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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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o Feinkornanteil, Wassergehalt und Temperatur des Komposts, Art desBehandlungsschrittes (Zerkleinerung, Bewegung des Materials)o gegebenenfalls Belüftung• Sonstige gasförmigen Emissionen; siehe hierzu Abschnitt 4.5.1• flüssige Emissionen (Kondenswasser im Zuge <strong>der</strong> Abluftführung bei einer evtl.zwangsbelüfteten Nachrotte)Mit prozessbedingtem Sickerwasser ist in <strong>der</strong> Regel nicht zu rechnen. Bei Überschreitung<strong>der</strong> Wasserkapazität des Materials bei gleichzeitig verringertem Vermögen, Wasser zuverdunsten, kann nie<strong>der</strong>schlags- o<strong>der</strong> bewässerungsbedingtes Sickerwasser auftreten.• Staub- und Keimemissionen bei zu geringem Wassergehalt des Kompostes während desUmsetzens bzw. im Bereich <strong>der</strong> Fahr- und Manipulationsflächen• Lärm durch Belüftungs- und Umsetzaggregate• Verfrachtung von Feinteilen durch Wind bei nicht abgedeckten Mieten5.4.4 Baulich-technische AusstattungDie Nachrotte erfolgt meist in Dreiecks-, Trapez- o<strong>der</strong> Tafelmieten, teilweise auch in offenen Boxen o<strong>der</strong>geschlossenen Hallen. Die bauliche Ausführung bzw. die maschinelle Ausstattung <strong>der</strong> Nachrotte ist inAbhängigkeit von <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Hauptrotte auszulegen.Auch wenn <strong>der</strong> Sauerstoffbedarf während <strong>der</strong> Nachrotte deutlich reduziert ist, ist auf einenausreichenden Gasaustausch zu achten und eine Vernässung durch Bewässerungs- o<strong>der</strong>Nie<strong>der</strong>schlagswasser zu vermeiden. Aus diesem Grund und unter Hinweis auf die Tatsache, dass in <strong>der</strong>Nachrotte die Strukturstabilität bereits nachgelassen hat, werden natürlich belüftete Trapez- undTafelmietensysteme mit Schütthöhen von > 2,50 m ohne Zwangsbelüftung nicht empfohlen.Die Mindestausstattung umfasst:• Maschinentechnik für Beschickung und Entnahme• Einrichtungen zur Temperaturmessung• Einrichtungen zur Regulierung und Sicherstellung des erfor<strong>der</strong>lichen Wassergehaltes• Nachrotte auf offenem MutterbodenZur Erfüllung <strong>der</strong> hier angeführten <strong>Stand</strong>ardvoraussetzungen ist eine hydrogeologischeBeurteilung über die Eignung des <strong>Stand</strong>ortes vorzunehmen.o Grundsätzlich gelten folgende Anfor<strong>der</strong>ungen an den <strong>Stand</strong>ort⇒ Das Gelände soll eine leichte Neigung aufweisen (ca. 3 %) keine Mulde⇒ Mindestabstand vom nächsten Oberflächengewässer: > 50 m unter Beachtung <strong>der</strong>hydrogeologischen Situation⇒ Mindestabstand von nächster Quell/Brunnenfassung: > 50 m unter Beachtung <strong>der</strong>hydrogeologischen Situation⇒ Nicht innerhalb des HQ-30 Bereiches von Vorflutern⇒ Auf <strong>Stand</strong>orten mit einer geringen Bindigkeit bzw. hohen Durchlässigkeit ist einjährlicher <strong>Stand</strong>ortwechsel erfor<strong>der</strong>lich,⇒ Nicht auf <strong>Stand</strong>orten mit leichten Böden (Tongehalt < 15%)⇒ Nicht in Wasserschutzgebieten (§34 Abs.1 WRG)⇒ Nicht in Grundwassersanierungsgebieten hinsichtlich Nitrat; bei einem geplanten<strong>Stand</strong>ort im Schongebiet gelten die jeweiligen Schongebietsverordnungen; nicht inGebieten entsprechend einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutzedes Grundwasservorkommens gemäß § 54 (1, 2) WRG (BGBl. Nr. 215/1959, in <strong>der</strong>Fassung BGBl. I Nr. 142/2000).⇒ Nicht in Karstgebieten– 93 –

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