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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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4.2.3 Anfor<strong>der</strong>ungen an die Oberflächenwasserableitung und die Dimensionierung<strong>der</strong> Sickerwasserspeicher4.2.3.1 Sickerwasserableitung und -erfassungLager- und Rotteflächen müssen so gestaltet werden, dass Press-, Prozess- und nie<strong>der</strong>schlagsbedingtesOberflächenwasser abfließen kann und es zu keinem Einstauen von Wasser im Bereich des Mietenfußeskommt. Die Anfor<strong>der</strong>ung an das Gefälle wird nach Mietenhöhe, den Jahresnie<strong>der</strong>schlägen und demVorhandensein einer Überdachung bzw. von eingebauten Belüftungs- und Entwässerungskanälendifferenziert.Tabelle 4-7: Mindest-Längsgefälle (%) für Rotteflächen in Abhängigkeit von Nie<strong>der</strong>schlag,Mietenhöhe, Überdachung und Belüftungs- bzw. EntwässerungseinrichtungenMindestgefälle fürMietensysteme [in %]offenJahresnie<strong>der</strong>schlag (mm)900überdachtmit Belüftungs-/Entwässerungskanalunter denMieten 1)Dreiecksmieten < 1,5 m 1% 2% 3% 1% 1%Trapez/Tafelmieten > 1,5 m 1% 1% 1%1) ...Im Falle <strong>der</strong> <strong>Kompostierung</strong> auf durchgehenden Rotteplatten mit Schlitzböden muss die Fläche selbst keinGefälle aufweisen. Jedoch muss die Ableitung des Wassers auch bei Starkregenereignissen und bei vollerBelegung gewährleistet sein.Hinsichtlich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung eines Mindestgefälles von 1 % für die in Tabelle 4-7 angeführten Fälle istfolgendes anzumerken:• Über größere Flächen und Strecken kommt hier die technische Fertigungsgenauigkeit mitden erzielbaren Toleranzen an ihre Grenzen. Daher sind beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an diePräzision bei <strong>der</strong> Herstellung von Planum, Frostkoffer, Bitumentragschicht, Asphalt bzw.Betonierung gestellt. Durch Einbaufehler o<strong>der</strong> Belastungen bedingte Senkungen können beidiesem Gefälle zu Mulden führen, aus denen Sicker- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser nicht mehrabfließt.• Bei exakter Ausführung kann ein Längsgefälle von 1% als Minimalanfor<strong>der</strong>ung zwar alsausreichend angesehen werden, aus „Sicherheitsgründen“ wird, wo immer dies durch diegegebene Topographie und Untergrundbeschaffenheit wirtschaftlich und technisch möglichist, für alle Rotteflächen ohne Zwangsbelüftungssystem ein Gefälle von 2 % empfohlen.• Bei überdachten, also nie<strong>der</strong>schlagsunabhängigen Rotteflächen, sind Materialmischung unddas Bewässerungssystem möglichst exakt auf die maximale Wasserkapazität <strong>der</strong> rottendenMieten abzustimmen.Das Gefälle sollte 5 % nicht überschreiten, da ab hier eine „Wan<strong>der</strong>n“ <strong>der</strong> Miete in Richtung des Gefälleszu einem merklich erhöhten Manipulationsaufwand führen kann.Für eingebaute Entwässerungskanäle ist ein Gefälle von 0,5 bis 1 % als ausreichend anzusehen.Im Sinne einer reibungslosen maschinellen Bearbeitbarkeit werden Rotteflächen mit einem zusätzlichenSeitengefälle nicht empfohlen. In diesem Fall ist durch die Anordnung <strong>der</strong> Mieten sicherzustellen, dassaustretendes Wasser nicht in die Nachbarmiete eindringt.Im Übernahme- und Zwischenlagerbereich für frisch angeliefertes Material aus <strong>der</strong> Biotonne o<strong>der</strong>an<strong>der</strong>en Materialien mit einem hohen Wassergehalt ist auf eine rasche Ableitung des Sicker- undNie<strong>der</strong>schlagswasser zu achten. Hier ist ein Gefälle von mindestens 3 % vorzusehen.Die Rän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kompostieranlage sind so überhöht auszuführen, dass Abwässer von Zwischenlager-,Heißrotte- und Verkehrsflächen nur zu den dafür vorgesehenen Sammelbehältern bzw. Sammelkanälenabfließen können. Die Erhöhung im Randbereich hat mindestens 5 bis 8 cm zu betragen und kannidealerweise durch einen flächigen Anstieg gegen den Flächenrand hin erreicht werden. Stellsteinehaben den Nachteil, dass sie durch La<strong>der</strong> und Wendemaschine sehr schnell beschädigt werden können.– 48 –

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