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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> Beratung 61Standard Die interne Beratung sollte auf der Basis eines Beratungskonzepts, das alle Konsummustervom riskanten <strong>und</strong> schädigenden bis zum abhängigen Suchtmittelkonsum sowie suchtbedingteVerhaltensweisen einbezieht, tätig werden. Im konkreten Beratungsfall arbeiten die internen Fachkräfte fachlich weisungsfrei <strong>und</strong> unterEinhaltung der Schweigepflicht. Die betriebliche Beratungsarbeit sollte an aktuellen fachlichen, methodischen sowie ethischenStandards ausgerichtet werden <strong>und</strong> ressourcen-, lösungs- <strong>und</strong> handlungsorientiertangelegt sein. In der <strong>betrieblichen</strong> Beratung sollten nur Ziele verfolgt werden, die mit den Hilfesuchendenexplizit vereinbart wurden. Dabei sind die Bedarfe <strong>und</strong> Wünsche der Betroffenen angemessenzu berücksichtigen. Die betriebliche Beratung orientiert sich an dem Prinzip der Hilfe <strong>zur</strong> Selbsthilfe <strong>und</strong> solltedarauf ausgerichtet sein, Selbstwirksamkeit, Autonomie <strong>und</strong> Selbstverantwortung der Hilfesuchenden Person zu stärken. Sofern ein internes Beratungsangebot nach den vorstehenden Standards nicht gewährleistetwerden kann, sollte die Beratung von externen Einrichtungen durchgeführt werden.BegründungszusammenhangFür die Art <strong>und</strong> die Qualität der Beratung in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe gibtes bislang keinen abgestimmten fachlichen Standard. Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Traditionen<strong>und</strong> Strukturen sind im Betrieb professionelle <strong>und</strong> semiprofessionelle Beratungspersonen sowieengagierte Laien zu finden, die nach mehr oder weniger professionellen <strong>und</strong> erfahrungsbasiertenBeratungsansätzen vorgehen. Übereinstimmung besteht bisher nur dahingehend, dass dieinterne Beratung fachlich weisungsfrei berät <strong>und</strong> für die Beratungstätigkeit Schweigepflicht vereinbartwerden sollte.Da Beratungs- <strong>und</strong> Ansprechpersonen fachlich weisungsfrei arbeiten, gestalten sie in der Regelje nach Qualifikation <strong>und</strong> Vorlieben die Beratungsprozesse selbst. Das Beratungsgeschehen inder <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention ist also in hohem Maße individualisiert. Umso wichtiger ist es,dass die Beratungspersonen über ausgewiesene Fortbildungen für die betriebliche Suchtprävention<strong>und</strong> Suchthilfe verfügen (vgl. 4.2). Sie sollten den eigenen Beratungsrahmen darstellenkönnen, um den Beschäftigten eine Orientierung zu geben. Ein professionelles internes Beratungsangebotsollte sich über schriftlich fixierte ethische Leitsätze präsentieren. Wünschenswertist es, dass auch in der <strong>betrieblichen</strong> Suchtberatung mit abgestimmten Beratungskonzepten, dieressourcen-, lösungs- <strong>und</strong> handlungsorientiert angelegt sind, gearbeitet wird.Ein mit dem Arbeitskreis/Steuerungsgremium abgestimmtes Leitbild <strong>und</strong> Beratungskonzeptkann dazu beitragen, dass das Beratungshandeln auf den Bedarf an Unterstützung, den die Beschäftigtenin der Organisation haben, ausgerichtet wird <strong>und</strong> die vorgenannten Standards in der<strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention stärker Berücksichtigung finden.Arbeitsschritte Verständigung über die Prinzipien <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>standards sowie den Rahmen des internenBeratungsangebots im Arbeitskreis/Steuerungsgremium, Entwicklung eines Leitbildes. Abstimmung eines Konzeptes für die interne Beratung <strong>zur</strong> <strong>betrieblichen</strong> Suchtprävention<strong>und</strong> Suchthilfe <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Kooperation mit externen Beratungseinrichtungen.

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