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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Prävention: Information <strong>und</strong> Vorbeugung 19Standard Information <strong>und</strong> Aufklärung über die Wirkung von Suchtmitteln <strong>und</strong> über ges<strong>und</strong>heitliche wiesoziale Folgen des riskanten bis abhängigen Konsums <strong>und</strong>/oder von süchtigen Verhaltensweisensollte ein kontinuierlicher Bestandteil des <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogrammssein. Belange <strong>und</strong> Interessen der Beschäftigten oder betriebliche Veranstaltungen (Einweisung indie Arbeitssicherheit, Betriebsversammlungen, Ges<strong>und</strong>heitstage) sollten als konkrete Anknüpfungspunktefür Information <strong>und</strong> Aufklärung genutzt werden. Als Ziel sollte die Vermeidung bzw. Reduzierung ges<strong>und</strong>heitsriskanten Verhaltens <strong>und</strong> dieStärkung der Ges<strong>und</strong>heitskompetenz sowie die Enttabuisierung des Themas Suchtproblemein der Arbeitswelt im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Aufklärung der Beschäftigten, insbesondere von Führungskräften über ihre rechtlichenPflichten in Verbindung mit Arbeitssicherheit (BGV / GUV V A1 §7 <strong>und</strong> §15). Bei Bedarf sollte es ergänzende Angebote für ausgewählte Zielgruppen (z.B. Auszubildende,Frauen, Männer, bestimmte Nationalitäten, bestimmte Berufsgruppen) geben. Die Informationen sollten so aufbereitet sein, dass sie möglichst kurze, übersichtliche, strukturierteInformationen bieten („Alles auf einen Blick“). Für die präventive Arbeit sollten aktuelle Materialien aus zuverlässigen, professionellenQuellen genutzt werden, in erster Linie von BZgA, DHS, Landesstellen für Suchtfragen,Krankenkassen. Informationen <strong>und</strong> Aufklärungsmaßnahmen sollten sich unbedingt am aktuellen Stand derErkenntnisse orientieren. Datenangaben sind - z.B. mit Hilfe des aktuellen Jahrbuchs Suchtder DHS - immer wieder zu überprüfen <strong>und</strong> zu aktualisieren. Vorbeugenden Aktivitäten sollten im Rahmen des Ges<strong>und</strong>heitsmanagements vor allem mitAngeboten des Arbeitsschutzes, der Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> der Personalentwicklungabgestimmt werden.Information <strong>und</strong> Aufklärung zu Tabak Zur Information <strong>und</strong> Aufklärung sollte zum Themenkreis Tabak gehören: Information über die positiven Aspekte eines rauchfreien Arbeitsplatzes <strong>und</strong> des Nichtrauchens<strong>und</strong> über Modelle guter Praxis. Regelmäßige Aufklärung von Beschäftigten zu den ges<strong>und</strong>heitlichen Gefährdungen desTabakkonsums <strong>und</strong> des Passivrauchens. Aufklärung von Führungskräften <strong>und</strong> MitarbeiterInnen über die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagendes Nichtraucherschutzes. Information von Zielgruppen mit besonderen beruflichen Belastungen über alternative Angebote<strong>und</strong> Wege des Stressabbaus. Angebot der Beratung <strong>und</strong> von Nichtrauchertrainings für RaucherInnen.

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