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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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4.4.2.3 Personenbezogene Maßnahmen• Betriebsvorschriften haben die arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Vorschriften zuberücksichtigen.• Eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ist sicherzustellen.• Bei fehlen<strong>der</strong> Grundimmunisierung gegenüber Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitismüssen diese Impfungen und ggf. eine Auffrischungsimpfung angeboten werden. EineImmunisierung gegen Hepatitis A und -B ist dringend zu empfehlen. Wenn manuelleGrünschnittbearbeitung durchgeführt wird, ist zusätzlich eine FSME Impfungempfehlenswert. Arbeit- und Dienstgeber haben sicherzustellen, dass Arbeit- undDienstnehmer, denen Impfstoffe zur Verfügung gestellt werden, über Vor- und Nachteile <strong>der</strong>Impfung und Nicht-Impfung informiert werden.• Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (zB Schutzkleidung, Handschuhe, Nasen- undMundschutz: P3-Maske) laut Gewerbeordnung (PSA Sicherheitsverordnung). Bei <strong>der</strong>Sortierung sollten schnitt- und stichfeste Handschuhe getragen werden. Im gesamtenArbeitsbereich sollten geschlossene Schuhe getragen werden.• Rauchen, Nahrungsaufnahme und Konsum von Schnupftabak ist nur in hierfür geeignetenBereichen (zB Aufenthaltsräumen) gestattet.• Ablegen <strong>der</strong> Arbeitskleidung vor dem Verlassen des Betriebes.• Schaffung von Möglichkeiten <strong>der</strong> Körperreinigung.• Bei sanitären Anlagen sollte ein Schwarz-Weiß Bereich eingerichtet sein• Regelmäßige Reinigung <strong>der</strong> Arbeitskleidung durch den Anlagenbetreiber.• Aufenthaltsverbot für ungeschützte Personen in geschlossenen Rottehallen, zB beiDruckbelüftung o<strong>der</strong> während des Umsetzens bzw. unmittelbar danach (die Vorschriften <strong>der</strong>allgemeinen ArbeitnehmerInnenschutzverordnung bezüglich Begehen und Befahren vongeschlossenen Schächten und Behältern sind zu berücksichtigen).• Regelmäßige Information und Unterweisung <strong>der</strong> Arbeitnehmer bezüglichArbeitsplatzsicherheit und -hygiene.– 67 –

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