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Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...

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rende Instanz soviel Informationen erhalten, um eine fachliche Entscheidung treffen zu<br />

können, ob die Hilfe geeignet <strong>und</strong> weiterhin notwendig ist. Somit ist die Mitwirkungspflicht<br />

in Form von Informationen nach § 36 SGB VIII eine wichtige Voraussetzung, um<br />

eine Hilfe zu gewähren (vgl. Groner 1993, S.32 f).<br />

2.5 Organisationsformen<br />

Die <strong>Sozialpädagogische</strong> <strong>Familienhilfe</strong> ist in Deutschland sehr unterschiedlich organisiert<br />

<strong>und</strong> unterscheidet sich vor allem in der Art der Anstellung <strong>und</strong> die Qualifikation der<br />

Mitarbeiter. Der übergeordnete Begriff der SPFH ist der „Dienst“. Die Kriterien zur<br />

Bestimmung der unterschiedlichen Organisationsformen von Familiendiensten unterscheiden<br />

sich u.a. von der Trägerschaft, dem Anstellungsverhältnis, der Qualifikation <strong>und</strong> der<br />

Teamanbindung (vgl. Elger 1990, S.41).<br />

2.5.1 Trägerschaft<br />

Die <strong>Sozialpädagogische</strong> <strong>Familienhilfe</strong> kann in freier <strong>und</strong> kommunaler Trägerschaft, als<br />

Verb<strong>und</strong> von kommunalem Träger <strong>und</strong> einem oder mehreren freien Trägern oder als Verb<strong>und</strong><br />

mehrerer freier Träger organisiert sein. Ein Vorteil, die SPFH beim Jugendamt anzusiedeln<br />

kann darin liegen, dass es größere Möglichkeiten gibt, das Angebot besser in<br />

andere Erziehungshilfen zu integrieren. Zum Nachteil könnte dagegen sein, dass die SPFH<br />

beim Jugendamt stärker als beim freien Träger als Eingriffsbehörde gesehen wird.<br />

Insgesamt ist in Deutschland die SPFH am meisten beim freien Träger angesiedelt (vgl.<br />

Elger 1990, S 41- 42).<br />

2.5.2 Anstellungsverhältnis der Mitarbeiter<br />

In Deutschland können die Familienhelfer in unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen<br />

wie zum Beispiel die Festanstellung <strong>und</strong> die Honorar- bzw. befristete Anstellung arbeiten.<br />

Am vorteilhaftesten ist dabei die Festanstellung mit einem Kern von Mitarbeitern, die eine<br />

regelmäßige Wochenarbeitszeit von wenigstens 30 St<strong>und</strong>en haben. Nur so ist der fachliche

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