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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> Beratung 55Zentral sollte die Wahrnehmungsschärfung <strong>und</strong> die Beschreibung der Schwelle sein, abwann Auffälligkeiten im Arbeits- <strong>und</strong> Leistungsverhalten von Beschäftigten eine Interventionnahe legen oder erfordern. Dies gilt vor allem in Verbindung mit einem riskanten Suchtmittelkonsumoder suchtbedingten Verhaltensweisen.In Informationsveranstaltungen <strong>und</strong> Seminaren sollten nicht nur Alkoholprobleme am Arbeitsplatzaufgegriffen werden, sondern auch andere Formen von riskantem Konsum <strong>und</strong>Suchtgefährdungen, die im Betrieb eine Rolle spielen können, insbesondere auch in Verbindungmit Medikamentengebrauch.Im Mittelpunkt sollten nicht ausschließlich Informationen <strong>zur</strong> Suchterkrankung stehen. DieSymptome des Krankheitsverlaufs sollten deutlich als extremes Ende einer Phase riskanten<strong>und</strong> schädigen Verhaltens <strong>und</strong> Konsums beschrieben werden. Führungskräfte handeln zuspät, wenn sie glauben, erst bei Anzeichen von Suchtgefährdung intervenieren zu können.Bestandteil der Seminare sollte möglichst ein Training von Fürsorge- <strong>und</strong> Klärungsgesprächensowie Stufenplangesprächen sein.Ambivalenzen <strong>und</strong> Konflikte der Personalverantwortlichen im Zusammenhang mit der Entscheidung<strong>zur</strong> Intervention sollten ernst genommen <strong>und</strong> angesprochen werden, um Lösungsschrittedafür zu entwickeln.Zur Veranschaulichung kann die Wirkung von so genanntem "Co-Verhalten" bei Suchtgefährdungerläutert werden, ohne damit moralische Wertungen <strong>und</strong> Schuldzuweisungen zuverbinden. Auf das Konstrukt der ‚Co-Abhängigkeit’ sollte in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionvöllig verzichtet werden.Bei der Planung <strong>und</strong> Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Suchtprävention <strong>und</strong>Intervention, vor allem im Hinblick auf den Umfang <strong>und</strong> die zeitliche Lage, sollte die jeweiligeAnforderungs- <strong>und</strong> Belastungssituation der Führungskräfte ausreichend berücksichtigt werden.Ein Seminarangebot zum falschen Zeitpunkt senkt die Nachfrage <strong>und</strong> steigert den Druck für dieFührungskräfte zusätzlich. Der Seminarort sollte möglichst so gewählt werden, dass die Personalverantwortlichennicht ständig durch ihr Alltagsgeschäft abgelenkt sind. Bei Seminaren, indenen Gesprächsübungen <strong>und</strong> Rollenspiele vorgesehen sind, ist besonders auf dafür geeigneteRäumlichkeiten zu achten.Erst eine hohe Quote von geschulten Führungskräften sowie anderer Personalverantwortlichensichert im Betrieb die konsequente Umsetzung des Konzepts <strong>zur</strong> Intervention bei -sucht(mittel)bedingten - Auffälligkeiten im Arbeits- <strong>und</strong> Leistungsverhalten. Die Qualifizierungsbereitschaftist dort am größten, wo von der Unternehmens- oder Dienststellenleitung eine verbindlicheTeilnahme erwartet wird. Die Verbindlichkeit der Teilnahme kann jedoch auf verschiedeneWeise erreicht werden. Erstens kann die Teilnahme an Seminaren für alle zuständigenFührungskräfte obligatorisch gemacht werden. Zweitens wird ein Qualifizierungsbaustein in dieverbindliche Führungskräfteentwicklung eingefügt. Drittens müssen Bewerber für Führungspositionenmit Vorgesetztenfunktion eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Viertens könnenInterventionen bei Auffälligkeiten sowie die Teilnahme an Seminaren in Zielvereinbarungen individuellvereinbart <strong>und</strong> damit verbindlich gemacht werden.Arbeitsschritte Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung der bestehenden Angebote von Führungsseminarenentsprechend der aktuellen fachlichen <strong>und</strong> rechtlichen Standards. Kritische Überprüfung der verwendeten Materialien <strong>und</strong> Medien auf ihre rechtliche <strong>und</strong> fachlicheAktualität der Interventionskonzepte in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention.

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