ermittlung aktueller <strong>und</strong> zukünftiger Bedarfe im Überschneidungsbereich von betrieblicherSuchtprävention <strong>und</strong> Arbeitssicherheit. Erarbeitung gemeinsamer Ziele, inhaltlicher Themen <strong>und</strong> Aktivitäten <strong>und</strong> Durchführung vonPräventionsveranstaltungen. Einbindung der Fachkräfte in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention in den Arbeitsschutzausschuss. Zusammenarbeit im Bereich des integrierten Betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsmanagements.

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