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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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44Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> BeratungILO – International Labour Office (1995). Management of Alcohol- and Drug-related Issues in theWorkplace. Genf.Nds. Ministerium für Frauen, Arbeit <strong>und</strong> Soziales (Hrsg.)(2000). Prävention <strong>und</strong> Hilfe bei Sucht- <strong>und</strong>Missbrauchsproblemen in der niedersächsischen Landesverwaltung.R<strong>und</strong>erlass <strong>und</strong> Rahmenempfehlung. 3.Aufl.3.2 Intervention bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz<strong>und</strong> HilfeangeboteGestufte Interventionen bilden quasi das Rückgrat betrieblicher Suchtpräventionsprogramme.Sie bilden einen fachlich abgestimmten Rahmen für ein angemessenes Vorgehen bei suchtodersuchtmittelbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz. Der Stufenplan beschreibt das Verfahrengegenüber Beschäftigten, die ihre arbeits- oder dienstrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhangmit dem Gebrauch von Suchtmitteln oder suchtbedingten Verhalten vernachlässigenoder dadurch Störungen im Arbeitsablauf oder im Arbeitsumfeld verursachen. Ziel ist es, diebetroffenen Personen mit den Auffälligkeiten zu konfrontieren, ihnen deutlich zu machen, welcheÄnderungen im Arbeitsverhalten von ihnen konkret erwartet werden. Einerseits sollen die möglichenKonsequenzen aufzuzeigen, die sich aus einem fortgesetzten Fehlverhalten zukünftig ergebenwerden, andererseits sollen Hilfen angeboten <strong>und</strong> Perspektiven eröffnet werden, wennsie Unterstützung brauchen. Es gehört zu den originären Aufgaben der Personalverantwortlichen,<strong>und</strong> hier wiederum in erster Linie der Vorgesetzten, die betroffenen Personen darauf anzusprechen,welche Verhaltensänderung erwartet wird <strong>und</strong> welche Hilfe der Betrieb ihnen bietet,damit sie dieser Aufforderung zukünftig nachkommen können.Das Interventionsverfahren nach dem Stufenplan kann als ein langjährig, erprobtes, im rechtlichenSinne als arbeitswissenschaftlich gesichertes Verfahren angesehen werden, das sich <strong>zur</strong>Vorbeugung <strong>und</strong> Abwendung ges<strong>und</strong>heitlicher Gefährdungen <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Verhütung einer Verschlechterungdes Ges<strong>und</strong>heitszustands von Beschäftigten durch riskanten oder schädigendenSubstanzkonsum bewährt hat.In den 70er- <strong>und</strong> 80er-Jahren wurde die betriebliche Intervention als Suchtkrankenhilfe verstanden<strong>und</strong> von dieser als Teil der Therapiekette bei Alkoholkrankheit gesehen. Die Ansprache vonSuchtkranken erfolgte mit dem Ziel, die betroffenen Personen durch betriebliche Intervention<strong>und</strong> unter Einsatz von "konstruktivem Druck" in das Beratungs- <strong>und</strong> Behandlungssystem einzufädeln.Viele betriebliche Modelle sind noch auf diesen Suchthilfeschwerpunkt ausgerichtet. Weiles dort heißt, dass bei Anzeichen von Suchtgefährdung oder Suchterkrankung nach dem Stufenplanvorgegangen werden soll, erfolgen Interventionen oft erst sehr spät, denn für Personalverantwortlichenbleibt der richtige Zeitpunkt unklar, solange die Krankheitssymptome nicht eindeutighervortreten.Betriebliche Interventionen sind nach heutigen Konzepten als Teil der Ges<strong>und</strong>heitsförderung<strong>und</strong> Suchtprävention zu verstehen. Tatsächlich können <strong>und</strong> sollten die Interventionszeitpunktedeutlich früher gewählt werden. Schon bei ersten Auffälligkeiten in Verbindung mit demGebrauch von Suchtmitteln, noch vor Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten, z.B. beiwiederholt auftretender Alkoholfahne, kann <strong>und</strong> sollte ein Fürsorgegespräch geführt werden. ImFalle eines generellen Alkoholverbots im Betrieb kann an gleicher Stelle bereits ein erstes Stufengespräch(Vier-Augen-Gespräch) angezeigt sein, weil arbeitsvertragliche Pflichten verletztwurden, ebenso wie bei einem Verstoß gegen die Arbeitssicherheit.Diese konsequente Frühintervention hat gegenüber dem traditionellen Konzept viele Vorteile:Erstens macht es deutlich, dass Punktnüchternheit bei der Arbeit ein wichtiges Prinzip in derOrganisation ist; zweitens erleichtert dies den Vorgesetzten, konsequent <strong>und</strong> frühzeitig zuintervenieren <strong>und</strong> mindert dadurch die Gefahr verwickelt zu werden <strong>und</strong> ein so genanntes Co-Verhalten zu entwickeln; drittens ermöglicht es den angesprochenen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitar-

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