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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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48Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> BeratungIn den letzten 20 Jahren sind im <strong>betrieblichen</strong> Personalmanagement neue Leitbilder <strong>und</strong> Führungsleitlinienentstanden sowie weitere Gesprächs- <strong>und</strong> Interventionskonzepte eingeführt worden.Unter anderen werden heute mehr oder weniger verbindlich Mitarbeitergespräche, Jahresgespräche,Ziel- <strong>und</strong> Entwicklungsgespräche, Krankenrückkehr- <strong>und</strong> Wiedereingliederungsgespräche,Fehlzeitengespräche angeboten <strong>und</strong> ein Eingliederungsmanagement nach §84 SGB IXdurchgeführt. Es ist deshalb wichtiger denn je, das hier vorgestellte Interventionskonzept der<strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention in Zusammenarbeit mit den jeweils Verantwortlichen für die anderenGesprächskonzepte abzustimmen <strong>und</strong> mit den <strong>betrieblichen</strong> Gesprächsroutinen in Einklangzu bringen.Arbeitsschritte Erarbeitung oder Überarbeitung <strong>und</strong> Abstimmung des Interventionskonzeptes nach den aktuellenfachlichen <strong>und</strong> rechtlichen Standards durch den Arbeitskreis/die Steuerungsgruppebzw. mit dem Arbeitgeber <strong>und</strong> der Personalvertretung. Einbeziehung der Erfahrungen der Führungskräfte mit dem bisherigen Stufenverfahren indie Erarbeitung, da das Interventionskonzept vorrangig Vorgesetzte in Verantwortungnimmt. Erarbeitung einer Handlungsanleitung für Vorgesetzte, die die Aufgabe haben Fürsorge-,Klärungs- <strong>und</strong>/oder Interventionsgespräche zu führen. Abstimmung des Interventionskonzeptes <strong>zur</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe mit den Verantwortlichenfür andere Gesprächskonzepte im Betrieb, insbesondere mit dem Personalwesen<strong>und</strong> / oder der Personalentwicklung.Literatur <strong>und</strong> MaterialienFleck, J. (2004). Gutachten: Rechtliche Aspekte zum Interventionsleitfaden <strong>und</strong> Stufenplanin der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention. Berlin.Graefe, B. (2000). Juristische Rahmenbedingungen im Umgang mit Suchtproblemen in derArbeitswelt. In: Schumann, Günter (Hrsg.). Stand <strong>und</strong> Perspektive betrieblicher Suchtprävention <strong>und</strong>Suchthilfe. Oldenburg: BIS Universität Oldenburg.Löber, S.: Betriebliche Suchtprävention - Evaluation einer Interventionsmaßnahme in der chemischenIndustrie. Referat auf der 15. Wissenschaftlichen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung<strong>und</strong> Suchttherapie e.V. 31.03.-02.04.2004 in EssenRahmenempfehlung <strong>zur</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe in der niedersächsischen Landesverwaltung.Hannover Juni 2006Schumann, G. (2004). Ges<strong>und</strong>heitsförderliches Führungsverhalten <strong>und</strong> lösungsorientierte Interventionenam Arbeitsplatz. Oldenburg: BIS Universität Oldenburg.Schwandt, E.-A. (2001): Alkoholismus, die beamtenrechtliche Pflicht gegen die Sucht anzukämpfen,<strong>und</strong> der Führungsauftrag des Dienstvorgesetzten. Diskussionsbeitrag <strong>zur</strong> Jahrestagung derB<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft Suchtprävention in der Polizei am 08.05.2001 in Weinböhla/DresdenZiegler, H. (2001). Substanzgezogene Störungen am Arbeitsplatz: Standards für Prävention <strong>und</strong>Intervention. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)(Hrsg.). Sucht <strong>und</strong> Arbeit – Prävention <strong>und</strong>Therapie substanzbezogener Störungen in der Arbeitswelt.Schriftenreihe zum Problem der Suchtgefahren. Bd.43.3.2.2 Rechtliche Anforderungen an Interventionsleitfaden <strong>und</strong> StufenplanDie rechtlichen Fragen im Kontext der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention sind vielfältig <strong>und</strong> mit erheblichenKonsequenzen für das Arbeitsverhältnis <strong>und</strong> die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigtenverb<strong>und</strong>en. Umso wichtiger ist es, die Einhaltung der Gr<strong>und</strong> legenden rechtlichen Standardsin der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention sicherzustellen, <strong>und</strong> umso schwerer wiegen Verstöße gegenf<strong>und</strong>amentale Rechtsprinzipien im Namen der Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe.

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