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Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...

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Peters kritisierte 1990 heftig den Kontrollaspekt der SPFH vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Stigmatisierung. Nach seiner Meinung stellt die SPFH einen staatlichen Zugriff dar:<br />

„Was im Verständnis von Hilfe Fürsorge <strong>und</strong> Erziehung auf Seiten der Sozialpädagogen<br />

<strong>und</strong> präventiven Ausgestaltung der Sozialisationsinstanzen daherkommt,<br />

erweist sich bei näherer Betrachtung als Bestandteil eines übergreifenden Prozesses<br />

der Sozialdisziplinierung.“ (Peters 1990, S.29)<br />

Peters vertritt den Standpunkt, dass durch die regelmäßige Anwesenheit der Familienhelfer,<br />

kaum ein Familiengeheimnis verborgen bleibt <strong>und</strong> zudem die Gefahr bestehe, dass<br />

die Selbsthilfekräfte der Familie geschwächt werden. Die Familien begeben sich in eine<br />

Abhängigkeit, indem der Helfer für jedes Problem eine professionelle Antwort parat hat<br />

(vgl. Frindt 2006, S.11). Die Familienhelfer müssen in ihrer Arbeit immer zwei Seiten<br />

gleichzeitig gerecht werden, zum einen den Klienten <strong>und</strong> zum anderen der Gesellschaft. Da<br />

die <strong>Familienhilfe</strong> auch immer mit Kontrolle gleichgesetzt wird, kann es ein Arbeitsschwerpunkt<br />

sein, wenn vom Jugendamt ein Erziehungsmangel der Kinder festgestellt wird, auch<br />

wenn die Betroffenen das anders sehen (vgl. Allert u.a.1989, S.343). Soll eine Distanz zum<br />

Jugendamt aufgebaut werden <strong>und</strong> eine Arbeitsbeziehung zur Familie hergestellt werden,<br />

dann müssen nach Allert die Träger unabhängig vom Jugendamt sein. Ebenso muss<br />

transparent gegenüber den Betroffenen sein, wie die Kooperation zwischen Familienhelfer<br />

<strong>und</strong> Jugendamt sich gestaltet. Es müssen Teamarbeit <strong>und</strong> Supervision der Helfer gewährleistet<br />

sein (vgl. Frind 2006, S.50-51). Darüber hinaus sollten die Familienhelfer beim<br />

freien Träger überwiegend fest angestellt sein. In einer Diagnostik des Jugendamtes sollte<br />

abgeklärt werden mit welchem Auftrag der Helfer in die Familie geht. Ziele der Hilfe<br />

können immer nur im nahen Veränderungsbereich der Familie liegen. Des Weiteren fordert<br />

Allert eigenständige Organisationsformen, die weniger Vertrauensprobleme provozieren<br />

(vgl. Allert u.a. 1994, S.222). Elisabeth Helming vertritt ebenfalls die Aussage, dass sich<br />

die SPFH in der ständigen Ambivalenz zwischen Hilfe <strong>und</strong> Kontrolle bewegt, denn die<br />

Helfer vertreten immer bestimmte gesellschaftliche Normen. Sie richten danach ihre<br />

Arbeitshypothesen aus mit der Überzeugung, welche Veränderungen sinnvoll für die<br />

Familie erscheinen. Unter Einbindung der SPFH in die Jugendhilfe steht das Wohl des<br />

Kindes immer an erster Stelle. Ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht muss<br />

dabei immer im Einzellfall von der helfenden Institution entschieden werden. Dennoch ist<br />

die SPFH gr<strong>und</strong>sätzlich an der Würde <strong>und</strong> Integrität der Familienmitglieder orientiert,<br />

immer mit dem Hintergr<strong>und</strong>, wie die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Familie erhöht<br />

werden können (vgl. Helming 2001 a, S. 350 f).

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