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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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Diese Anfor<strong>der</strong>ung wird über die externe Güteüberwachung und die Beauftragung eineszulässigen mikrobiologischen Labors gemäß Kompostverordnung erfüllt.Hygienevorschriften (Anhang VI Kapitel II (B)) sowie Anweisungen zu <strong>der</strong>en betrieblicheUmsetzung• Die Materialien sind nach ihrer Anlieferung sobald wie möglich zu verarbeiten undordnungsgemäß zu lagern.Die übernommenen Materialien sind unverzüglich mit den erfor<strong>der</strong>lichenMischungspartnern zu einer Kompostausgangscharge abzumischen o<strong>der</strong> zurVorfermantation gemäß Abschnitt 2.1.2 aufzubereiten und aufzusetzen.• Säuberung <strong>der</strong> Container, Behälter und Fahrzeuge, in denen unbehandeltes Materialbeför<strong>der</strong>t wurde, an einem entsprechend ausgewiesenem Ort, so dass jedes Risiko <strong>der</strong>Kontamination behandelter Erzeugnisse vermieden wirdDie Transportbehälter sind nach je<strong>der</strong> Benützung zu reinigen, wobei eine gründlichdurchgeführte Reinigung mit Heißwasser (z.B. mit Dampfstrahler) auch im Hinblick auf diegefor<strong>der</strong>te Desinfektion in <strong>der</strong> täglichen Praxis als ausreichend erachtet werden kann. Diegereinigten Transportbehälter sind bis zur nächsten Verwendung trocken und sauber zuhalten und in geeigneter Weise zu lagern.• Präventive Maßnahmen gegen Vögel, Nager, Insekten auf <strong>der</strong> Grundlage einesdokumentierten UngezieferbekämpfungsplansIm Falle einer offenen Mietenkompostierung sind bis zum Abschluss <strong>der</strong> thermischenHygienisierungsphase gemäß Tabelle 4-9 die Mieten nach dem Aufsetzen und nach jedemUmsetzvorgang mit einer organischen Abdeckung (zB Schred<strong>der</strong>material, Altkompost)Kompostvlies o<strong>der</strong> im Falle einer Vorfermentation gemäß Abschnitt 2.1.2 Folie vollständigabzudecken.• Festlegung und Dokumentation von Reinigungsverfahren für alle Bereiche <strong>der</strong> Anlagen,Bereitstellung von Putzgeräten und Reinigungsmitteln• Dokumentierte regelmäßige Hygienekontrollen auf Basis eines Zeitplans, Inspektionen desArbeitsumfelds und <strong>der</strong> Arbeitsgeräte• Einwandfreier Zustand <strong>der</strong> Installationen und Ausrüstungen; regelmäßig Eichung <strong>der</strong>Messgeräte• Behandlung und Lagerung <strong>der</strong> Fermentationsrückstände, so dass eine Rekontaminationausgeschlossen istKritische KontrollpunkteGemäß Artikel 15 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 müssen alle <strong>Kompostierung</strong>s- und Biogasanlagen,die tierische Nebenprodukte verarbeiten,• Methoden zur Überwachung und Kontrolle <strong>der</strong> kritischen Kontrollpunkte festlegen• und diese auch anwenden.Dies kann anhand <strong>der</strong> Beschreibung des Prozessablaufes (zB mittels Flow-Chart) im Rahmen des betrieblichenEigenkontrollkonzeptes bzw. gemeinsam mit dem "Innerbetrieblichen Konzept" (siehe 4.1.4.1)geschehen.. Beim Betrieb <strong>der</strong> Anlage ist zu überprüfen und zu dokumentieren, ob die festgelegtenParameter in den jeweiligen Prozessabschnitten eingehalten wurden.Mit <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Basisanfor<strong>der</strong>ungen des Abschnitt 4.3.2.1 und <strong>der</strong> obigen zusätzlichenHygienevorschriften kann diese Anfor<strong>der</strong>ung als erfüllt angesehen werden.– 59 –

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