Qualitätsstandards zur betrieblichen Suchtprävention und
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86Strukturelle Einbindung der <strong>betrieblichen</strong> SuchtpräventionDer Arbeitskreis / die Steuerungsgruppe Verantwortlich für das Suchtpräventionsprogramm sollte ein Gremium sein, z.B. der ArbeitskreisSuchtprävention, in dem die Leitung, der Betriebs- oder Personalrat sowie weitere fürdie betriebliche Suchtprävention zuständige Stellen <strong>und</strong> die interne Beratung vertreten sind.Es handelt sich um ein Steuerungsgremium, das nicht die Beratung im Einzelfall übernehmensollte. Folgende Aufgaben sollten vom Steuerungsgremium wahrgenommen werden Abstimmung der Ziele, Ausrichtung <strong>und</strong> Auswahl der Elemente des <strong>betrieblichen</strong> Suchtpräventionsprogramms; Vorbereitung der Entscheidungen <strong>und</strong> Vereinbarungen <strong>zur</strong> Einrichtung, Umsetzung <strong>und</strong>Weiterentwicklung des Programms; Auswahl <strong>und</strong> Entwicklung der Maßnahmen <strong>zur</strong> Suchtprävention <strong>und</strong> Suchthilfe Koordination <strong>und</strong> Begleitung der Arbeit der internen Beratung; Integration der Suchtprävention in das betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsmanagement <strong>und</strong> Verknüpfungmit dem Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz, der Ges<strong>und</strong>heitsförderung, der Personal-<strong>und</strong> Organisationsentwicklung <strong>und</strong> anderen <strong>betrieblichen</strong> Prozessen; Einbindung des Programms in betriebliche, fachliche <strong>und</strong> regionale Netzwerke u.a.m. Evaluation, Qualitätssicherung.BegründungszusammenhangBetriebliche Suchtpräventionsprogramme haben sich einen festen Platz im modernen Personalmanagementerobert. Trotzdem müssen sie sich immer wieder im komplexen System desBetriebsablaufs <strong>und</strong> einer Vielfalt sich teilweise widersprechender Interessen bewähren. Umsowichtiger ist es, das Suchtpräventionsprogramm hochrangig in der Organisation zu verankern.Mit einem entsprechend zusammengesetzten Steuerungsgremium (Abb. 10) lässt sich dies ambesten gewährleisten. Das Gremium ist Träger des Suchtpräventionsprogramms <strong>und</strong> für seineUmsetzung, Qualität <strong>und</strong> Weiterentwicklung verantwortlich