Sozialpädagogische Familienhilfe Erfolgs- und Misserfolgskriterien ...
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2.7.2.2 Kinderreiche unterprivilegierte Familien<br />
Die betreuten Familien sind durch eine ökonomische <strong>und</strong> soziale Benachteiligung gekennzeichnet,<br />
die sich durch ein niedriges Einkommen, hohe Verschuldung, ungünstige Wohnbedingungen<br />
oder eine hohe Kinderzahl bemerkbar machen. Zu Beginn einer Betreuung<br />
werden häufig hauswirtschaftliche Probleme (Defizite in Haushaltsführung <strong>und</strong> Haushaltsfinanzierung)<br />
thematisiert. Schulprobleme bei den Kindern treten in diesen Familien<br />
vermehrt auf. Diese hohen Belastungen führen bei den Eltern oft zu Trennungs- <strong>und</strong><br />
Scheidungssituationen. Die Familien erfordern häufig einen hohen fachlichen Betreuungsaufwand<br />
(vgl. Elger 1990, S.33-34).<br />
2.7.2.3 Zwei- Elternteil- Familien mit niedrigem Bildungsstand<br />
In diesen Familien finden sich Eltern wieder, die einen sehr niedrigen Bildungsstand aufweisen,<br />
keinen Hauptschulabschluss besitzen <strong>und</strong> auf finanzielle Unterstützung vom Staat<br />
angewiesen sind, da sie keinem Erwerb nachgehen. Die Eltern sind oft noch sehr jung <strong>und</strong><br />
haben meist nur ein oder zwei Kinder. Die SPFH soll hier vor allem präventiv tätig werden<br />
(vgl. Elger 1990, S.34-35).<br />
2.7.2.4 Zwei- Elternteil- Familien mit mittlerem Bildungsstand<br />
Die Hilfe der SPFH in diesen Familien bezieht sich vor allem auf die Kommunikation in<br />
den familiären Beziehungen, die Förderung des produktiven Umgangs mit Konflikten<br />
sowie die Stärkung, auf Probleme angemessen reagieren zu können. Gr<strong>und</strong>sätzlich weisen<br />
diese Familien tragfähige Beziehungen auf <strong>und</strong> haben eine hohe Veränderungsbereitschaft.<br />
(vgl. Elger 1990, S.35).<br />
2.7.2.5 Familien mit erwerbstätigen Eltern<br />
Bei diesen Problemlagen handelt es sich vor allem um Konflikte auf der Elternebene als<br />
auch auf der Eltern- Kind Konflikt Ebene. Beide Eltern oder der allein erziehende Eltern-