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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> Beratung 65Arbeitsschritte Analyse bisheriger Stufenverfahren <strong>und</strong> Klärung, inwieweit eine optimale Fallbegleitung gewährleistetist, bzw. ob das bisherige Vorgehen durch ein abgestimmtes Verfahren der Fallbegleitung(<strong>und</strong>/oder des Case Managements) ergänzt werden sollte. Einholen von Informationen zu den regionalen Versorgungsstrukturen im Suchthilfesystem<strong>und</strong> Klären der Kooperationsmöglichkeiten. Abstimmung eines Verfahrens für Fallbegleitung (<strong>und</strong> Case Management) mit den einschlägigenRoutinen <strong>und</strong> Abläufen. Festlegung <strong>und</strong> Bekanntmachung der internen Person oder Einrichtung, die als Fallbegleitung(oder Case Manager/-in) beauftragt werden soll.Literatur <strong>und</strong> MaterialienBBS - B<strong>und</strong>esverband Betriebliche Sozialarbeit e.V. (2000). Case Management. Tagungsdokumentation.Hillebrand, R. (2004). Gutachten: Elemente des Case Management in Prävention <strong>und</strong>Suchtberatung einer <strong>betrieblichen</strong> Sozialberatung. Bremen.Ebeling, J. (2004). Gutachten: Case Management in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention <strong>und</strong>Suchthilfe. Fuldabrück.Wendt, Wolf Rainer (1999). Case Management im Sozial- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen. 2.Aufl.Freiburg: Lambertus.3.4.4 Beratung zum Themenkreis Prävention von ges<strong>und</strong>heitlichen GefährdungenBeratungen zum Themenkreis Prävention von ges<strong>und</strong>heitlichen Gefährdungen <strong>und</strong> Vorbeugungvon Suchtproblemen können sich auf ges<strong>und</strong>heitliche, soziale oder auf arbeitsbezogene Aspektebeziehen.Für interne Beratungen steht z.B. auf der Seite der <strong>betrieblichen</strong> Beratung ein Beitrag <strong>zur</strong> Veränderungvon Konsumkulturen im der Organisation oder in bestimmten Arbeitsbereichen an. Esgeht um Begleitung der Entwicklung alternativer Modelle sowie <strong>zur</strong> Abstimmung der gewünschtenRegelungen. Auf der Seite der individuellen Beratung geht es um die Entwicklung eines persönlichenverantwortungsvollen Umgangs mit Suchtmitteln <strong>und</strong> den Möglichkeiten von Beschäftigten,ges<strong>und</strong>heitsriskante Verhaltensweisen aufzugeben.In erster Linie sind es die hauptamtlich besetzten Sucht- oder Sozialberatungen, die dieses Beratungsfeldbreit bedienen können. Ihnen steht nicht nur ein größeres Zeitkontingent für ihre Arbeit<strong>zur</strong> Verfügung, sie sind meist auch über Ausbildung <strong>und</strong> Berufserfahrung bereits mit denThemen präventiver Beratung befasst. Außerdem sind sie in der Regel enger in das interneNetzwerk von Arbeitsschutz, Ges<strong>und</strong>heitsförderung, Personalentwicklung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsmanagementeingeb<strong>und</strong>en.Im Einzelnen geht es z.B. um:Beratung bei Überforderung, Unterstützung bei ges<strong>und</strong>heitlichen Problemen, vor allembei hoher psychischer Beanspruchung im beruflichen wie im privaten Bereich;Beratung bei kollegialen Konflikten am Arbeitsplatz, Mitarbeiter-Vorgesetztenkonflikten,bei angenommenen oder tatsächlichen Mobbingproblemen;Sensibilisierung für die Veränderung Sucht fördernder Arbeitsbedingungen, Beratungzum Ausbalancieren von Arbeitsbelastungen;Beratung von Beschäftigten bei psychischen Krisen;

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