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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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4.3 Die Hygienisierungsfunktion des <strong>Kompostierung</strong>sprozessesIn diesem Abschnitt wird die Reduktion <strong>der</strong> substratgebundenen seuchenhygienisch relevanten Keimehinsichtlich <strong>der</strong> unbedenklichen Verwendung des Endprodukts behandeltDie mikrobielle, aerobe Rotte ist ein exothermer Vorgang, bei dem neben Temperaturen über 55 °C auchbiochemische Reaktionen unter gleichzeitigem Abbau <strong>der</strong> organischen Substanz zur Inaktivierung vonKrankheitserregern (auch thermoresistenten Formen) führen. In <strong>der</strong> <strong>Kompostierung</strong> wirken somit zweiProzessphasen hygienisierend.In <strong>der</strong> Heißrotte- bzw. Hygienisierungsphase findet eine Reduktion bzw. Abtötung pathogener Keime ausdem Ausgangsmaterial statt. Die anschließende Stabilisierungsphase sichert die biologische Stabilitätdes Endproduktes, indem das Substrat und damit das Potenzial für die Vermehrung <strong>der</strong> pathogenenKeime und in <strong>der</strong> Folge die Attraktion von Übertragungsvektoren minimiert wird. Hinzu kommenantibiotisch-antagonistische Faktoren durch die För<strong>der</strong>ung bodentypischer Mikroflora im Zuge desHumifizierungsprozesses.Die Hygiene- o<strong>der</strong> Tierische Nebenprodukte (TNP) Verordnung, (EG) Nr. 1774/2002 25 mit denDurchführungs- und Übergangsbestimmungen muss nunmehr für die Anfor<strong>der</strong>ungen an Hygienisierungund das damit verbundene Prozessmanagement mit berücksichtigt werden.Aus den grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Hygienisierung aus <strong>der</strong> TNP-Verordnung ergibt sich inAbhängigkeit <strong>der</strong> eingesetzten TNP ein abgestuftes Anfor<strong>der</strong>ungsprofil an <strong>Kompostierung</strong>sanlagen.4.3.1 Grundsätzliches aus <strong>der</strong> TNP-VerordnungFür die Behandlung in Kompostanlagen kommen grundsätzlich nur Materialien <strong>der</strong> Kategorie 2 und 3 inFrage.Material <strong>der</strong> Kategorie 3Bei Material <strong>der</strong> Kategorie 3 handelt es sich durchwegs um Nebenprodukte von gesunden Tieren bzw.um grundsätzlich genusstaugliche, bei <strong>der</strong> Herstellung o<strong>der</strong> Verarbeitung von Lebensmitteln tierischerHerkunft angefallene Nebenprodukte o<strong>der</strong> ehemalige (überlagerte) Lebensmittel unter <strong>der</strong> Voraussetzungdass diese Materialien keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen. Hierzu zählenauch Küchen- und Speiseabfälle aus Groß- und Haushaltsküchen, wodurch auch biogene Abfälle ausHaushalten (und „ähnlichen Einrichtungen“) aus <strong>der</strong> getrennten Sammlung (‚Biotonne’) umfasst sind. Imfolgenden Kasten sind sämtliche Materialien <strong>der</strong> Kategorie 3 des Artikel 6 Abs. 1, TNP-Verordnung aufgelistet.25 Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriftenfür nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte– 51 –

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