Dabei wird nicht zwischen (tierischen) Küchenabfällen aus Großküchen und Privathaushalten bzw.Sammelsystem (Direktabholung o<strong>der</strong> kommunale Sammlung/Biotonne), unterschieden.Aus prozesstechnischer und abfallwirtschaftlicher Sicht sollten jedoch schlammig-pastöse Küchen- undSpeiseabfälle in Biogasanlagen vergoren werden.Wenn dies gesamtökologisch sinnvoll ist (zB Transportwege im ländlichen Einzugsgebiet), können dieseaber auch in Kompostanlagen verarbeitet werden. Im Falle einer getrennten Anlieferung von KüchenundSpeiseabfällen aus Gastronomie und Großküchen gelten die Anfor<strong>der</strong>ungen (B) in Abschnitt 4.3.2.2.Absatz (14) in Kap. II C. des Anhang VI stellt auch klar, dass die Ausnahme des Artikel 6(2)(g) auch danngilt, wenn Küchen- und Speiseabfälle gemeinsam mit Wirtschaftsdünger, Magen- und Darminhalt, Milchund Kolostrum verarbeitet werden. Der For<strong>der</strong>ung nach einer gleichwertigen Wirkung bei <strong>der</strong> Verringerungvon Krankheitserregern wird bei Einhaltung <strong>der</strong> hier festgelegten Behandlungsvorschriften entsprochen.Küchen- und Speiseabfälle <strong>der</strong> Kategorie 3 können gemäß Artikel 6(2)(g) <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr.1774/2002 bis zum Erlass von Vorschriften auf Gemeinschaftsebene nach innerstaatlichem Recht ineiner Biogasanlage verarbeitet o<strong>der</strong> kompostiert werden.Bisher wurde seitens <strong>der</strong> Kommission keine Initiative zu einer harmonisierten Durchführungsbestimmungfür die <strong>Kompostierung</strong> und anaerobe Vergärung von Küchenabfällen ergriffen.Konkret heißt dies, dass <strong>der</strong> <strong>Stand</strong> <strong>der</strong> <strong>Technik</strong> für die Hygienisierung (Prozesssteuerung und-überwachung) und die Anfor<strong>der</strong>ungen an das Endprodukt seitens <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten festgelegt werdenkönnen.Für die <strong>Kompostierung</strong> sind die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen and die Temperatur- und Prozessaufzeichnungenin <strong>der</strong> Kompostverordnung, BGBl I Nr. 292/2001 festgelegt. Diese werden nunmehr in dieserRichtlinie zum <strong>Stand</strong> <strong>der</strong> <strong>Technik</strong> <strong>der</strong> <strong>Kompostierung</strong> präzisiert.Da es seit Erlass <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 fortdauernd Diskussionen mit sehr wi<strong>der</strong>sprüchlichenInterpretationen und Aussagen sowohl seitens <strong>der</strong> Kommission als auch <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten gegebenhat, hat die Kommission im April 2004 eine Klarstellung mit dem Leitfaden “Guidance on applyingthe new Animal By-Products Regulation (EC) No 1774/2002” zur Verarbeitung von Küchen- und Speiseabfällenin <strong>Kompostierung</strong>s- und Biogasanlagen vorgenommen.Hier wird unmissverständlich klargelegt, dass die Verordnung auf eine Regelung <strong>der</strong> Küchen- und Speiseabfällezugunsten vorgesehener Umweltvorschriften bzw. nationaler Regeln verzichtet.Basisanfor<strong>der</strong>ungen an die Prozessführung im Sinne einer ordnungsgemäßen Hygienisierung• Die Kompostausgangscharge muss homogen mit sämtlichen Mischungspartnernabgemischt werden. Zur Herstellung einer solchen homogenen Ausgangsmischung sindvorzugsweise Mischaggregate, wie Mischschnecken, Umsetzmaschinen, Mist- o<strong>der</strong>Kompoststreuer, Mischtrommeln zu verwenden. Die Abmischung mit dem Rad- o<strong>der</strong>Frontla<strong>der</strong> ist nur dann als geeignet anzusehen, wenn die Mischungspartner selbst bereits ineinem weitgehend homogenen, gut mischbaren Zustand vorliegen.• In <strong>der</strong> offenen Mietenkompostierung sind zu große Querschnitte (Höhe > 2,50 m) beiVerarbeitung von Mischungen mit hohen Anteilen an biogenen Abfällen aus Haushalten,Küchenabfällen sowie Klärschlamm zu vermeiden, da eine gleichmäßigeSauerstoffversorgung bzw. Homogenisierung im Zuge des Umsetzens nur erschwertmöglich ist. Dies kann nur beschränkt durch Zwangsbelüftungssysteme kompensiertwerden. Als Faustregel hat daher für beide Systeme zu gelten: Je höher die Miete (evtl.auch über 2,50 m), desto höher muss <strong>der</strong> Strukturanteil sein und desto sorgfältiger muss aufeinen homogenen Gasaustausch durch Umsetzen bzw. eine Kombination aus technischerBelüftung und mechanischem Umsetzen vorgenommen werden. Dies muss je<strong>der</strong> Betriebüber die maschinelle und personelle Ausstattung gewährleisten.• Bei <strong>der</strong> Arbeit mit dem Radla<strong>der</strong> ist auf die Vermeidung <strong>der</strong> Klumpenbildung und dieUnterbindung von Rekontaminationen durch Reste in <strong>der</strong> La<strong>der</strong>schaufel aus frischenMaterialien zu achten. Die Radla<strong>der</strong> Schaufel ist vor <strong>der</strong> Bearbeitung von Kompostchargen,die keine thermische Hygienisierung mehr erfahren, von Materialresten, die eineVerschleppung von Keimen bewirken könnten, mechanisch zu reinigen.– 54 –
• Die Zumischung von tonhältiger Erde o<strong>der</strong> Altkompost (bis ca. 10 % (m/m)) kann zusätzlicheine zügigere Humifizierung und Stabilisierung för<strong>der</strong>n, und dadurch dasWachstumspotenzial für (pathogene) Keime reduzieren. Es ist jedoch in Abhängigkeit <strong>der</strong>an<strong>der</strong>en Mischungspartner und des Mietenquerschnitts darauf zu achten, dass <strong>der</strong>Flächendruck (die Dichte) <strong>der</strong> Gesamtmischung insbeson<strong>der</strong>e durch den Zusatz von Erdenicht zu hoch wird. Durch einen zu hohen Erdzusatz können Porosität, Sauerstoffversorgungund Abbauintensität leiden.• Die Kompostverordnung gibt hinsichtlich des Temperatur/Zeitregimes nur die arbeitstäglicheTemperaturaufzeichnung über einen Gesamtzeitraum von 10 Tagen während <strong>der</strong>Heißrottephase vor. Damit wurde auf die verschiedenen Ausgangsmaterialien, klimatischenBedingungen aber auch auf die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätsbildung (Stofferhaltung undHumusbildung) Bedacht genommen.Nach verschiedenen Autoren und Regelwerken können hinsichtlich <strong>der</strong> temperaturbewirktenEntseuchung folgende Varianten als Mindeststandards formuliert werden. Diese bieten genügendFlexibilität für die verschiedenen <strong>Kompostierung</strong>sverfahren.Tabelle 4-9: Varianten des Temperatur-Zeitregimes zum indirekten Nachweis <strong>der</strong>ausreichenden Reduktion von seuchenhygienisch relevanten KeimenMindesttemperatur DauerOffene und umhauste Mieten (offene Zeilenmieten, Rottehallen,)mit natürlicher o<strong>der</strong> Zwangsbelüftungkontinuierliche Temperaturmessung mittels Sonde; Einhaltung <strong>der</strong>55 °C Mindesttemperatur über einen zusammenhängenden Zeitraum von 4 Stunden jeweilsnach 5 Umsetzvorgängen; Gesamtmesszeitraum: mindestens 10 TageDiskontinuierliche, arbeitstägliche Temperaturmessung *; Einhaltung <strong>der</strong>55 °C Mindesttemperatur an sämtlichen Messtagen innerhalb eines zusammenhängendenZeitraums von 10 Tagen bei mindestens 3 UmsetzvorgängenDiskontinuierliche, arbeitstägliche Temperaturmessung *; Einhaltung <strong>der</strong>60 °C Mindesttemperatur über 3 x 3 Tage bei 2 Umsetzvorgängen innerhalb eineszusammenhängenden Zeitraums von 14 TagenDiskontinuierliche, arbeitstägliche Temperaturmessung *; Einhaltung <strong>der</strong>65 °C Mindesttemperatur über 2 x 3 Tage bei 1 Umsetzvorgang innerhalb eineszusammenhängenden Zeitraums von 14 TagenGekapselte Intensivrotte (zB Boxen o<strong>der</strong> Tunnelkompostierung)mit Zwangsbelüftungkontinuierliche Temperaturmessung mittels Sonde; Einhaltung <strong>der</strong>55 °C Mindesttemperatur über 4 Tage innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraumsvon 10 Tagenkontinuierliche Temperaturmessung mittels Sonde; Einhaltung <strong>der</strong>65 °C Mindesttemperatur über 3 Tage innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraumsvon 10 Tagen* Auch kontinuierliche Messverfahren mittels Temperatursonden und automatischer Aufzeichnung sindmöglich.• In den Wintermonaten kann es zu nicht ausreichend hohen Temperaturen kommen, inoffenen Anlagen durch Abkühlung <strong>der</strong> Mietenoberfläche und in geschlossenen Anlagen an<strong>der</strong> Mietenbasis durch eine nicht angepasste Belüftung. Eine Lösungsmöglichkeiten bietetdie Erhöhung des Mietenquerschnitts und des Strukturanteils. Mietenhöhen zwischen ca.1,5 und 2,5 Meter ergeben ein Rottevolumen, dass bei gut abgestimmter Materialmischungeine ausreichende Erwärmung sicherstellt. In gekapselten Intensivrottesystemen istrechtzeitig von „Sommer- auf Winterbelüftung“ umzustellen. Voraussetzung ist einegewissenhafte innerbetriebliche Rotteüberwachung (Temperatur/Feuchtigkeitsüberwachung).• Eine ausreichende Stabilisierung ist zur Sicherung <strong>der</strong> biologischen Stabilität desEndproduktes von größter Bedeutung. Hierbei wird das Wachstumspotenzial von Fäkal- undpathogenen Bakterien, die entwe<strong>der</strong> die Hygienisierungsphase überlebt haben o<strong>der</strong> durchReinfektion eingebracht werden, reduziert.• Eine Trockenstabilisierung in geschlossenen Anlagen erfüllt diese Aufgabe nicht. Daher istin diesem Fall die 2. Hauptrottephase bzw. die Nachrotte bei ausreichendem– 55 –