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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Prävention: Information <strong>und</strong> Vorbeugung 35gen am Arbeitsplatz mit Angeboten der Hilfestellung <strong>zur</strong> Nikotinentwöhnung für Raucher verbindet<strong>und</strong> damit auch den Anforderungen des Aktionsplans Tabak der DHS entspricht.Standard Ziel der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention ist es, den Weg zum "rauchfreien Betrieb" durch Information,Aufklärungsaktionen, Beratung <strong>und</strong> Angebote von Nichtrauchertrainings kompetentzu begleiten. Die Umsetzung dieses Ziels sowie des Nichtraucherschutzes sollte ohne Stigmatisierung<strong>und</strong> Ausgrenzung von RaucherInnen verfolgt werden. Da der Nikotinkonsum suchtbedingt sein kann, sollten betriebliche Suchtpräventionsprogrammefür abhängige RaucherInnen Beratung <strong>und</strong> Unterstützung bei Überwindung der Nikotinabhängigkeitvorsehen.BegründungszusammenhangDer seit 2002 geltende Nichtraucherschutz nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung legt dem Arbeitgeberauf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigtenin Arbeitsstätten wirksam vor den Ges<strong>und</strong>heitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.Der Nichtraucherschutz greift unabhängig davon, ob nichtrauchende Beschäftigte sich durchTabakrauch belästigt oder ges<strong>und</strong>heitlich beeinträchtigt fühlen oder nicht. Für den Arbeitgebergilt es vielmehr im Sinne des Arbeitsschutzes eine ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdung am Arbeitsplatzvorzubeugen. Die Position der NichtraucherInnen ist deutlich gestärkt worden. Die Regelungsieht jedoch noch kein vollständiges Rauchverbot im Betrieb vor. Gegenseitige Rücksichtnahmevon Rauchern <strong>und</strong> Nichtrauchern kann also weiterhin erforderlich sein.Hier setzt die betriebliche Suchtprävention mit ihren Angeboten <strong>zur</strong> Information <strong>und</strong> Aufklärungsowie mit ihrem Beitrag zum rauchfreien Betrieb an. Sie begleitet die <strong>betrieblichen</strong> Initiativenzum Nichtraucherschutz <strong>und</strong> gewährt denjenigen Beratung <strong>und</strong> Unterstützung, die ihren (abhängigen)Konsum reduzierenden wollen.Arbeitsschritte Mit den Materialien aus dem Projekt "Rauchfrei am Arbeitsplatz" der B<strong>und</strong>esvereinigung fürGes<strong>und</strong>heit e.V. können Aktivitäten im Sinne der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention entwickeltwerden. Vorgeschlagen oder gefordert werden:• Klare Kommunikation der Ziele <strong>zur</strong> Reduzierung des Tabakkonsums <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Erweiterungdes Nichtraucherschutzes sowie des entwickelten Zeit-/Maßnahmeplanes für alleMitarbeiter von Anfang an.• Frühzeitige Einbindung aller Betriebspartner in die Planung, klare organisatorische Zuständigkeit<strong>und</strong> Anbindung.• Arbeitsorganisatorische Maßnahmen, insbesondere die Trennung von Rauchern <strong>und</strong>Nichtrauchern in Arbeits-, Pausen- <strong>und</strong> Gemeinschaftsräumen, lüftungstechnische Maßnahmen,wo sinnvoll, möglich <strong>und</strong> durchsetzbar.• Einführen von Rauchverboten überall dort, wo Nichtraucher sich aufhalten müssen, umihrer Arbeit nachzugehen oder ihre Pausen zu verbringen.• Entwicklungsplan für ein generell rauchfreies Unternehmen.• Die Verbindung von Nichtraucherschutzmaßnahmen mit Hilfen <strong>zur</strong> Tabakentwöhnung.

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