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Widerstand gegen das NS-Regime in den Regionen Mecklenburg ...

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<strong>in</strong> vielen Großstädten 72 – nur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen vor dem Sondergericht. Soferndie Angeklagten ihren organisierten <strong>Widerstand</strong> <strong>in</strong> der Illegalität fortgesetzthatten, wur<strong>den</strong> sie der »Vorbereitung zum Hochverrat« beschuldigt. DieserTatbestand stellte e<strong>in</strong> Kapitalverbrechen dar, <strong>das</strong> vor e<strong>in</strong>er höheren Instanzverhandelt wer<strong>den</strong> musste. Sofern die Täter <strong>Mecklenburg</strong>er waren, erfolgteihre Aburteilung im Regelfall vor dem politischen Strafsenat des HanseatischenOberlandesgerichts Hamburg, der zu diesem Zweck se<strong>in</strong>e Gerichtstage <strong>in</strong> <strong>den</strong>Oberlandesgerichtsbezirk Rostock verlagerte. In <strong>den</strong> meisten Hochverratsprozessenstan<strong>den</strong> ganze <strong>Widerstand</strong>sgruppen vor Gericht.Die Zuständigkeit des Sondergerichts war da<strong>gegen</strong> meist <strong>in</strong> solchen E<strong>in</strong>zelfällengegeben, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en Oppositionelle ihre ablehnende Haltung verbal zumAusdruck gebracht hatten. So hatte sich im November 1933 e<strong>in</strong> ehemaligerSeemann aus Holten wegen Verleumdung der SA zu verantworten. Das frühereKPD-Mitglied hatte während e<strong>in</strong>er polizeilichen Befragung zugegeben, dieRöhm-Truppe für <strong>den</strong> Reichstagsbrand verantwortlich gemacht zu haben.H<strong>in</strong>zufügend hatte er erklärt, noch immer Kommunist zu se<strong>in</strong> und se<strong>in</strong>eGes<strong>in</strong>nung auch künftig beizubehalten. Dieses Bekenntnis büßte er mit dreiMonaten Haft. 73 Ähnlich mutig bekannten sich auch andere Angeklagte, dienicht dem l<strong>in</strong>ken Spektrum entstammten, zu ihren politischen und weltanschaulichenGrundüberzeugungen.In die Hoheit der Sondergerichtsbarkeit fielen auch Fälle von Selbstbehauptungund Gegenwehr der verfolgten Ju<strong>den</strong>. Bereits im Mai 1933 stand die Lehrer<strong>in</strong>Luise Bauer aus Vipperow vor Gericht. 74 Der so genannten »Halbjüd<strong>in</strong>«wurde zur Last gelegt, »kommunistische Gräuellügen« verbreitet zu haben.Die Angeklagte hatte als Augenzeug<strong>in</strong> über gewaltsame Übergriffe <strong>gegen</strong> Ju<strong>den</strong>berichtet, die sie während e<strong>in</strong>es Besuchs <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> erlebt hatte. Da dieStaatsanwaltschaft ihre Schilderungen als »Märchen« abtat, durch die »ke<strong>in</strong>größerer Scha<strong>den</strong>« entstan<strong>den</strong> sei, verwarnte sie <strong>das</strong> Gericht nur mit e<strong>in</strong>erGeldstrafe von 30 Reichsmark aushilflich sechs Tagen Haft.Über die skizzierten Fallgruppen h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d aus der Schwer<strong>in</strong>er Sondergerichtspraxisnicht wenige Beispiele bekannt, die von der juristischen Bekämpfungabtrünniger <strong>NS</strong>-Gefolgsleute zeugen. Im Ergebnis e<strong>in</strong>es derartigen Verfahrenswur<strong>den</strong> 1936 der <strong>in</strong> Rostock niedergelassene Arzt Dr. eodor Ruhnstruck72Vgl. Bästle<strong>in</strong>, Klaus: Sondergerichte <strong>in</strong> Norddeutschland als Verfolgungs<strong>in</strong>stanz, <strong>in</strong>: Bajohr,Frank (Hrsg.): Norddeutschland im Nationalsozialismus, Hamburg 1993, S. 212.73Siehe OB, nr. 272 vom 21. November 1933.74Siehe NB, Nr. 119 vom 23. Mai 1933.33

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