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Widerstand gegen das NS-Regime in den Regionen Mecklenburg ...

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Gründungsmitgliedern der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei am2. Oktober 1949. Remer war <strong>in</strong> dieser Partei Stellvertretender Vorsitzender.Diese Partei erhielt bei <strong>den</strong> Kommunalwahlen <strong>in</strong> Niedersachsen 1951 360000 Stimmen. 1952 wurde die Partei durch <strong>das</strong> Bundesverfassungsgericht fürverfassungswidrig erklärt und verboten.Noch vor dem SRP-Verbot verurteilte <strong>das</strong> Landgericht Braunschweig Remerwegen übler Nachrede <strong>in</strong> Tate<strong>in</strong>heit mit Verunglimpfung des An<strong>den</strong>kensVerstorbener zu drei Monaten Gefängnis. Auf e<strong>in</strong>er Wahlkampfveranstaltunghatte er die <strong>Widerstand</strong>skämpfer des 20. Juli verleumdet. Dieser »Remer-Prozess« erlangte <strong>in</strong> der bundesdeutschen Justizgeschichte Bedeutung, da esdem engagierten Generalstaatsanwalt Fritz Bauer gelang, mit dem Urteil dieEhre der Hitler-Attentäter wiederherzustellen und <strong>den</strong> Unrechts-Charakterdes Dritten Reichs deutlich herauszustellen. Sieben Jahre nach Kriegsende undsechs Jahre vor der E<strong>in</strong>richtung der Ludwigsburger Zentralstelle zur staatsanwaltlichenVerfolgung von <strong>NS</strong>-Verbrechen bedeutete dieses Urteil e<strong>in</strong>enwichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Der Strafvollstreckungentzog sich Remer durch Flucht nach Ägypten und Syrien.In <strong>den</strong> 70er Jahren nahm Remer mehrfach an Veranstaltungen der »DeutschenVolksunion« (DVU) teil und war Hauptredner, ab 1983 engagierte ersich <strong>in</strong> der »Deutschen Freiheitsbewegung e.V.« Remer war deren Gründerund Vorsitzender und wurde 1985 vom Amtsgericht Kempten verurteilt.Erneut hatte er die <strong>Widerstand</strong>skämpfer vom 20. Juli geschmäht. Remerbemühte sich auch um <strong>in</strong>ternationale Kontakte zu rechtsgerichteten undantisemitischen Bewegungen. Es gab e<strong>in</strong>en »Remer-Unterstützungskreis«mit der Bezeichnung »Die Freunde im Ausland«. 1982 gründete Remer <strong>den</strong>Freundeskreis »Ulrich von Hutten«.In <strong>den</strong> 1980er Jahren wur<strong>den</strong> die Äußerungen Remers zunehmend aggressiver.In e<strong>in</strong>er Flugblattserie, der »Remer-Depesche«, bestritt er u.a. die Existenzvon Gaskammern <strong>in</strong> Auschwitz. Daraufh<strong>in</strong> verurteilte ihn <strong>das</strong> LandgerichtSchwe<strong>in</strong>furt wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass zue<strong>in</strong>er Freiheitsstrafe von e<strong>in</strong>em Jahr und zehn Monaten. Nach dem Scheiterndes Revisionsverfahrens tauchte er unter und flüchtete nach Spanien. 1996 entschiedder »Nationale Gerichtshof« <strong>in</strong> Madrid, Remer nicht, wie von deutscherSeite gewünscht, auszuliefern, da es im spanischen Strafgesetz <strong>das</strong> Delikt derVolksverhetzung nicht gibt. Im Oktober 1997 meldeten die <strong>in</strong>ternationalenNachrichtenagenturen <strong>den</strong> natürlichen Tod Remers im Alter von 85 Jahren.121

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