Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...
Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...
Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
13<br />
rende Instanz soviel Informationen erhalten, um eine fachliche Entscheidung treffen zu<br />
können, ob die Hilfe geeignet <strong>und</strong> weiterhin notwendig ist. Somit ist die Mitwirkungspflicht<br />
in Form von Informationen nach § 36 SGB VIII eine wichtige Voraussetzung, um<br />
eine Hilfe zu gewähren (vgl. Groner 1993, S.32 f).<br />
2.5 Organisationsformen<br />
Die <strong>Sozialpädagogische</strong> <strong>Familienhilfe</strong> ist in Deutschland sehr unterschiedlich organisiert<br />
<strong>und</strong> unterscheidet sich vor allem in der Art der Anstellung <strong>und</strong> die Qualifikation der<br />
Mitarbeiter. Der übergeordnete Begriff der SPFH ist der „Dienst“. Die Kriterien zur<br />
Bestimmung der unterschiedlichen Organisationsformen von Familiendiensten unterscheiden<br />
sich u.a. von der Trägerschaft, dem Anstellungsverhältnis, der Qualifikation <strong>und</strong> der<br />
Teamanbindung (vgl. Elger 1990, S.41).<br />
2.5.1 Trägerschaft<br />
Die <strong>Sozialpädagogische</strong> <strong>Familienhilfe</strong> kann in freier <strong>und</strong> kommunaler Trägerschaft, als<br />
Verb<strong>und</strong> von kommunalem Träger <strong>und</strong> einem oder mehreren freien Trägern oder als Verb<strong>und</strong><br />
mehrerer freier Träger organisiert sein. Ein Vorteil, die SPFH beim Jugendamt anzusiedeln<br />
kann darin liegen, dass es größere Möglichkeiten gibt, das Angebot besser in<br />
andere Erziehungshilfen zu integrieren. Zum Nachteil könnte dagegen sein, dass die SPFH<br />
beim Jugendamt stärker als beim freien Träger als Eingriffsbehörde gesehen wird.<br />
Insgesamt ist in Deutschland die SPFH am meisten beim freien Träger angesiedelt (vgl.<br />
Elger 1990, S 41- 42).<br />
2.5.2 Anstellungsverhältnis der Mitarbeiter<br />
In Deutschland können die Familienhelfer in unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen<br />
wie zum Beispiel die Festanstellung <strong>und</strong> die Honorar- bzw. befristete Anstellung arbeiten.<br />
Am vorteilhaftesten ist dabei die Festanstellung mit einem Kern von Mitarbeitern, die eine<br />
regelmäßige Wochenarbeitszeit von wenigstens 30 St<strong>und</strong>en haben. Nur so ist der fachliche