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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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70Betriebliche Suchtberatung Sie haben eine Auswertungs- <strong>und</strong> Berichtspflicht über die Tätigkeiten der Einrichtung (nichtüber den Inhalt der Beratungen im Einzelfall) gegenüber dem Steuerungsgremium <strong>und</strong> derBetriebs- bzw. Dienststellenleitung.Ausstattung hauptamtlicher Einrichtungen Die hauptamtliche Beratung sollte personell so ausgestattet sein (zeitlicher Umfang der Stelle,Qualifikation <strong>und</strong> Kompetenzen des Beraters/der Beraterin), dass eine optimale Erfüllungder Aufgaben im Rahmen des Suchtpräventionsprogramms gewährleistet ist. Hauptamtliche arbeiten in der Beratungstätigkeit unabhängig <strong>und</strong> weisungsfrei. Die organisatorische Anbindung der internen Beratung sollte die Neutralität der Beratungseinrichtungsichtbar machen. Geeignet ist z.B. die Einrichtung einer Stabsstelle oder dieEinbindung ins Ges<strong>und</strong>heitsmanagement. Die Ausstattung mit Räumlichkeiten sowie sachlichen <strong>und</strong> finanziellen Mitteln sollte eineprofessionelle interne Beratung ermöglichen. Die hauptamtliche Einrichtung sollte je nach Betriebsgröße <strong>und</strong> –struktur durch nebenamtlichebetriebliche Ansprechpersonen ergänzt werden. Dies bietet sich vor allem in größerenoder dezentralen Organisationseinheiten an.Aufbildung <strong>und</strong> Qualifikation hauptamtlicher Ansprechpartner Aufgr<strong>und</strong> der komplexen Anforderungen, die für Hauptamtliche im Rahmen der <strong>betrieblichen</strong>Suchtpräventionsprogramme <strong>und</strong> dem Ges<strong>und</strong>heitsmanagement anfallen, sollte eineAusbildung mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie, Pädagogik, Soziologie,Sozialpädagogik, Sozialarbeit o.ä. bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation vorliegen. Zur Gr<strong>und</strong> legenden Qualifikation für das Arbeitsfeld betriebliche Suchtprävention <strong>und</strong> –hilfesollten die folgenden Kompetenzen gerechnet werden:Fachliche Qualifikationen Kenntnis der aktuellen Konzepte der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> -hilfe, Kenntnis derpräventiven Ansätze des Risikokonsums/Punktnüchternheit, Überblick über die Suchtkonzepte,Fähigkeit <strong>zur</strong> Erarbeitung von Präventionskonzepten, Bereitschaft <strong>zur</strong> interdisziplinärenKooperation, Kenntnis der aktuellen Versorgungsstrukturen <strong>und</strong> des Case Managements,Kenntnis der Ansätze der Qualitätssicherung der Arbeit im Suchtprävention;Beratungskompetenzen Arbeit mit aktuellen Beratungsansätzen, ressourcenorientierte <strong>und</strong> lösungsorientierte Ansätze(z.B. Motivational Interviewing), Kenntnis der Konzepte <strong>zur</strong> individuellen Konsumreduzierung(Drink-Less-Programme, Nichtraucherkurse), Erfahrung mit der Beratung im Rahmenbetrieblicher Interventionskonzepte;Persönliche <strong>und</strong> soziale Kompetenzen Fähigkeit <strong>zur</strong> Kommunikation <strong>und</strong> Kommunikationsbereitschaft, Empathiefähigkeit, Bewusstheitder eigenen Ressourcen <strong>und</strong> objektiven wie subjektiven Grenzen, Konfliktfähigkeit<strong>und</strong> mediative Kompetenz; Bereitschaft zu fachlichen <strong>und</strong> persönlichen Entwicklungsprozessenz.B. durch kontinuierliche Weiterbildung <strong>und</strong> Supervision;

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