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Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...

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ren. Eine angestellte Leitungsfachkraft, oftmals mit einer höheren Qualifikation, berät <strong>und</strong><br />

koordiniert das Team <strong>und</strong> vertritt den Dienst nach außen (vgl. Elger 1990, S.44).<br />

Auf Honorarbasis arbeitende Familienhelfer sind in ihrer Tätigkeitsausübung sozial nicht<br />

abgesichert <strong>und</strong> haben keine bezahlte Zeit für Teambesprechungen oder Supervisionen. Sie<br />

sind auf das Wohlwollen des Jugendamtes angewiesen <strong>und</strong> haben keinen Rückhalt. Teamanbindungen<br />

können dagegen professionelle Kompetenzen entwickeln. Dadurch entstehen<br />

geeignete Arbeitsbedingungen, <strong>und</strong> verschiedene professionelle Systeme können sich<br />

gegenseitig unterstützen. Zu den fördernden Rahmenbedingungen gehört zum Beispiel die<br />

kollegiale Beratung.<br />

2.6 Finanzierung<br />

In Schwerin wurde die Hilfe zur Erziehung bis zum Jahr 2004 in Form von Fachleistungsst<strong>und</strong>en<br />

von der Stadt beglichen. Das hieß, die real anfallenden Kosten für einen Familienhelfer<br />

pro St<strong>und</strong>e wurden errechnet <strong>und</strong> waren Gr<strong>und</strong>lage für die Kostenerstattung der<br />

erbrachten Leistungen.<br />

In dem Artikel „ohne Preis kein Fleiß“ von Reiner Haferkamp aus dem Buch „Flexible<br />

Erziehungshilfen“ werden die Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen einer solchen Finanzierungsform<br />

beschrieben:<br />

„Der Preis der Fachleistungsst<strong>und</strong>e gibt die Kosten der Inanspruchnahme der<br />

Organisation Jugendhilfestation zum Zwecke der Konzeption <strong>und</strong> Durchführung<br />

von Hilfen zur Erziehung auf Dienstleistungsst<strong>und</strong>enbasis an. Betriebswirtschaftlich<br />

gesehen ist dessen Kalkulation, wie beim Tages,- Pflege- bzw. Kostensatz, eine<br />

zeitbezogene Vollkostenrechnung auf der Gr<strong>und</strong>lage des Selbstkostendeckungsprinzips,<br />

wonach bei wirtschaftlicher <strong>und</strong> sparsamer Betriebsführung eine konzeptgerechte<br />

Leistungsfähigkeit zu gewähren ist.“ (Haferkamp 1994, S.107)<br />

Im Jahre 2005 wurde eine neue Rahmenvereinbarung (siehe Anhang) zwischen der<br />

Landeshauptstadt Schwerin <strong>und</strong> den Freien Trägern der Jugendhilfe geschlossen. Dieser<br />

regelt u.a. die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der Zusammenarbeit, die Aufgaben des freien Trägers,<br />

die personelle Ausstattung, sowie die Finanzierungsform. Demnach wurde im Mai 2005<br />

die Finanzierungsform in eine Festbetragsfinanzierung für den Bereich der ambulanten<br />

Hilfe zur Erziehung umgewandelt.<br />

Es lassen sich drei gr<strong>und</strong>sätzliche Finanzierungsformen in der SPFH feststellen:<br />

- der einzelfallbezogene Einsatz von Honorarkräften,

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