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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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5.6.3 Technisch-bauliche AusstattungMindestanfor<strong>der</strong>ungen:• Lagerkapazität für zumindest ein Viertel <strong>der</strong> durchschnittlichen Jahresproduktionsmenge(auch externe Lagerflächen sind zulässig)• Schutz vor Vernässung und Auswaschungo Je nach klimatischen bzw. jahreszeitlichen Bedingungen ist eine Abdeckung mitwasserableitendem Vlies o<strong>der</strong> eine Lagerung unter Dach vorzunehmen.Optionale Zusatzausstattung:• Basisabdichtung <strong>der</strong> Nachlagerflächen mit Ableitung und Zwischenspeicherung <strong>der</strong>Oberflächenwässer.Voraussetzungen für die Nachlagerung auf offenem Boden• Schutz vor Nie<strong>der</strong>schlägen sämtlicher Komposte durch geeignete Überdachung o<strong>der</strong> eineatmungsaktive, wasserableitende Abdeckung (Kompostvlies)o bei einer Schütthöhe kleiner o<strong>der</strong> gleich 1,5 m ab einer Jahresnie<strong>der</strong>schlagsmenge von1.000 mmo ab einer Schütthöhe größer 1,5 m ab einer Jahresnie<strong>der</strong>schlagsmenge von 1.300 mm• Bei fehlen<strong>der</strong> Abdeckung o<strong>der</strong> Überdachung gelten folgende Anfor<strong>der</strong>ungen an den<strong>Stand</strong>ort:o Das Gelände soll eine leichte Neigung aufweisen (ca. 3%) keine Muldeo Mindestabstand vom nächsten Oberflächengewässer: > 50 m unter Beachtung <strong>der</strong>hydrogeologischen Situationo Mindestabstand von nächster Quell/Brunnenfassung: > 50 m unter Beachtung <strong>der</strong>hydrogeologischen Situationo Nicht innerhalb des HQ-30 Bereiches von Vorfluterno Nicht auf <strong>Stand</strong>orten mit leichten Böden (Tongehalt < 15%)o Nicht in Wasserschutzgebieten (§34 Abs.1 WRG)o Nicht in Grundwassersanierungsgebieten hinsichtlich Nitrat; bei einem geplanten<strong>Stand</strong>ort im Schongebiet gelten die jeweiligen Schongebietsverordnungen; nicht inGebieten entsprechend einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutzedes Grundwasservorkommens gemäß § 54 (1, 2) WRG (BGBl. Nr. 215, in <strong>der</strong> FassungBGBl. I Nr. 142/2000).o Nicht in Karstgebieteno Nicht auf <strong>Stand</strong>orten mit Staunässegefahro Nicht auf <strong>Stand</strong>orten mit einem rechnerisch höchsten Grundwasserstand von weniger als2 m unter Geländeoberkante• Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Nachlagerungsfläche entwe<strong>der</strong>überdacht werden o<strong>der</strong> es ist eine flüssigkeitsdichte Basisabdichtung <strong>der</strong>Nachlagerungsfläche vorzunehmen, die eine Erfassung und geordnete Verwertung o<strong>der</strong>Beseitigung des Oberflächen- und Sickerwassers zulässt.5.6.4 Anfor<strong>der</strong>ungen an die Betriebsführung und DokumentationDauer <strong>der</strong> Nachlagerung• Je nach Verwendungszweck, Ausreifungs- bzw. Stabilisierungsgrad, Absatz und Verwertungim Verhältnis zur Durchsatzleistung kann die Nachlagerung mit 0 Tagen bis zu einigenMonaten veranschlagt werden.– 100 –

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