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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Standards in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention____ 5EinleitungBetriebliche Suchtpräventionsprogramme sind seit 25 Jahren Bestandteil moderner Personalpolitikin privaten Unternehmen <strong>und</strong> öffentlichen Verwaltungen. Ursprünglich gestartet als AlkoholoderSuchtprogramme haben sie sich hervorragend bewährt, bei Suchtproblemen am Arbeitsplatzwirksam zu helfen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag <strong>zur</strong> Enttabuisierung des ThemasSuchterkrankung auf allen Hierarchieebenen <strong>und</strong> sind geeignet, suchtgefährdete <strong>und</strong> suchtkrankeBeschäftigte frühzeitig <strong>zur</strong> Therapie zu bewegen. In der Erweiterung als betrieblichesSuchtpräventionsprogramm sind sie zugleich der wirksamste Weg, einen Großteil der erwachsenenBevölkerung mit Sucht vorbeugenden Maßnahmen gezielt zu erreichen.Die systematische Aufklärung über Wirkungen von Suchtmitteln, über riskante Konsummuster<strong>und</strong> ihre ges<strong>und</strong>heitlichen sowie sozialen Folgen, eine veränderte Konsumkultur im Betrieb regtviele Beschäftigte zu einem verantwortlicheren Umgang mit Suchtmitteln an, was sich im kollegialenwie im privaten Umfeld positiv auswirken kann. Sichtbare Erfolge sind die Reduzierungdes Alkoholkonsums <strong>und</strong> des Rauchens am Arbeitsplatz. Unterstützt wird dieser Effekt durchsachgerechte <strong>und</strong> ansprechende Informationen <strong>und</strong> Informationsmaterialien. Für alle leicht zugänglicheBroschüren, wie "Alles klar?" (BZgA o.J.) oder "Rauchfrei am Arbeitsplatz - Ein Leitfadenfür Betriebe" (B<strong>und</strong>esvereinigung 2002), klären über (ges<strong>und</strong>heits-)riskanten Konsum auf<strong>und</strong> geben ebenso Anregungen <strong>zur</strong> individuellen wie <strong>zur</strong> organisatorisch geregelten Konsumreduzierung.Diese neuen Ansätze in der Suchtvorbeugung lassen sich hervorragend mit den Ansätzender <strong>betrieblichen</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung verknüpfen.Ebenso bedeutsam sind die <strong>betrieblichen</strong> Programme für die Suchthilfe. Sie haben wesentlichzu einem Verständnis von Alkoholismus <strong>und</strong> anderen Formen der Abhängigkeit als behandlungsbedürftigeKrankheiten beigetragen. Durch konsequent mit Hilfeangeboten verb<strong>und</strong>eneInterventionen bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz wird ein riskanter Konsum unterb<strong>und</strong>en <strong>und</strong>suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten frühzeitig eine Perspektive aufgezeigt, wiesie mit betrieblicher Unterstützung eine Lösung ihrer Suchtprobleme in Angriff nehmen können.Auf diesem Wege verbessert sich die Prognose für ambulante <strong>und</strong> stationäre Therapien erheblich.Die Qualifizierung der Personalverantwortlichen, Handlungsanleitungen mit gestuften Gesprächsfolgensowie interne <strong>und</strong>/oder externe Beratungsangebote sind Kernelemente derSuchthilfe im Betrieb.Die Expertise zu den „Standards der Alkohol-, Tabak-, Drogen- <strong>und</strong> Medikamentenprävention indeutschen Unternehmen <strong>und</strong> Verwaltungen“ beschreibt den fachlichen Rahmen für Aktivitäten<strong>und</strong> Ansätze in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe. Wer in diesem Feld erfolgreichsein will, muss sich ernsthaft mit den fachlichen <strong>und</strong> rechtlichen Standards der Suchtarbeit imBetrieb auseinandersetzen. Ein professionelles Handeln in diesem Sinne sollte man nicht nurvon den hauptamtlichen, sondern ebenso von nebenamtlichen Suchtberaterinnen <strong>und</strong> Suchtberaternsowie Ansprechpersonen erwarten dürfen.In der Expertise wurden der Ist-Stand in den Betrieben sowie die Entwicklungsbedarfe herausgearbeitet,denen sich die betriebliche Suchtprävention <strong>und</strong> -hilfe schon heute oder in dennächsten Jahren stellen muss. In der Praxis werden die Möglichkeiten, z.B. durch Verknüpfungder Maßnahmen mit der Personalentwicklung, der Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> dem Arbeitsschutz,noch nicht ausgeschöpft. In vielen Fällen wird trotz Weiterentwicklung der Standards mitden Präventions- <strong>und</strong> Hilfekonzepten der 80er-Jahre gearbeitet. Seit den 90er-Jahren habensich die inhaltlichen, die strukturellen <strong>und</strong> die strategischen Bedingungen für die <strong>betrieblichen</strong>Suchtpräventionsprogramme jedoch erheblich verändert. Es lohnt sich, im Bereich der <strong>betrieblichen</strong>Suchtprävention kritisch auf das bisher Erreichte zu schauen, um es fachlich <strong>und</strong> rechtlichauf den aktuellen Stand zu bringen.

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