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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> Beratung 53tionsleitfaden <strong>und</strong> Stufenplan <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Erläuterung der Vorgehensweise, um ein sachgerechtesHilfeangebot zu platzieren.Literatur <strong>und</strong> MaterialienClaussen, H.R. / Czapski, P. (1992). Alkoholmißbrauch im öffentlichen Dienst – Gefahren <strong>und</strong>ihre Abwehr – Leitfaden mit Rechtsprechung. Köln/Berlin/Bonn/München: Carl Heymann Verlag.Fleck, Jürgen (2004). Gutachten: Rechtliche Aspekte zum Interventionsleitfaden <strong>und</strong> Stufenplanin der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention. Berlin.Honsa, Hans-Jürgen (2002). Alkohol- <strong>und</strong> Drogenmissbrauch im öffentlichen Dienst.Ursachen - Auswirkungen – Bekämpfungsstrategien. Berlin: Erich Schmidt Verlag.Schwandt, E.-A. (2001): Alkoholismus, die beamtenrechtliche Pflicht gegen die Sucht anzukämpfen, <strong>und</strong>der Führungsauftrag des Dienstvorgesetzten. Diskussionsbeitrag <strong>zur</strong> Jahrestagung der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaftSuchtprävention in der Polizei am 08.05.2001 in Weinböhla/Dresden3.3 Rolle der Führungskräfte <strong>und</strong> Qualifizierung für dieSuchtprävention <strong>und</strong> InterventionDen Führungskräften mit Personalverantwortung wird in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention <strong>und</strong>Suchthilfe eine Schlüsselrolle zugewiesen. Das gestufte Interventionskonzept ist vor r<strong>und</strong> 60Jahren als Handlungsanleitung für Vorgesetzte entwickelt worden, um Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitermit ihren alkoholbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz zu konfrontieren, ihnen aberzugleich Hilfe anzubieten. Das strukturierte Verfahren sollte den Umgang mit Suchtproblemenvon Beschäftigten erleichtern. Auch heute gehören Interventionen bei Auffälligkeiten im Arbeits<strong>und</strong>Leistungsverhalten in Verbindung mit Suchtmittelkonsum, Medikamentengebrauch odersuchtbedingten Verhaltensweisen immer noch zu den herausforderndsten Aufgaben der Personalführung.Die Rolle der Führungskräfte ist mit dem wirtschaftlichen Wandel <strong>und</strong> zunehmender Bedeutungdes Human Resource Managements noch anspruchsvoller geworden. Vorgesetzte müssen Leitungsaufgaben,fachliche Anleitungsfunktionen, Personalführung, Fürsorgeauftrag, sozialesVorbildverhalten <strong>und</strong> Konfliktmanagement, um nur einige Anforderungen aufzuzählen, gleichermaßenerfolgreich bewältigen. Sie sollen in einem komplexen Interessengefüge die Beschäftigtenmotivieren, müssen Spannungsfelder ausbalancieren <strong>und</strong> zwar bei ständig zunehmendenLeistungsdruck <strong>und</strong> knapper werdender Personaldecke. Zu ihren Aufgaben gehören zum Teildiverse Personalroutinen wie Ziel- <strong>und</strong> Entwicklungsgespräche, Kritikgespräche, Ges<strong>und</strong>heitsgespräche,Fehlzeitengespräche <strong>und</strong> eben Interventionen bei sucht- oder suchtmittelbedingtenAuffälligkeiten.Aus der Perspektive betrieblicher Suchtpräventionsprogramme bietet ein Interventionskonzeptmit einem Stufenplan den Vorgesetzten eine gute Orientierungshilfe. Aus der Sicht der Vorgesetztenhandelt es sich aber um ein höchst verbindliches, konsequentes Vorgehen. Dem Einstieggeht deshalb ein oftmals schwieriger, von zahlreichen Ambivalenzen begleiteter Entscheidungsprozessvoraus: Ist die als unangenehm empf<strong>und</strong>ene, in die Persönlichkeitssphäre desMitarbeiters/der Mitarbeiterin hinein reichende Ansprache des Suchtmittelkonsums angemessen?Welche Reaktionen löst sie bei den angesprochenen Personen <strong>und</strong> in ihrem Umfeld aus?Kosten die Gespräche <strong>und</strong> die notwendige unterstützende Begleitung der/des Beschäftigtennicht über Gebühr viel Zeit <strong>und</strong> Energie?Für Vorgesetzte gibt es im <strong>betrieblichen</strong> System, vor allem bei psychosozialen Problemen vonBeschäftigten, häufig ernst zu nehmende Handlungshemmnisse, bevor sie tätig werden. Eshandelt sich dabei nicht zwangsläufig um ein Co-Verhalten oder sogar ‚Co-Abhängigkeit’. Solangedie frühzeitige Ansprache von Auffälligkeiten im Arbeits- <strong>und</strong> Leistungsverhalten nichtselbstverständlicher Teil der Personalführung ist, bilden betriebliche Interventionen bei ges<strong>und</strong>-

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