Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...
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ren. Eine angestellte Leitungsfachkraft, oftmals mit einer höheren Qualifikation, berät <strong>und</strong><br />
koordiniert das Team <strong>und</strong> vertritt den Dienst nach außen (vgl. Elger 1990, S.44).<br />
Auf Honorarbasis arbeitende Familienhelfer sind in ihrer Tätigkeitsausübung sozial nicht<br />
abgesichert <strong>und</strong> haben keine bezahlte Zeit für Teambesprechungen oder Supervisionen. Sie<br />
sind auf das Wohlwollen des Jugendamtes angewiesen <strong>und</strong> haben keinen Rückhalt. Teamanbindungen<br />
können dagegen professionelle Kompetenzen entwickeln. Dadurch entstehen<br />
geeignete Arbeitsbedingungen, <strong>und</strong> verschiedene professionelle Systeme können sich<br />
gegenseitig unterstützen. Zu den fördernden Rahmenbedingungen gehört zum Beispiel die<br />
kollegiale Beratung.<br />
2.6 Finanzierung<br />
In Schwerin wurde die Hilfe zur Erziehung bis zum Jahr 2004 in Form von Fachleistungsst<strong>und</strong>en<br />
von der Stadt beglichen. Das hieß, die real anfallenden Kosten für einen Familienhelfer<br />
pro St<strong>und</strong>e wurden errechnet <strong>und</strong> waren Gr<strong>und</strong>lage für die Kostenerstattung der<br />
erbrachten Leistungen.<br />
In dem Artikel „ohne Preis kein Fleiß“ von Reiner Haferkamp aus dem Buch „Flexible<br />
Erziehungshilfen“ werden die Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen einer solchen Finanzierungsform<br />
beschrieben:<br />
„Der Preis der Fachleistungsst<strong>und</strong>e gibt die Kosten der Inanspruchnahme der<br />
Organisation Jugendhilfestation zum Zwecke der Konzeption <strong>und</strong> Durchführung<br />
von Hilfen zur Erziehung auf Dienstleistungsst<strong>und</strong>enbasis an. Betriebswirtschaftlich<br />
gesehen ist dessen Kalkulation, wie beim Tages,- Pflege- bzw. Kostensatz, eine<br />
zeitbezogene Vollkostenrechnung auf der Gr<strong>und</strong>lage des Selbstkostendeckungsprinzips,<br />
wonach bei wirtschaftlicher <strong>und</strong> sparsamer Betriebsführung eine konzeptgerechte<br />
Leistungsfähigkeit zu gewähren ist.“ (Haferkamp 1994, S.107)<br />
Im Jahre 2005 wurde eine neue Rahmenvereinbarung (siehe Anhang) zwischen der<br />
Landeshauptstadt Schwerin <strong>und</strong> den Freien Trägern der Jugendhilfe geschlossen. Dieser<br />
regelt u.a. die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der Zusammenarbeit, die Aufgaben des freien Trägers,<br />
die personelle Ausstattung, sowie die Finanzierungsform. Demnach wurde im Mai 2005<br />
die Finanzierungsform in eine Festbetragsfinanzierung für den Bereich der ambulanten<br />
Hilfe zur Erziehung umgewandelt.<br />
Es lassen sich drei gr<strong>und</strong>sätzliche Finanzierungsformen in der SPFH feststellen:<br />
- der einzelfallbezogene Einsatz von Honorarkräften,