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Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und

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Intervention bei Auffälligkeiten <strong>und</strong> Beratung 47FürsorgegesprächHat eine Beschäftigte / ein Beschäftigter persönliche, ges<strong>und</strong>heitliche oder soziale Probleme,die am Arbeitsplatz sichtbar werden <strong>und</strong> bei Fortsetzung des Verhaltens die Vernachlässigungarbeitsvertraglicher oder dienstrechtlicher Pflichten erwarten lassen, führt der/dieunmittelbare Vorgesetzte mit der betroffenen Person ein vertrauliches Gespräch. Im Gesprächwird allein die Fürsorge zum Ausdruck gebracht <strong>und</strong> soziale Unterstützung angeboten.Das Fürsorgegespräch gehört <strong>zur</strong> ges<strong>und</strong>heitsorientierten Führung <strong>und</strong> soll der Verfestigungeiner Situation vorbeugen. Ziel ist es, der betroffenen Person frühzeitig zu signalisieren,dass sie Unterstützung von Seiten des Arbeitgebers bzw. von der Führungskraft erwartenkann, wenn sie dies wünscht. Es ist nicht Bestandteil des Stufenplans <strong>und</strong> hat keinendisziplinarischen Charakter.KlärungsgesprächDas Klärungsgespräch setzt dagegen schon die - wiederholte - Vernachlässigung arbeitsvertraglicherPflichten voraus. Ziel des Klärungsgesprächs ist es, eine Rückmeldung zu denAuffälligkeiten zu geben, die Erwartungen an das zukünftige Verhalten zu benennen <strong>und</strong>konkrete Schritte zu vereinbaren sowie Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote aufzuzeigen.Ein Ergebnis kann auch sein, konkretere Hinweise darauf zu bekommen, dass die betroffenePerson Schwierigkeiten im Umgang mit Suchtmitteln hat. Das Klärungsgespräch istnicht Bestandteil des Stufenplans.Im Klärungsgespräch werden die konkreten Fakten (Zeit, Ort, Vorfall) aufgezeigt. Es wirddie Besorgnis ausgedrückt, dass der/die Beschäftigte Probleme hat, die sich auf das Arbeits-<strong>und</strong> Leistungsverhalten auswirken <strong>und</strong>/oder Störungen am Arbeitsplatz verursachen.Die konkreten Erwartungen des/der Vorgesetzten an das weitere Arbeitsverhalten werdenbenannt <strong>und</strong> konkrete Schritte vereinbart.Bestandteil des Klärungsgesprächs ist der Hinweis auf innerbetriebliche Hilfeangebote<strong>und</strong>/oder externe Beratungsmöglichkeiten für die von dem/der Beschäftigten genanntenProblem- <strong>und</strong> Ursachenbereiche.Außerdem wird in ca. 6-8 Wochen ein weiteres Gespräch vereinbart, um über die weitereEntwicklung des Verhaltens Rückmeldung zu geben (Rückmeldegespräch). Der/die Vorgesetztefertigt schließlich eine Gesprächsnotiz zu dem Gespräch an, die dem/der Beschäftigtenausgehändigt wird.StufenplanStufenplangespräche setzen - wie bisher - dort an, wo ein Verstoß gegen arbeitsvertraglichebzw. dienstliche Pflichten oder deren Vernachlässigung mit dem Gebrauch von Alkohol,Drogen oder Medikamenten bzw. mit suchtbedingten, nicht zwangsläufig substanzbezogenen,Verhaltensweisen verb<strong>und</strong>en ist.Liegen der/dem unmittelbaren Vorgesetzten bei Auffälligkeiten von Beschäftigten am ArbeitsplatzHinweise auf einen riskanten Suchtmittelgebrauch oder suchtbedingtes Verhaltenvor, so ist <strong>und</strong> bleibt es auch nach dem neuen Interventionskonzept eindeutig ihre/seineAufgabe, ein Gespräch der ersten Stufe nach dem Stufenplan anzusetzen. Ziel des Gesprächsist es, das auffällige Verhalten zu korrigieren <strong>und</strong> - wenn nötig - dazu auf fachlicheHilfe <strong>zur</strong>ückzugreifen. Dazu werden Wege in die interne <strong>und</strong>/oder externe Beratung aufgezeigt.Die weitere Entwicklung hängt dann davon ab, ob die angesprochene Person bereit<strong>und</strong> in der Lage ist, das auffällige Verhalten abzustellen. Wenn keine positive Veränderungeintritt, folgen weitere Stufengespräche entsprechend des Verfahrens.

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