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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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72Betriebliche SuchtberatungZbrzezhy, U. (1989). Rechnet sich betriebliche Suchtkrankenhilfe?In: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (Hrsg.). Alkoholprobleme am Arbeitsplatz. Bd.31der Schriftenreihe zum Problem der Suchtgefahren. Hamm: Hoheneck Verlag.Ziegler, H. / Brandl, G. (1999). Suchtprävention als Führungsaufgabe – Lösungsorientierte Strategienfür den Betrieb. Wiesbaden: Universum Verlagsanstalt.4.1.2 Nebenamtliche Ansprechpersonen für SuchtfragenHinter der hier übergreifend als nebenamtliche Ansprechpersonen für Suchtfragen bezeichnetenFunktion verbergen sich durchaus unterschiedliche Konzepte, die ursprünglich aus der "ehrenamtlichen<strong>betrieblichen</strong> Suchtkrankenhilfe" oder aus der Funktion des/der "Suchtbeauftragten"hervorgegangen sind. Als "nebenamtlich" tätige Ansprechpersonen werden sie benannt, umhervorzuheben, dass sie im Rahmen eines <strong>betrieblichen</strong> Auftrags arbeiten <strong>und</strong> arbeits- <strong>und</strong>dienstrechtlich damit ein "Nebenamt" zu ihrer "hauptamtlichen" Tätigkeit im Beruf wahrnehmen.Die Ausdifferenzierung zu verschiedenen Konzepten von Ansprechpersonen ist im Zuge derEntwicklung betrieblicher Suchtpräventionsprogramme <strong>und</strong> sozialer Unterstützungskonzepteerfolgt.In der Praxis gibt es eine Vielzahl von konkreten Ausformungen nebenamtlicher Einrichtungenfür Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe, von denen die folgenden drei sich deutlich voneinander unterscheidenlassen:Kollegiale Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> Ansprechpartner"Kollegiale Ansprechpartner/-innen" werden in erster Linie in Ergänzung zu hauptamtlichenBeratungseinrichtungen eingesetzt, welche die zentralen Aufgaben im Suchtpräventionsprogrammübernehmen. Das Aufgabenspektrum der Kollegialen Ansprechpartner <strong>und</strong> -innen istehr eng gefasst. Als "kollegiale Paten“ sollen sie vorrangig Betreuungsaufgaben beisucht(mittel)auffälligen Beschäftigten wahrnehmen <strong>und</strong> vor Ort, in ihrem Arbeitsumfeld, beraten.Ein Modell, das sich für größere <strong>und</strong> dezentrale Organisationseinheiten anbietet. Inkleineren Betrieben <strong>und</strong> Einrichtungen ohne Hauptamtliche übernehmen Kollegiale Ansprechpersonenallerdings auch breiter angelegte Aufgaben innerhalb der <strong>betrieblichen</strong>Suchtprävention.Soziale Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> Ansprechpartner"Soziale Ansprechpartner/-innen“ sollen als erste Anlaufstelle für Beschäftigte mit ges<strong>und</strong>heitlichen,psychischen <strong>und</strong>/oder sozialen Problemen <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Sie vertretenein breites Unterstützungskonzept im Betrieb. In der Ausbildung, wie sie z.B. in Nordrhein-Westfalen das Innenministerium für seine Sozialen Ansprechpartner <strong>und</strong> -innen anbietet,werden dementsprechend Kenntnisse, die über die Wahrnehmung vonsucht(mittel)bedingten Auffälligkeiten hinausgehen, vermittelt. Die Themen Stress <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderungergänzen die breite Fächerung der Ausbildungsinhalte. An der Anlage<strong>und</strong> Intensität der Ausbildung sowie der begleitenden Supervision gemessen kann man hiervon der Vorbereitung auf ein "semiprofessionell" ausgeführtes Nebenamt sprechen.Ansprechpersonen für Suchtfragen im BetriebEine Mischung aus den beiden vorgenannten Modellen stellt das Konzept der nebenamtlichenAnsprechpersonen für Suchtfragen oder <strong>betrieblichen</strong> SuchthelferInnen (ehemals betrieblicheSuchtkrankenhelferInnen) dar. Zum einen sind sie für den Einsatz in einer nebenamtlichgetragenen Einrichtung für Suchtprävention <strong>und</strong> -hilfe vorbereitet, zum anderen arbeitensie aber auch in größeren Organisationen mit hauptamtlichen Beratungskräften zusammen.Dieses Modell dürfte mit Modifikationen das am weitesten verbreitete sein. Für dieAusbildung <strong>zur</strong> Ansprechperson für Suchtfragen im Betrieb liegt ein ausgearbeitetes Qualifizierungsmodellvor, das den Standards der Expertise folgt (siehe unten).

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