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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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54Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> Beratungheitlichen, sozialen <strong>und</strong> sucht- oder suchtmittelbedingten Auffälligkeiten eine extrem hohe Hürde.Es ist deshalb ein besonders wichtiger Baustein betrieblicher Suchtpräventionsprogramme,Seminare für Personalverantwortliche - möglichst mit Gesprächstrainings - anzubieten <strong>und</strong> ihnenim Einzelfall Unterstützung durch Beratung / Coaching zuzusichern.Standard Interventionen bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz <strong>und</strong> bei Suchtproblemen sollte in Führungsleitlinien<strong>und</strong> Zielvereinbarungen sowie in Betriebs- <strong>und</strong> Dienstvereinbarungen verankertwerden. Den Personalverantwortlichen sollte ein abgestimmter Interventionsleitfaden oder eineHandlungsanleitung zum Vorgehen bei sucht- oder suchtmittelbedingten Auffälligkeiten andie Hand gegeben werden. Die Qualifizierung für die Durchführung von Fürsorge-, Klärungs- <strong>und</strong> Stufengesprächensollte Teil der Personalentwicklung sein. Sie kann als eigenständiges Seminarangebot konzipiertoder als Baustein in der Führungskräfteentwicklung integriert werden. Soweit keine Integration in die Personalentwicklung erfolgt, sollten betriebliche Suchtpräventionsprogrammefür alle Personalverantwortlichen eine - möglichst verbindliche - Qualifizierung<strong>zur</strong> lösungsorientierten Intervention, insbesondere bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten<strong>und</strong> Suchtproblemen am Arbeitsplatz, vorsehen. Für Interventionen im Einzelfall <strong>und</strong> bei der Anwendung des Interventionskonzepts sollteden Personalverantwortlichen Coaching oder Begleitung durch interne oder externe Beraterinnen<strong>und</strong> Berater ermöglicht werden. Bei der Auswahl der Seminarinhalte <strong>und</strong> Seminaranbieter sollte darauf Wert gelegt werden,dass die aktuellen fachlichen <strong>und</strong> rechtlichen Standards von Interventionskonzepten vermitteltwerden. Das Seminarkonzept sollte vom zeitlichen <strong>und</strong> inhaltlichen Rahmen sowie methodisch aufdie Zielgruppe abgestimmt sein. Für den an Stufengesprächen beteiligten Personenkreissollen Gesprächsübungen vorgesehen werden.BegründungszusammenhangQualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte <strong>und</strong> andere Personalverantwortlichen, d.h. auchPersonen aus Personalabteilungen <strong>und</strong> Interessensvertretungen, stellen ein unverzichtbaresElement betrieblicher Suchtpräventionsprogramme dar. Seminare sollten geeignet sein, die Bereitschaft<strong>zur</strong> lösungsorientierten Intervention in der Frühphase der Auffälligkeiten im Arbeits<strong>und</strong>Leistungsverhalten zu stärken <strong>und</strong> die sachlichen <strong>und</strong> rechtlichen Abwägungen, die Personalverantwortlichevornehmen müssen, qualifiziert zu begleiten.Für diese Qualifizierungsmaßnahmen sollte Folgendes berücksichtigt werden:Führungskräfte sollen die Bedeutung von Suchtprävention <strong>und</strong> von konsequenten Interventionenbei - sucht(mittel)bedingten - Auffälligkeiten nachvollziehen können. Sie dienen einerseitsder Vorbeugung von ges<strong>und</strong>heitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie <strong>zur</strong> Hilfebei Suchtproblemen, andererseits tragen sie zu einem geregelten Arbeitsablauf <strong>und</strong> zu einemges<strong>und</strong>heitsförderlichen Arbeitsklima bei.Vorgesetzte sollten bestärkt werden, ihre Rolle in der Personalführung wahrzunehmen <strong>und</strong>bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz frühzeitig das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong>Mitarbeitern zu suchen.

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