Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Türen und Fenster sollten während des Betriebesgeschlossen gehalten werden. Die Reinhaltung <strong>der</strong> Kabine durch geeignete Maßnahmenwird empfohlen.Das Auftreten hoher Keimemissionen im Rottebereich ist prozessbedingt unvermeidbar.Daher kommt den lüftungstechnischen Einrichtungen an diesen Orten eine großeBedeutung zu. Die Ergebnisse verschiedener Studien zeigen, dass bereits effektivekeimimmissionsmin<strong>der</strong>nde Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Fahrzeugführer in keimbelastetenBereichen im Einsatz sind. Einige Zuluftfiltereinrichtungen erwiesen sich jedoch bezüglichihres Rückhaltevermögens für Actinomyceten als unzureichend. In jedem Fall ist auf diestrikte Einhaltung aller Betriebs- und Arbeitsschutzvorschriften zu achten, wenn die volleLeistung lüftungstechnischer Einrichtungen gewährleistet werden soll (siehe 30 ).• Bei Reinigungs-/Instandhaltungsarbeiten, bei denen mikrobielle Aerosole in erheblichemUmfang entstehen (zB Biofilterwechsel), sollte Atemschutz (P3) getragen werden.• Mit Ausnahme des Rottebereiches sollten Fahr- und Manipulationsflächen staubfrei gehaltenwerden und vorzugsweise mit einer Kehrmaschine o<strong>der</strong> geeigneten Industriestaubsaugerngereinigt werden. Bei Einsatz von Flüssigkeitsstrahlern sollte Atemschutz <strong>der</strong> Klasse P3getragen werden. Eine Reinigung mit dem Besen sollte weitgehend vermieden werden.• Die Fahrwege sollten in regelmäßigen Abständen befeuchtet bzw. gereinigt werden.• Feuchthalten o<strong>der</strong> Abdeckung (Kompostvlies) <strong>der</strong> Oberflächen von gelagertemFertigkompost.• Feuchthalten des Biofiltermaterials in Flächenbiofiltern.• Vermeidung von prozesswasserbedingten Sekundärkontaminationen des Rottegutes, dasprozessbedingt Temperaturen über 55 °C nicht mehr erreichen kann.4.4.2.2 Technische MaßnahmenTechnische Schutzmaßnahmen sind in erster Linie Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Luftqualität. Diesbetrifft die stationären Arbeitsplätze, an welchen möglichst Außenluftqualität gewährleistet werden sollte,und mobile Arbeitsplätze in Fahrzeugen.• Die Manipulation von frischem Rottegut (Übernahme, Aufbereitung, Störstoffauslese) hatmaschinell unterstützt unter Minimierung manueller Tätigkeiten zu erfolgen.• Wirksame Absaugung aller eingehausten Anlagenteile, in denen Staub, Keime, Gerücheund sonstige gasförmige Emissionen zu erwarten sind.• Fahrzeuge und Steuerstände, die vorwiegend im Bereich <strong>der</strong> Manipulation von Bioabfall undKompost eingesetzt werden, sollten über eine geschlossene, klimatisierte Kabine mitaußenluftunabhängiger Belüftung (zB mit Pressluft) o<strong>der</strong> geeigneter Filteranlage(Filterklasse S und Aktivkohlefilter) verfügen.• Die Kabinen sind sauber zu halten. Klimaanlagen und Filter sind entsprechend zu warten• Die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen bezüglich <strong>der</strong> lüftungstechnischenEinrichtungen und des Raumklimas sind zu beachten.• Bereiche, die unmittelbar mit frischem Rottegut in Berührung kommen, sind leicht reinigbarund die Fußwege sind rutschsicher auszuführen.• Transportbän<strong>der</strong> sind so auszuführen, dass Verunreinigungen <strong>der</strong> Anlage weitestgehendvermieden werden. Fallstrecken sind nach Möglichkeit zu vermeiden o<strong>der</strong> geschlossenauszuführen. Stationäre Transportbän<strong>der</strong> in geschlossenen Räumen sollten aus Gründen<strong>der</strong> Staub- und Aerosolbildung gekapselt und zusätzlich mindestens an Übergabestellenabgesaugt werden, sofern sich dort ständige Arbeitsplätze befinden.• Verwendete Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte und Anlagen) haben geltenden Vorschriftenzu entsprechen (zB CE Kennzeichnung).• Installation von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) im Bereich <strong>der</strong> Anlieferung, inSortierkabinen, bei <strong>der</strong> Konfektionierung (Absiebung, Abmischung) von Kompost, fallsDauerarbeitsplätze (durchschnittlich mehr als 2 Stunden Arbeitszeit pro Tag) bestehen.– 66 –
4.4.2.3 Personenbezogene Maßnahmen• Betriebsvorschriften haben die arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Vorschriften zuberücksichtigen.• Eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ist sicherzustellen.• Bei fehlen<strong>der</strong> Grundimmunisierung gegenüber Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitismüssen diese Impfungen und ggf. eine Auffrischungsimpfung angeboten werden. EineImmunisierung gegen Hepatitis A und -B ist dringend zu empfehlen. Wenn manuelleGrünschnittbearbeitung durchgeführt wird, ist zusätzlich eine FSME Impfungempfehlenswert. Arbeit- und Dienstgeber haben sicherzustellen, dass Arbeit- undDienstnehmer, denen Impfstoffe zur Verfügung gestellt werden, über Vor- und Nachteile <strong>der</strong>Impfung und Nicht-Impfung informiert werden.• Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (zB Schutzkleidung, Handschuhe, Nasen- undMundschutz: P3-Maske) laut Gewerbeordnung (PSA Sicherheitsverordnung). Bei <strong>der</strong>Sortierung sollten schnitt- und stichfeste Handschuhe getragen werden. Im gesamtenArbeitsbereich sollten geschlossene Schuhe getragen werden.• Rauchen, Nahrungsaufnahme und Konsum von Schnupftabak ist nur in hierfür geeignetenBereichen (zB Aufenthaltsräumen) gestattet.• Ablegen <strong>der</strong> Arbeitskleidung vor dem Verlassen des Betriebes.• Schaffung von Möglichkeiten <strong>der</strong> Körperreinigung.• Bei sanitären Anlagen sollte ein Schwarz-Weiß Bereich eingerichtet sein• Regelmäßige Reinigung <strong>der</strong> Arbeitskleidung durch den Anlagenbetreiber.• Aufenthaltsverbot für ungeschützte Personen in geschlossenen Rottehallen, zB beiDruckbelüftung o<strong>der</strong> während des Umsetzens bzw. unmittelbar danach (die Vorschriften <strong>der</strong>allgemeinen ArbeitnehmerInnenschutzverordnung bezüglich Begehen und Befahren vongeschlossenen Schächten und Behältern sind zu berücksichtigen).• Regelmäßige Information und Unterweisung <strong>der</strong> Arbeitnehmer bezüglichArbeitsplatzsicherheit und -hygiene.– 67 –