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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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82Betriebliche Suchtberatung Sie sollten nicht auf einen spezifischen Ansatz der Suchthilfe festgelegt sein <strong>und</strong> mit verschiedenenBeratungs- <strong>und</strong> Facheinrichtungen kooperieren. Sie sollten eine hohe Bereitschaft <strong>zur</strong> systemischen Vernetzung im Betrieb mitbringen beigleichzeitiger Einhaltung der Regeln der Verschwiegenheit.Beratung beim Aufbau eines <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogramms Externe Dienstleister sollten über vertiefte Kenntnisse des Konzepts betrieblicher Suchtprävention<strong>und</strong> Suchthilfe verfügen <strong>und</strong> die Ziele in allen Präventionsbereichen teilen. Sie sollten die Strukturen <strong>und</strong> Handlungsbereiche von <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogrammenkennen <strong>und</strong> die Faktoren für eine nachhaltige Verankerung des Programms in derOrganisation vermitteln können. Sie sollten die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfevermitteln können <strong>und</strong> in der Lage sein, Betriebe bei der Erstellung einer Betriebs- oderDienstvereinbarung bzw. anderer betrieblicher Regelungen <strong>zur</strong> Suchtprävention zu unterstützen. Externe Dienstleister, die nur einzelne Bausteine im Bereich betrieblicher Suchtprävention<strong>und</strong> Suchthilfe anbieten können, sollten in der Lage sein, eine konzeptionelle Verbindung zuden anderen Handlungsfeldern herzustellen <strong>und</strong> dazu beitragen, dass diese ebenfalls entwickeltwerden. Sie sollten die Verantwortungsbereiche <strong>und</strong> Aufgaben von Führungskräften, Interessenvertretungen<strong>und</strong> der Fachkräfte im Ges<strong>und</strong>heitsmanagement überblicken <strong>und</strong> die verschiedenenRollen <strong>und</strong> Interessen der Beteiligten bei der Einführung eines Suchtpräventionsprogrammsangemessen berücksichtigen können. Externe Dienstleister sollten anregen können, wie die Vernetzung der Suchtprävention mitanderen <strong>betrieblichen</strong> Prozessen effektiv gestaltet werden kann, z.B. durch Verknüpfung derPräventionsangebote mit Maßnahmen der Ges<strong>und</strong>heitsförderung, der Personal- <strong>und</strong> Organisationsentwicklung<strong>und</strong> des Qualitätsmanagements. Sie sollten die Bedeutung der Weiterentwicklung des Suchtpräventionsprogramms auf derBasis der Festlegung von Zielen, Bedarfsermittlung, Planung von Maßnahmen, Auswertungder Schritte im Hinblick auf die Zielerreichung vermitteln können.Kriterien für die persönliche Eignung Externe Dienstleister sollten eine möglichst breite Gr<strong>und</strong>qualifizierung mitbringen <strong>und</strong> einschlägigeBeratungs-, Moderations- <strong>und</strong> Trainingsmethoden beherrschen. Gr<strong>und</strong>legendeKenntnisse des Projektmanagements sind von Vorteil. Die Allparteilichkeit im Beratungsprozess sollte als professionelles Prinzip ebenso gelebtwerden können wie die Einhaltung der Schweigepflicht. Sie sollten für die betriebliche Arbeit über Feldkompetenz verfügen, d.h. über Kenntnis derOrganisationsstrukturen von Betrieben <strong>und</strong> Verwaltungen. Sie sollten sich bewusst auf die Anforderungen des Systems Betrieb, nicht ausschließlichauf die Hilfe für Einzelpersonen, einstellen können. Sie sollten in der Lage sein, in der Rolle als Berater/-in im <strong>betrieblichen</strong> System Klarheit herzustellen<strong>und</strong> ihren Auftrag immer wieder selbst-kritisch zu reflektieren. Die Durchführung <strong>und</strong> die Ergebnisse der Angebote zu evaluieren oder evaluieren zu lassen,sollten <strong>zur</strong> professionellen Kompetenz gehören. Die Fähigkeit zum Perspektivwechsel sollten als wichtige Voraussetzung für Akzeptanz <strong>und</strong>Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen <strong>und</strong> Handlungsweisen gegeben sein.

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