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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> Beratung 59ne Person im Blick hat, sondern die Situation des / der Vorgesetzten mit ihren Dilemmata <strong>und</strong>Rollenkonflikten ebenfalls berücksichtigt. Es geht darum, in der Beratung für die Verantwortlichenpragmatische Lösungen zu finden, damit sie bei Stufengesprächen mit der auffällig gewordenenPerson das Ziel Verhaltensänderung <strong>und</strong> - wenn erforderlich - Annahme von Hilfe erreichenkönnen.Die Fachkräfte <strong>und</strong> Ansprechpersonen in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention sollten sich hinsichtlichder Durchführung von Stufengesprächen eindeutig positionieren: Sie bringen ihre fachlicheKompetenz in die Beratung <strong>und</strong> Vorbereitung ein, das Gespräch muss jedoch von der / demVorgesetzten oder einem anderen Personalverantwortlichen geführt werden. Hilfreich ist es, mitVorgesetzten in der Vorbereitung ein Raster von Leitfragen zu bearbeiten. Hier einige Beispiele:1. WahrnehmenWas nehme ich wahr an Leistungsveränderung, Sozialverhalten, Konsumverhalten, äußerenEindrücken, Integration ins Team, eigene Gefühle gegenüber dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin.Welche Auffälligkeiten habe ich konkret festgestellt?2. BewertenKönnen die Auffälligkeiten toleriert werden oder verspüre ich den Impuls zu intervenieren? Welche<strong>betrieblichen</strong> oder persönlichen Ansprüche an Arbeits- <strong>und</strong> Leistungsverhalten von Mitarbeitern<strong>und</strong> Mitarbeiterinnen sehe ich verletzt? Stehen die Auffälligkeiten in Verbindung mit Suchtmittelkonsumoder nicht zuzuordnenden "irritierenden" Verhaltensweisen?3. VerantwortenWorin besteht meine Verantwortung, was ist meine Aufgabe? Was ist die Aufgabe anderer?Wie weit geht meine Fürsorgepflicht <strong>und</strong> die Führungsverantwortung, wenn es um Auffälligkeitendurch Suchtmittelgebrauch geht?4. IntervenierenWas genau soll ich tun? Was wird von mir erwartet? Welche Voraussetzungen brauche ich dafür?Mit welchen Konsequenzen wäre mein Handeln bzw. Nichthandeln verb<strong>und</strong>en? Wie kannich die betroffene Mitarbeiterin, den Mitarbeiter ansprechen? Welche Änderungen will ich konkreteinfordern? Was passiert, wenn ich interveniere? Wie geht es dann weiter, was sind dienächsten Schritte?5. VerankernWie wird mein Handeln in der Organisation getragen? Welche Reaktionen sind von wem zu erwarten?Werden meine Vorgesetzten, die Interessenvertretungen, die Personalabteilung u.a.mein Handeln unterstützen? Welche Vorklärungen müssen noch erfolgen? Wie werden die anderenMitarbeiter in meinem Bereich reagieren?Die Frage, ob die interne Beratung während des Stufengesprächs anwesend sein soll, ist imEinzelfall zu entscheiden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch der Berater / dieBeraterin nur mit dem Einverständnis des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin am Stufengesprächbeteiligt sein kann oder in Vertretung des Arbeitgebers (vgl. 3.2.2). Die Beratungsperson übernimmtjedoch nicht die Gesprächsführung.Bei nebenamtlich tätigen Beratern / Beraterinnen, die sich als kollegiale Ansprechpersonen verstehen,ist es zu akzeptieren, wenn sie die Beratung von Personalverantwortlichen <strong>zur</strong> Durchführungvon Stufengesprächen nicht durchführen wollen. In einem solchen Fall sollten andereUnterstützungsangebote für Vorgesetzte, z.B. durch externe Beratungseinrichtungen, vorgesehenwerden.DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (Hrsg.)(2001).Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz. Text: U.Pegel-Rimpl. 2.Aufl. Hamm: DHS.Weiterführende Literatur

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