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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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98Strukturelle Einbindung der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention Evaluation <strong>und</strong> BerichtEs sollte die Evaluation <strong>und</strong> Weiterentwicklung des Suchtpräventionsprogramms sowie dieIntervalle <strong>und</strong> Zuständigkeit hierfür vereinbart werden. GeltungsdauerDie Geltungsdauer der BV/DV, Kündigungsfristen sowie Nachwirkung sind festzulegen.BegründungszusammenhangDie Erarbeitung <strong>und</strong> Überarbeitung einer BV/DV ist ein wichtiger Prozess bei der Entwicklungeines <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogramms. Dieses kann nur im Konsens erarbeitet werden<strong>und</strong> dafür müssen die verschiedenen Interessen <strong>und</strong> Positionen zum Thema Suchtprävention<strong>und</strong> -hilfe unter den beteiligten Parteien ausgetauscht werden. Eine intensive Vorbereitung<strong>und</strong> Begleitung der Erstellung einer BV/DV ist immer ein Organisationsentwicklungsschritt. Dieserträgt nicht nur viel <strong>zur</strong> Klärung der Standpunkte bei, sondern ist auch ein gemeinsamerLernprozess in Sachen betrieblicher Suchtprävention, der bereits erheblich <strong>zur</strong> Veränderung vonBetriebskulturen beitragen kann.Für die Erarbeitung oder Überarbeitung einer BV/DV sollte nicht auf Vereinbarungen andererBetriebe <strong>zur</strong>ückgegriffen werden, ohne vorher gründlich geprüft zu haben, ob diese dem fachlichen<strong>und</strong> rechtlichen Standard der Suchtprävention entspricht. Auch aktuell werden immer wiederVereinbarungen geschlossen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, weil Modelle anderer Betriebeungeprüft übernommen werden. Dabei kommen auch häufig die Schritte der Anpassungder Vereinbarung auf die eigenen <strong>betrieblichen</strong> Bedingungen zu kurz.Arbeitsschritte Erarbeitung oder Überarbeitung der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung (BV/DV) durch dieSteuerungsgruppe/ den Arbeitskreis. Soweit nicht alle wesentlichen Entscheidungsträgersowie Fachkräfte vertreten sind, müssen folgende Beteiligungen sichergestellt werden: Betriebsleitung Betriebsrat/Personalrat Fachkraft für Arbeitssicherheit Vertretung der Führungskräfte, Personalverantwortlicher Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung, Frauen-/ Gleichstellungsbeauftragte,Jugendvertretung usw. soweit die Interessen der entsprechenden Beschäftigtengruppenberührt sind) Hinzuziehung externer Beratung, sofern die fachliche Unterstützung nicht im Betrieb selbstvorhanden ist. Abstimmung der BV/DV in den Gremien <strong>und</strong> Unterzeichnung der Vereinbarung durch dieBetriebsparteien. Nutzung aller geeigneten <strong>betrieblichen</strong> Kommunikationswege, um die BV/DV unter den Beschäftigten<strong>und</strong> insbesondere bei den Führungskräften bekannt zu machen. Regelmäßige Überprüfung der BV/DV auf die betriebsbezogenen, inhaltlichen, fachlichenoder rechtlichen Anpassungsbedarfe.Literatur <strong>und</strong> MaterialienEntwurf der Rahmenempfehlung <strong>zur</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe in der niedersächsischen Landesverwaltung.Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit. Hannover.Stand 04.05.05Wienemann, E. / Müller, P. (2005): Standards der Alkohol-, Tabak-, Drogen- <strong>und</strong> Medikamentenpräventionin deutschen Unternehmen <strong>und</strong> Verwaltungen. Expertise für die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragene.V. (DHS). Hannover. http://www.optiserver.de/dhs/arbeitsfelder_betrieb.html

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